Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1910)
- Article
- Die Israeliten in Rumänien
- Date
- 1910-06-01
- Page
- Seite 395 - 396 (sequence 2)
- Language
- German
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395 Mitteilungen der Alliance Israeiite Universelle: Die Israeliten in Rumänien. 396 Freundschaft mit den christlichen Rumänen gelebt. Dieses glückliche Beisammenwohnen und die gute Eintracht haben bis über die erste Hälfte des vorigen Jahrhunderts gedauert. Das hat man ganz besonders während der Zeit der Gestaltung des jetzigen Rumäniens wahrnehmen können: zwischen 1848 und 1866. Die grossen Patrioten von 1848: J. C. Bratiano, C. A. Rosetti und Heliade Radulescu in der Walachei, Michel Cogolniceanu in der Moldau, haben für die Juden die nämlichen Rechte gefordert wie für die christlichen Rumänen. Die Juden tvurden als gute Söhne des Landes angesehen, als Brüder behandelt. Die Proklamation von Islaz im Jahr 1848 verlangte für sie gleiche Rechte, während die Moldauische Nationalpartei ihre schrittweise Emanzipation auf ihr Programm schrieb. Die Juden wiederum zeigten sich dieser Gefühle würdig. Michel Cogolniceanu, Minister des Innern der vereinigten Fürstentümer, erkennt diese Tatsache in einem Zirkular an die Rabbiner des Landes an, worin es heisst: „In der Zeit unserer grossen nationalen Bewegung von 1857 haben manche von Ihnen unsern grossen Gedanken der Union mit Begeisterung aufgenommen und tatkräftig an seiner Verwirklichung gearbeitet. Folgt dem Beispiel dieser Männer, die jedes Lobes würdig sind." Die rumänischen Juden haben sich als Bürger bewährt, ehe sie noch als solche anerkannt waren. Ein weiterer Schritt zu ihrer Emanzipation wurde durch die Pariser Konvention gemacht, die im Artikel 46 die Gleichheit aller Moldau-Walachen vor dem Gesetz, ohne Unterschied des Glaubens, vorschreibt, ausgenommen die politischen Rechte. „Der Genuss dieser Rechte," erklärt die Konvention, „kann durch gesetzliche Bestimmungen auf die Anhänger anderer Kulte ausgedehnt werden." Nach der Verwirklichung der Vereinigung der Fürstentümer wurde der Gedanke der Emanzipation, der in allen aufgeklärten Geistern des Landes schon gekeimt hatte, immer stärker. Fürst Cuza antwortete am 1. Januar 1864 auf die Huldigungsglückwünsche der Juden: „In diesem Jahr werden die rumänischen Israeliten sich zu neuen Rechten beglückwünschen dürfen. Ich habe Ihnen alles geben wollen, aber ich habe nicht gekonnt. Sie werden eine stufenweise Emanzipation haben. Wo immer ich gewesen bin, überall habe ich Sie geliebt und keine Religionsunterschiede gemacht." — Diese weisen Worte, vom Thron herab gesprochen, haben sich in das Herz der rumänischen Juden tief eingegraben. — Das Versprechen des Fürsten sollte kurz danach den Anfang der Erfüllung sehen. Im Jahr 1864 votierte die Nationalversammlung Rumäniens einstimmig das erste Gemeindegesetz, das im Artikel 26 die Kommunalrechte den eingeborenen Juden zuspricht, die „den Rang eines Unteroffiziers erlangt, ihre Studien in einem rumänischen College oder an einer rumänischen Universität beendet, oder an einer auswärtigen Universität das Doktor- oder Lizentiaten-Diplom erlangt, oder eine Fabrik oder dem Land nützliche Manufaktur mit mindestens 50 Arbeitern eingerichtet haben." — Die gesetzliche Anerkennung unserer Eigenschaft als eingeborene Juden durch das Kommunalgesetz von 1864 hat durch die späteren Gesetze ihre Geltung nicht verloren. Das ist auch die Ansicht des Kassationshofs, der am 30. März 1891 entschied: „In Anbetracht, dass der Appellierende, eingeborener Jude von Abstammung, welche Eigenschaft durch das Kommunalgesetz vom 1. April 1864 vorgesehen und anerkannt ist ..." — Für die Gesetzgeber von 1864 war die Zuerkennung der gemeindlichen Rechte an die Juden nur ein Anfang, nur eine Wegeöffnung zu ihrer vollständigen Emanzipation. Wir geben im folgenden einige Abschnitte aus den von Patriotismus erfüllten Reden wieder, die bei der Erörterung des Gemeindegesetzes von 1864 von allen den grossen Mitarbeitern an der Schaffung des heutigen Rumänien gehalten worden sind. Man beachte die Weite des Blicks und den Geist der Gerechtigkeit, womit damals die Frage der eingeborenen Juden behandelt wurde. Basile Boerescu sagte in Erwiderung auf die Gegner der Zuweisung des Gemeinderechts an die Juden: „Man darf keine Unterschiede nach der Religion machen. Wissen Sie nicht, meine Herren, in welchem Jahrhundert wir leben? Tragen nicht die Juden wie alle Welt alle Steuern, alle Lasten der Gemeinde? Nun, meine Herren, wer die Lasten trägt, muss auch Rechte geniessen. Sie wollen die Juden zu Parias machen, wollen ihnen alle Rechte nehmen unter dem Vorwand, dass sie nicht würdig seien. Doch um sie würdig zu machen, muss man sie emanzipieren, sie aus der Bedrückung befreien, indem man ihnen die gleichen Rechte zuweist wie den andern, und indem man sie als Rumänen behandelt. Was sind sie denn sonst? Sie sind Rumänen wie wir. In keinem anderen Staat gibt es eine Einteilung der Bürger nach der Religion. In allen Ländern werden die Juden als Bürger angesehen. Die Unterscheidung besteht nur noch bei uns, und man muss sie beseitigen, denn ihre Zeit ist vorüber." Manolage Costake- Jepureanu äusserte sich im gleichen Sinne. „Es wäre ungerecht, gewisse Einwohner, die an allen Pflichten des Landes in derselben Weise wie die übrigen teilnehmen, unter dem einzigen Vorwand auszuschliessen, dass sie einer anderen Religion angehören. Wenn wir ihnen sagen werden: tut zunächst dasselbe was wir tun, und wir werden euch alle Rechte einräumen! — so werden die Juden antworten: Wie könnt ihr verlangen, dass wir mit ganzem Herzen für dieses Land arbeiten, da ihr uns als Fremde behandelt! Wir dürfen sie nicht in der Absonderung lassen, sondern müssen ihnen die Hand reichen und sie an uns ziehen." G. Costaforu protestiert gegen die Furcht, dass die Juden gefährlich, werden könnten. „Solche Furcht könnte die Rumänen nur erniedrigen." Er wendet sich sogar gegen die vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen und erklärt: „Ich würde nicht eine Bedingung stellen, sondern die Juden auf den Fuss der Gleichheit mit den Rumänen bringen." Ministerpräsident Michael Cogalniceanu sprach im Namen der Regierung und drückte den Wunsch aus, „endlich den für Rumänien glücklichen Tag kommen zu sehen, an dem seine Söhne die gleichen Rechte haben werden". Er fügte hinzu: „Niemand wünscht das mehr ab die Regierung. Denn dieser Tag der Brüderlichkeit wird ein Tag der Befestigung Rumäniens sein. Es ist also nicht die gegenwärtige Regierung, die sich der Emanzipation der Juden widersetzt." Manolake Costake Jepureanu rief unter dem Beifall der Versammlung in jener denkwürdigen Beratung aus: „Nun wohl, sagen wir den eingeborenen Juden: kommt, seid Bürger mit uns!" So sprachen die Patrioten von 1864 und dachten die Gründer des heutigen rumänischen Staats. Ihre Ermahnungen sind nicht vergeblich gewesen. Der Gedanke der vollständigen Emanzipation der Juden hat sich im Parlament und in der öffentlichen Meinung einen Weg gebahnt. Am 6. Dezember 1865 hatte Fürst Cuza die Nationalversammlung durch Verlesung einer Botschaft eröffnet, aus der wir nachstehende unvergessliche Worte wiederholen: „In Berücksichtigung der örtlichen Umstände hat meine Regierung die geeigneten Massnahmen ergriffen und wird sie noch weiter ergreifen, um so sehr als möglich die Emanzipation der Rumänen israelitischen Glaubens zu beschleunigen." Vom rumänischen Thron herab hat man uns vor 45 Jahren unseren wahren Namen gegeben: Rumänen israelitischen Glaubens. Und das Parlament des Landes erkannte in Erwiderung auf die Botschaft an, dass die Gleichheit der Bürgerrechte „die rumänische Nation auf die Höhe moderner Zivilisation erheben wird." In demselben Geist war der Artikel 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1865 abgefasst, der allen in Rumänien geborenen und bis zu ihrer Mündigkeit erzogenen Personen, die keinen fremdstaatlichen Schutz genossen haben, das Recht zuweist, die rumänische Staats- Zugehörigkeit in dem Jahr zu erlangen, in dem sie ihre Mündigkeit erreicht haben. Der Artikel 9 desselben Gesetzes eröffnet insbesondere den. rumänischen Juden den Weg zur Erlangung des bürgerlichen Rechts nach Erfüllung gewisser Bedingungen, die im Artikel 16 aufgezählt waren. So lagen die Dinge, und eine glückliche Lösung schien nahe, als die Verfassung von 1866 das Werk der Emanzipation vollkommen aufrieb. In dem Verfassungsentwurf hatte die Regierung," deren Mitglieder noch von freiheitlichen Ideen beseelt waren, die Emanzipation der Juden vorgeschlagen. Doch unter dem Einfluss einer leidenschaftlichen Bewegung, die zur Zerstörung des israelitischen Tempels in Bukarest geführt hatte,