Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1910)
- Article
- Das Jahr 1909
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 3 - 4 (sequence 2)
- Language
- German
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3 M. A. Klausner: Das Jahr 1909. 4 wäre. Man darf daraus nur folgern, dass der russische Ministerpräsident noch immer nicht den Glauben gewonnen hat, die jetzige Duma sei hinsichtlich der Juden zu einer Humanisierung der Gesetzgebung gewillt. Ob sein Urteil über die dritte Reichsduma zutreffend ist, entzieht sich unserer Beurteilung. Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass der leitende Staatsmann die Gesinnung der Duma kennt, dass er sie richtig einschätzt, wenn er annimmt, diese Duma sei taub für die Stimme der Menschlichkeit und Gerechtigkeit, blind für die Aufklärung. Die "Wahrscheinlichkeit wird nahezu zur Gewissheit, wenn man sieht, wie die russischen Kreise, deren heiliger Beruf es ist, Hüter des Eechts zu sein, ihres Amtes walten. Man weiss in der ganzen Welt, wer die Pogrome angestiftet, ihre Gräuel veranlasst hat. Die Gerichte haben die Anstifter nicht angetastet, die Werkzeuge mit ermunternder Milde behandelt. Die mit unbegreiflicher Schonung Verurteilten wurden mit einer Schnelligkeit begnadigt, die der sonstigen gemächlichen Uebung in Russland nicht entspricht. Danach aber haben die rassischen Gerichte den Verteidigern der Pogrom- Opfer, den Wahrnehmern der Interessen der Pogrom- Waisen prüfende Aufmerksamkeit zugewandt und — sie verurteilt. Im November 1909 hat der russische Gerichtshof in Grodno den Advokaten Arnold Hillersohn schuldig befunden, in seinem Plädoyer für die Pogrom - Opfer von Bialystok zum Hass gegen die Besitzenden und die Staatsbeamten aufgereizt zu haben. Einjährige Festungshaft soll die Sühne bilden. Vergeblich sind die berühmtesten Anwälte Russlands, in der Mehrzahl Nichtjuden, für den Berufsgenossen eingetreten. — Wenn die Gesinnung, die aus diesem Urteil spricht, in den Richterkreisen herrscht — was ist dann von der Duma zu erwarten! Die Auswanderung' unserer Glaubensgenossen aus Russland war im vergangenen Jahr eine Zeitlang ins Stocken geraten. Fast ausschliesslich wirtschaftliche Ursachen in den hauptsächlichen Auswanderungsländern hatten das bewirkt. Die Ursache schwand und mit ihr die Wirkung. Der Auswandererstrom hat beinahe die frühere Stärke wieder erreicht, ist wenigstens auf dem Wege dahin. Die Erscheinung ist unerfreulich in ihrem Anlass, unerfreulich in ihrem Ende. Es hat nicht an eingehenden Erwägungen gefehlt, wie etwa eine Dämmung oder Ableitung möglich wäre. Doch bis zur Stunde hat sich keine Möglichkeit gezeigt, m ' wirksamer Weise aufzuhalten: oder zu regeln. Hier sind elementare Gewalten am Werke, die menschlicher Einmischung zu spotten scheinen. Auch [denen, die sich mühen, bis jetzt sich erfolglosgemüht haben, eine Abhilfe ausfindig zu machen, gebührt Dank; doppelter Dank, wenn der Eifer sie nicht zu voreiligem und nicht in allen seinen Nebenwirkungen genau abgewogenem Tun hinreisst. Zu Experimenten sind unsere unglücklichen Glaubensgenossen nicht da; die Verantwortung dafür würde kein Besonnener tragen wollen. Bis uns klare, erleuchtende Erkenntnis gekommen ist, müssen wir uns darauf beschränken, gleich dem vorsichtigen Arzt zu verfahren, der gerade in schweren Fällen zunächst nur Palliative anwendet, um das subjektive Befinden des Patienten zu bessern. Was uns in dem allgemeinen Leid schadet, mögen wir bedauern; doch Berücksichtigung kann es erst in letzter Reihe finden. Wir haben vor allem Gemeinsinn zu bewähren, brüderlichen Gemeinsinn, und dieser offenbart sich nicht bloss in materiellen Opfern, die vom Mitleid gebracht werden. Eine zweite Orientkonferenz in Berlin stand für das verflossene Jahr noch in Aussicht. Die Einverleibung von Bosnien und der Herzegowina in die österreichisch-ungarische Monarchie, seit mehr als dreissig Jahren tatsächlich, nunmehr auch rechtlich vollzogen, bedingte eine form eile Aenderung des Berliner Vertrages von 1878. Es hatte geraume Zeit den Anschein, als ob eine Einigung hierüber nur in einer erneuten Konferenz sich würde erzielen lassen. Ihrer Tradition gemäss erachtete die Alliance Israelite Universelle sich verpflichtet, für den möglichen Fall alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um auf der zweiten Orientkonferenz in Erinnerung zu bringen, dass feierliche Beschlüsse und Vorschriften der ersten Orientkonferenz hinsichtlich der Juden in Rumänien unerfüllt geblieben sind und fortgesetzt missachtet werden. Alle Auswärtigen Aemter der beteiligten Staaten, die irgend für eine Aktion zugunsten unserer Glaubensgenossen in Rumänien angesprochen werden können, wurden mit dem vollständigen aktenmässigen Material versehen, das den Beweis enthielt, wie ganz und gar der rumänische Staat, der dem Berliner Vertrag die Anerkennung seiner Selbstständigkeit verdankt, den Verpflichtungen dieses Vertrages, dem Völkerrecht und dem Gesetz entgegenhandelt. Die Arbeit unserer Staatskünstler war mit Anstrengung und mit Erfolg darauf gerichtet, unter den Signatarmächten des Berliner Vertrages eine Verständigung über die mittlerweile vollzogenen politischen Aenderungen herbeizuführen