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Ost und West · 1906-10-01 · Heft 10-11 (Oktober-November 1906) · p. Seite 747 - 748

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Journal
Ost und West
Volume
6 (1906)
Issue
Heft 10-11 (Oktober-November 1906)
Article
Von einem Platze an der Misrach-Wand
Date
1906-10-01
Page
Seite 747 - 748 (sequence 10)
Language
German
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747 Mendele Mocher Sephorim: Von einem Platze an der Misrach-Wand. 748 ihm w.egen des Platzes an der Misrachwand aufzulegen, ihnen nicht im Traum einfiel. Denn sie kannten seine Laune sehr gut. Darin verstand er keinen Spass. Sonst aber gab er leicht nach. Und darum gingen die Neu-Kabzansker zu Chaikel - Chajim und machten folgenden Vorschlag: Hört Reb Chaikel- Chajim, mit Kabzansk steht es jetzt schlecht. Ach und Weh ist ihm für seine Sünden. Und Hilfe ist nötig. Bei einem Gutsherrn richtet man mit Gewalt nichts aus, und Kabzansk ist Kabzansk. Man muss seinen Launen nachgaben. Vielleicht, dass er mit der Zeit weich wird wie Teig, den man auf ein G eschwür legen kann. Aber jetzt lasst ihm seine Schrulle. Darum, Reb Chaikel Chajim, lasst Euren "Ehrgeiz nach dem Platz an der Misrachwand, der den ganzen Brand verursacht hat, und denkt Euch, dass der Platz, den wir Euch jetzt empfehlen, auch wirklich an der Misrachwand liegt, nur irgendwo anders, ein bischen entfernt. Im Vorhof der alten Schul befindet sich, wir ihr wisst, ein dunkles Kämmerehen, das leer steht. Könnte man nicht dieses Kämmerchen mit einer heiligen Lade schmücken und mit allem, was eine Schul haben muss, für Euch und Eure Anhänger? Tut ihr das, nehmt ihr diesen Vorschlag an, dann wird sich schon der Zorn des Gutsherrn legen und allmählich die Lage der Gemeinde wieder eine bessere werden. Und Gegner, wie Reb Schmelke z. B., die werden auch stille werden, wenn sie ganz, unter sich bleiben als die einzigen, feinen Leut und A\renn sie unbehindert alle Ehrenämter an sich reissen können — sollen sie daran ersticken! — ChaiM Chajim und einem Teil seiner Anhänger schien der Vorschlag nicht ganz uneben. Vielleicht war er wirklich vorläufig ein gangbarer Weg. Aber für gewisse Leute war der Vorschlag geradezu Gift. Wenn die Wirren aufhörten und das Feuer verglimmte, wie kämen sie dann auf ihre Kosten? Nein, schrieen sie, als wollten sie aus der Haut springen. Und wieder brachten sie ganz Kabzansk in Aufruhr . . . Und wie steht es heute da? Schlecht. Die Verwirrung ist gross. Und so mancher schleppt seinen Bettelsack weit in die Welt. Es ist eben ein Unglück ohne Ende. MITTEILUNGEN AUS DEM DEUTSCHEN BUREAU DER ALLIANCE ISRAELITE UNIVERSELLE. (Berlin N. 24, Oranienburgerstr. 42/43 I). Satzungen der deutschen Conferenz= Gemeinschaft der A. I. U. Die am 15. Oktober 1901 begründete, bisher ohne bestimmte Satzungen bestehende Deutsche Conferenzgemeinschaft der A. I. U. ist eine freie Vereinigung deutscher Mitglieder des Central- Comites der A. I. U. Die deutsche Conferenzgemeinschaft nimmt am 13. Februar 1906 folgende Satzungen an: § 1. Jedes deutsche Mitglied des Central-Comites der A. I. U. ist Mitglied der Deutschen Conferenzgemeinschaft. Die Deutsche Conferenzgemeinschaft hat ihren Sitz in Berlin. § 2. Zweck der Deutschen Conferenzgemeinschaft ist, die deutschen Mitglieder des Central-Comites der A. I. U. zu vereinigen, um in Anpassung an die allgemeinen Satzungen und an die Verfassung der A. I. U. deren Aufgaben und Interessen in gemeinsamer Arbeit zu fördern. Die Deutsche Conferenzgemeinschaft bildet im Einverständnis mit dem Central-Comite der A. 1. U. in Paris dieCentralstelle für die Organisation und Verwaltung der A. I. U. in Deutschland. Die Deutsche Conferenzgemeinschaft beschliesst über die an die Centrale nach Paris zu richtenden Anträge. § 3. Der Vorstand der Deutschen Conferenzgemeinschaft besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und vier Beisitzern und wird alle drei Jahre neu gewählt; Wiederwahl ist statthaft. Die erste Wahl erfolgt am 13. Februar 1906. Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, so kann sich der Vorstand durch Zuwahl ergänzen. § 4. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben. § 5. Der Vorsitzende leitet die Geschäfte und Verhandlungen; er vertritt, rechtsgiltig die Deutsche Conferenzgemeinschaft und das Deutsche Bureau (siehe § 6) nach innen und nach aussen. Bei wichtigeren Vorgängen ist das Votum des Vorstandes entweder auf mündlichem oder schriftlichem Wege einzuholen. § 6 Die Geschäftsführung der Deutschen Conferenzgemeinschaft wird durch ein Bureau in Berlin

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