Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober-November 1906)
- Article
- Zur Gesamt-Organisation der Juden in Preußen
- Date
- 1906-10-01
- Page
- Seite 643 - 644 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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643 M. A. Klausner: Zur Gesamtorganisation der Juden in Preüssen. 644 L. BERNSTAMM, PARIS. PETER DER GROSSE ERTRINKENDE MATROSEN RETTEND lichkeit einheitlichen Vorgehens fehlte. Es ging nicht an, wegen jedes Armen mit Tausenden von Gemeinden zu korrespondieren; und im Zweifelsfalle entschied man sich für die Gabe. Der Gesamtorganisation würde auch das gewissermassen religiöse Armenwesen unterstehen, die Gesamtorganisation würde die Mittel dafür aufzubringen haben, und sie wäre imstande, die Wanderbettelei, das Schnorrertum, völlig zu unterdrücken. Nochmals sei betont, dass die Ortsarmen der Fürsorge der Gemeinde überlassen bleiben. Es handelt sich bei der Armenfürsorge der Gesamtorganisation nur um einen zweiten Zuschlag der Armenunterstützung, genau so wie die Armenunterstützungen der; jüdischen Synagogengemeinden ein erster Zuschlag zur Annenunterstützung der politischen Ortsgemeinde sind. — Zur Zuständigkeit der Gesamtorganisation müsste ferner die Krankenfürsorge gehören. Hier sei wiederum ausdrücklich betont, dass M<eine Loslösung von der politischen Gemeinde hinsichtlich der Rechte und Pflichten beabsichtigt ist, sondern lediglich die Systematisierung des religiösen Zuschlags zur politischen und sozialpolitischen Pflichterfüllung gegenüber dem Kranken. Gerade unsere jüdischen Krankenhäuser sind vielfach ein Erfordernis um der Rücksicht willen, die wir auf religiöse Wünsche zu nehmen haben. Viele jüdische Kranke wollen auch während der Krankheit rituell verpflegt sein, und das können sie in einem anderen als in einem jüdischen Krankenhause nicht haben, das können sie von einem anderen als einem jüdischen Krankenhause auch nicht verlangen. Tatsächlich haben wir jüdische Krankenhäuser in allen Grossgemeinden, und diese Krankenhäuser sind selbstverständlich in der Zulassung von Patienten weitherzig. Ist doch, um ein Beispiel anzuführen, ein grosser Teil der Betten des jüdischen Krankenhauses Berlin jahraus jahrein mit Nichtjuden belegt. Immerhin hat das Mitglied einer kleinen Synagogengemeinde, die natürlich kein eigenes Krankenhaus einrichten kann, keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Krankenhaus einer Grossgemeinde. Hier hat die Gesamtorganisation einzutreten, hier liegt ein Gemeinsamkeitsbedürfnis vor, und gemeinsame Mittel müssen für seine Befriedigung sorgen. Zahlreiche kleine Gemeinden und in der Diaspora lebende Juden sind ausser Stande, aus eigenen Mitteln die Einrichtungen zu treffen, die für ihre Versorgung mit Fleisch rituell geschächteter Tiere notwendig sind. Die Gesamtorganisation wäre in der Lage, hier helfend einzugreifen, indem sie je nach den Besonderheiten der einzelnen Gegenden entweder Schächter anstellt, die innerhalb zu begrenzender Bezirke in einem gewissen Umkreis von Ort zu "Ort ziehen, um die erforderlichen Schächtungen vorzunehmen, oder indem sie von einer geeigneten Centralstelle aus dieVersorgung anordnet. Damit fielen die Misständejfort,