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Ost und West · 1906-05-01 · Heft 5-6 (Mai-Juni 1906) · p. Seite 361 - 362

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Journal
Ost und West
Volume
6 (1906)
Issue
Heft 5-6 (Mai-Juni 1906)
Article
Das jüdische Zivilgericht
Date
1906-05-01
Page
Seite 361 - 362 (sequence 3)
Language
German
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361 Fabius Schach, Karlsruhe: Das jüdische Zivilgericht. 362 Prozessen auch nach weitliegenden Städten gern geholt wurden. Diese Gerichte waren so volkstümlich und so allgemein beliebt, dass die Juden selten die russischen Gerichte belästigten, oder richtiger: von ihnen belästigt wurden. Ja, sogar Christen zogen es vor, bei geschäftlichen Differenzen mit Juden zum Rabbiner zu gehen, weil sie da viel schneller Recht fanden und fast gar keine Kosten zu zahlen hatten. Ich erinnere mich, dass eines Tages ein christlicher Mühlenbesitzer zu mir mit grosser Begeisterung von der Gerechtigkeit und Klugheit des Rabbiners sprach, vor dem er einen Prozess zu führen hatte, in solchen Fällen wurde dem Christen kostenlos ein Dolmetscher gegeben und der jüdische Gegner wurde hier meistens warm ermahnt, einen Vergleich einzugehen, um den Ruf der Gemeinde und die Würde des Judentums nicht zu schädigen. Man irrt sich, wenn man sich diese Rabbis als Weltfremde vorstellt, die nur beten und predigen konnten. Das Rabbinat war damals kein geistliches Amt, sondern die geistige und sittliche, ja oft auch soziale Leitung der Gemeinde. Es gab Rabbiner, die Weise und echte Lebenskünstler waren. Auch Politiker im besseren Sinne waren sie häufig. Sie lasen keine Zeitungen und polemisierten nicht über die Konstellation des Staates, aber ihren Staat verstanden sie sehr gut und durch ihre Politik erhielt sich das Judentum in der Zeit des Drangsais und der Not. Es gab sogar Rabbiner, deren Rat in allen wichtigen Lebensfragen verlangt wurde. Sie waren die Väter der Gemeinde, — das war ihr Stolz und ihre Würde. Diese angeborene Würde spielte auch beim Richteramte eine grosse Rolle, und ich kenne kaum ein Bild, wo Würde mit Schlichtheit so sehr gepaart ist. wie beim jüdischen Gericht. Noch steht das Bild lebhaft in meiner Erinnerung: Ein grosses Zimmer mit weissgetünchten Wänden, an denen die schweren alten Bücher den einzigen eigenartigen Schmuck bilden. Mitten im Zimmer ein grosser Tisch, auf dem viele dicke Folianten ruhen. Am Tische sitzen drei Herren mit den typischen langen Barten und mit den durchgeistigten Gesichtern, meistens Charakterköpfe von eigenartigem Schnitt. Diese Männer tragen lange seidene Röcke und an den Hüften breite seidene Gürtel, ihre Häupter bedecken Sammetmützen. Ihr Blick ist ruhig und ernst, sie sind sich bewusst, dass sie eines hohen Amtes walten, dass sie im Namen des heiligen Gesetzes Recht sprechen sollen. Und sie sollen richten in ihrem Volke, ihrem gehebten Volke, dessen Hirten und Vorsteher, dessen Stützen und Führer sie sind. Ihr Amt hat nichts Nüchternes, Geschäftsmässiges, aber auch nichts von der steifen finstern Würde der mittelalterlichen Gerichte. Das Ganze hat einen echt menschlichen, schlichten Zug, und die Würde ist nicht hohl, nicht gekünstelt, sie ist die Würde des Gesetzes, die Würde der sittlichen Persönlichkeit. Und nun treten die Parteien vor. Sie sind den Richtern keine Holzpuppen, keine Fremde, sondern Menschen, ja noch mehr, Gemeindeglieder, deren Wohl und Wehe ihnen am Herzen liegt. Und sie richten menschlich und ernst, nicht nach toten Formeln und nüchternen Akten, sondern nach dem lebendigen Gesetz, nach dem Gesetz, das von Gott gegeben ist und für alle Ewigkeiten heilig ist. Diesen Nimbus trägt das ganze Gericht. Ein Abglanz des alten Synedriums ruht auf diesem Kollegium. Diesem Gerichte gegenüber musste das russische Gericht draussen kalt, profan, schablonenhaft und gezwungen dem Juden erscheinen. Ein innerer Stolz erfüllte ihn, dass er allein dieses Gericht besitzt, er allein im göttlichen Rechte auch die menschliche Gerechtigkeit findet. Er ist in Lumpen gehüllt noch immer ein Sohn des auserwählten Volkes. Und dieses Volk lebt, durch seine geistige Kraft, durch seine unvergleichlichen Einrichtungen, durch seine Lehrer und Führer. Das war das jüdische Gericht im Exil. Es war nicht allein eine Stätte des Rechtes, sondern ein Denkmal der alten ewig-neuen Kultur, ein Quell jüdischen Lebens. Dieses jüdische Gericht ist geschwunden und mit ihm ist uns ein Stück jüdischen Lebens, eine Blüte nationaler Romantik verloren gegangen. Der Sturm der Neuzeit, der nirgends so mächtig tobte, wie in Israel, hat all diese Einrichtungen alter Zeiten hinweggefegt oder — was noch schlimmer ist — sie zu einem leeren Schatten degradiert. Dass das Alte schwindet, um dem Neuen Platz zu machen, das ist die Bestimmung des allmächtigen Entwicklungsgesetzes. Dass aber die alten mächtigen Stützen;des nationalen Lebens durch andere neue nicht ganz ersetzt werden, — das stimmt den Nationaljuden traurig. Unsere neue Entwicklung zeigt gar zu oft Sprünge und Lücken, und noch fehlt ihr die Harmonie, der Grundton einer jeden gesunden Kultur. Das Alte musste fallen, denn der Strom der Zeiten ist mächtiger als die Romantik. Nun sollen wir aus den alten Steinen nach neuer Architektur einen modernen Tempel der jüdisch-nationalen Kultur bauen. Raffen wir alle unsere Kräfte zusammen, um den Bau schön und herrlich und mächtig zu gestalten. Denn dieser Tempel soll eine Zufluchtstätte der heimatlosen jüdischen Volksseele iverden.

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