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Ost und West · 1905-10-01 · Heft 10-11 (Oktober-November 1905) · p. Seite 643 - 644

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Journal
Ost und West
Volume
5 (1905)
Issue
Heft 10-11 (Oktober-November 1905)
Article
Zum altbiblischen Gebot der Nächstenliebe
Date
1905-10-01
Page
Seite 643 - 644 (sequence 1)
Language
German
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643 644 ZUM ALTBIBLISCHEN GEBOT DER NAECHSTENL1EBE. Von Dr. Ed "Wenngleich nicht Bibelforscher von Berul, so halte ich es doch im Interesse der objektiven Wissenschaft für geboten, zu der von einem „Laien" in einem Wiener Blatte gegen Professor Fr. Delitzsch eingeleiteten Polemik einen kleinen Beitrag zu liefern.1) Wenn Prof. Delitzsch behauptet hat, dass das jüdische Sittengesetz: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" unleugbar auf die Angehörigen des eigenen Volkes beschränkt sei, und unter diesem nur die Bekenner der mosaischen Religion versteht, so begeht der Berliner Assyriologe unleugbar einen schweren Irrtum, gleichviel auf welche Stelle der Bibel er sich beruft. Und wenn er in der Morgenausgabe desselben Wiener Blattes vom 22. Februar seinem Opponenten nichts anderes vorzuhalten weiss, als die Binsenwahrheit, dass hebr. „ger" nicht „Fremder", sondern „Schutzbefohlener" bedeute, im übrigen aber auf die Streitfrage nicht eingeht, sondern in erstaunlich geschickter Wendung, die einer gutgemimten Abfertigungspose nicht unähnlich ist, dem „Laien" anheimstellt, sich in den hebräischen Archäologien über das Verhältnis des Israeliten zum „ger" oder Schutzbefohlenen zu unterrichten, und dann meint, der betreffende Einsender werde auf Grund dessen unschwer die Unzulänglichkeit seiner ihm (Delitzsch) gemachten Einwände erkennen, so kann ich zu meinem grossen Bedauern hierin nur ein Verharren des Berliner Gelehrten in dem oben bezeichneten schweren Irrtum erblicken. Ich bin dabei durchaus nicht wie mancher andere meiner Bekannten der Ansicht, dass bei diesem neuesten Stückchen der „voraussetzungslosen" Wissenschaft die einzige Voraussetzung der Beifall gewisser Berliner Kreise sei. Aber ich glaube, der Einwand des „Laien", der sich auf 3. Mos. 19, 33 ff. stützte, hätte jeden Gelehrten stutzig machen müssen. Freilich übersetzt der „Laie" falsch: „Wie ein Eingeborener aus eurer Mitte soll euch der Fremde gelten, der mit euch wohnt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst"; denn weder hat „ezrakh" oder „ezrah" die Bedeutung „Eingeborener", noch „ger" die Bedeutung „Fremder", noch auch l) Die vorliegende Auseinandersetzungist zwar bereits im Februar d. J. (1905) zu Papier gebracht worden, sie nmsste jedoch, aus verschiedenen Gründen bis jetzt liegen bleiben. uard Glaser. Nachdruck verboten. „hagar itkem" den Sinn: „der bei euch wohnt". Es muss vielmehr, ganz wie Delitzsch, wenn auch nur mit Bezug auf „ger", betont hat, übersetzt werden: „Wenn bei dir das Schutzrecht geniesst (Untertan ist) ein Schutzgenosse (ein Untertan) in eurem Lande, so bedrücket ihn nicht. Wie ein Vollbürger (Echter) von euch sei euch der Schutz - genösse (der Untertan), der bei euch im Schutzrecht steht (Untertan ist), und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Schutzgenossen (Untertanen) wäret ihr (selber einmal) im Lande Aeg3rpten." Solcher Stellen, die genau dasselbe besagen, gibt es noch etliche in der Bibel, die aufzuzählen, Eulen nach Athen tragen hiesse. Zur Rechtfertigung dieser Uebersetzung sei bemerkt, dass ich „ezrakh" bezw. „ e z raIi" (z nach französischer Art auszusprechen!) entweder zu arab. racakh rasakh „festgegründet sein", „festeingesetzt sein", „felsenfest stehen" stelle, das also lediglich eine Metathese der hebräischen WTurzel z . r. kh . wäre (vgl. Psalm 37, 35: ezrakh ra'nan, nicht: „grünender, unverpflanzt da, wo er aufsprosste, stehender Baum", noch weniger: „grünender Lorbeerbaum", sondern: „grünender, felsenfest Stehender [Baum]", und die hebräischen, mit z.r.kh. zusammengesetzten Eigennamen Zerakh oder Zarakh „Felsenfest", „Zerakhjah" „felsenfest steht Jäh", „Jizrakhjäh" „es steht felsenfest Jäh", wogegen „zerakh" „Aufgang", >,mizrakh" „Sonnenaufgang" zwar auch von einer Wurzel z . r . kh . herkommt, vgl. assyrisch zarkhu nach Delitzsch H. W. 2(>4: „viell. Tagesanbruch", von z . r . kh . „glänzen, funkeln", jedoch von einer solchen, die nur zufällig zusammen tloss mit der Metathese von arabisch r . z . kh . r . c . kh . r . s . kh) oder zu arabisch ,,carah" „rein, unvermischt" (in unserem Falle also „echtstämmig"). Diese beiden Zusammenstellungen (mit ragakh und mit carah) sind deshalb tunlich, weil z (zain) und c (c;ade) häufig wechseln, selbst noch in den modernen Dialekten, z. B. „zaghir, zughejjir" „klein", statt „caghir". Hebräisch „ger" ist dasselbe wie arabisch „gar" „Schutzgenosse. Untertan, Klient, Halbbürger". Ich komme darauf noch zurück. Wenn nun der Berliner Assyriolog gegen den „Laien" Recht behalten wollte, dann müsste

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