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Ost und West · 1905-07-01 · Heft 7-8 (Juli-August 1905) · p. Seite 523 - 524

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Journal
Ost und West
Volume
5 (1905)
Issue
Heft 7-8 (Juli-August 1905)
Article
Zehnter deutsch-israelitischer Gemeindetag
Date
1905-07-01
Page
Seite 523 - 524 (sequence 2)
Language
German
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523 Zehnter deutsch-israelitischer Gemeindetag. 524 Als das erste Problem bezeichnet der Vortragende die Schaffung der einzelnen Organisationskörper. Basis jeder Organisation muss die sich selbst verwaltende jüdische Gemeinde bleiben; die mittlere Stufe ist die Provinz, die höchste Stufe der preussische Staat, so dass die zu schaffende Landessynagoge in Provinzialsynagogen, und diese in die einzelnen Synagogengemeinden sich gliedern. Die historisch gegebene Vertretung, bestehend aus einem Verwaltungs- und Vertretungskörper (Vorstand und Repräsentanten) ist beizubehalten. Das zweite Problem ist der Ausgleich zwischen Geistlichen und Laien. Rosin fordert als unerlässlich und selbstverständlich die Heranziehung der Geistlichen zu allen religiösen Angelegenheiten mit beratender und beschliessender Stimme innerhalb der Synagogengemeinden, wie auch in der aus Geistlichen und Laien zusammenzusetzenden Provinzial- und Landessynode. Die bewährte badische Organisationsform könne in dieser Beziehung der neuen Organisation zum Muster dienen. "Wenn der Staat diese Organisation gewährt und einrichtet, fordert er als Gegenleistung das Aufsichtsrecht. Bis zu welcher Grenze kann das Judentum, ohne sich selbst zu gefährden, dem Staate ein Aufsichtsrecht einräumen? Mit dieser Frage stehen wir vor dem dritten Problem. Hier muss scharf geschieden werden zwischen rein religiösen und Verwaltungsfragen. Alle rein religiösen Angelegenheiten müssen freibleiben von Staatsaufsicht. Dafür muss dem Staat das Steuerrecht, die Erlaubnis zur Gemeindebildung und -Aufhebung sowie das Recht zur Einsetzung eines staatlichen Kommissarius in der Landes- und Provinzialvertretung gegeben werden. Der Kommissarius hat beschiiessende Stimme in allen Verwaltungsfragen; er hat das Recht, bei Gesetzesverletzungen und Beschlüssen, die das Staatswohl gefährden, diese Beschlüsse zu inhibieren. Bei der höchsten Organisationsstufe, in der Verwaltung des Staates resp. im Kultusministerium, muss ein jüdischer Dezernent sitzen. Alle höheren Beamten bedürfen der höchsten Bestätigung, wodurch ihre Autorität gesichert ist. Das letzte Problem endlich ist der Schutz der religiösen Minoritäten. Sie ist in gewissem Sinne schon gewährleistet durch das staatliche Bestätigungsrecht; sie ist ferner zu sichern durch eine gesetzliche Bestimmung, wonach bestehende religiöse Institutionen oder Gemeinden nicht wegdekretiert werden können. Als letztes Mittel zu diesem Zweck empfiehlt der Vor- Prof. Dr. Martin Philippson Präsident des Deutsch-isr. Gemeindebundes. tragende die auf religiösem Gebiete unbedingt zu empfehlende Minoritätenvertretung und zeigt an einem einfachen Beispiel, wie diese zustande kommen kann. Zur Durchführung dieser Organisation bedarf es freilich finanzieller Opfer und vor allem Aufgeben der ungezügelten Selbständigkeit. Was die finanziellen Opfer betrifft, so ist nicht notwendig, davon zu reden unter Juden, um so notwendiger aber von der Pflicht der Selbstbeschränkung, die uns not tut. Reicher, spontaner Beifall lohnte den lichtvollen, fesselnden Vortrag, der mit seinen weit ausschauenden Zielen die Seelen der Hörer zu einer hoffentlich nicht in allzu weiter Ferne leuchtenden Zukunft emportrug. Eine Diskussion fand mit Rücksicht auf das binnen Jahresfrist zu erwartende grössere Werk des Vortragenden über dieses Thema nicht statt. Nach einem kurzen Referat des Syndikus der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, Dr. Apt, über die notwendige Propaganda zugunsten der finanziellen Stärkung des Gemeindebundes, referierte Prof. Blaschke-Berlin über „Religionsunterricht und diedamit zusammenhängenden Fragen". Der Gemeindebund ist unausgesetzt bemüht, zur Ausarbeitung von Lehrplänen, Abfassung von Jahresberichten der Religionsschulen, Inspektionsberichten etc., anzuregen; er stellt Lehrmittel zur Verfügung und hat Kurse zur höheren Ausbildung von Lehrern errichtet. Aber diesem positiv Erreichten steht ein unerfreuliches Negatives gegenüber: alle Bemühungen, eine Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts von Seiten des preussischen Staates zu erreichen, waren frucht los. Auf viele Eingaben erfolgte vom Minister nicht einmal eine Antwort. Wo der Religionsunterricht obligatorisch ist, gilt dies nur bis zum 14. Lebensjahre. Die Zeugnis- Zensuren in jüdischer Religion werden in einen Aschenbrödelwinkel verwiesen. Es war ein trübes Bild, das der Referent hier entrollte. In der lebhaften Debatte fanden vor allem die aufrüttelnden Worte des Frankfurter Rabbiners Dr. Seligmann ein lebhaftes Echo in der Versammlung: Wenn wir in absehbarer Zeit nicht auf Staatshilfe zu rechnen haben, sollten wir uns selber helfen. Der obligatorische Religionsunterricht ist kein Universälheilmittel; das beweist Süddeutschland, wo trotz des seit Jahrzehnten bestehenden obligatorischen Religionsunterrichtes das Judentum kaum stärkere Wurzeln hat als in Preussen. Nicht dass, sondern wie unterrichtet wird, darauf kommt es an. Wir bedürfen der reli-

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