Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 5 (1905)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli-August 1905)
- Article
- Die jüdische Auswanderung
- Date
- 1905-07-01
- Page
- Seite 489 - 490 (sequence 2)
- Language
- German
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489 Dr. jur. Bernhard Kahn : Die judische Auswanderung. V. Ein Zentral-Bureau für jüdische Auswanderuugsangclegenheiten. 490 Jüdische Auswanderertype. 1. "Wie greift der Staat ein? Wir übergehen die Auswanderungs - Gesetzgebung, denn Gesetze geben kann die jüdische Gesamtheit nicht, wohl aber kann sie die Fürsorge nachahmen, die der Staat durch seine Auskunftsämter den Auswanderern aDgedeihen lässt. Solche Aemter wurden errichtet: In England im Jahre 1886, in Belgien im Jahre 1888, in der Schweiz im Jahre 1888, in Deutschland im Jahre 1902. Auch Oesterreich- Ungarn ist zur Zeit dabei, einAuskunftsamt zu errichten. Eine solche Auskunftei hat keinen anderen Zweck, wie die vom deutschen Reichstag angenommene Resolution Förster sagt: „als dem Auswanderer, der noch unschlüssig ist, zu sagen, ob es geraten ist, was er vorhat; der Wanderlustige wird über gewisse Länder alles erfahren können und sich schlüssig machender wird ferner über das Ziel, das er sich gesteckt hat, einen Entschluss lassen können. Er wird Auskünfte erhalten können über das Klima, über den Arbeitsmarkt, über die Preisverhältnisse, die Absatzverhältnisse, die Fahrtverhältnisse, die Wege, die er einschlagen kann und endlich auch darüber, ob es schon Ansiedlungs - Gesellschaften gibt, denen er sich anvertrauen kann." Als Richtschnur für die deutsche Auskunftsstelle wurde bestimmt, „die Auskunltsstelle soll nicht etwa die Auswanderung fördern, sondern von ungeeigneten Zielen ablenken und nach denjenigen Ländern leiten, die dem Auswanderer ein leidliches Fortkommen sichern." In England soll, nach der von der Aufsichtsjüdische Auswanderertype. Der Direktor der Passage-Abteilung der Hamburg-Amerika- Linie, Herr Storm (links), im Gespräch mit unserem nach Hamburg entsandten Spezial-Berichterstatter. Spezial-Aufnahme für „Ost und West" von Zander & Labisch, Berlin. behörde gegebenen Weisung, das „Emigrants Information Office" weder zur Auswanderung ermutigen noch davon zurückhalten; es soll nur im Interesse der Auswanderer die genauesten Informationensammeln. Während England und Deutschland die Auskunftsämter schliesslich auch für ihi e nationalen und kolonialen Interessen dienstbar machen wollen, ist dies in Belgien und in der Schweiz nicht der Fall. Deren Fürsorge wird also vornehmlich ausgeübt im Hinblick auf das individuelle Wohlergehen der Auswanderer. Natürlich stehen die oben genannten materiellen und ideellen Interessen lür den Staat gleichfalls in Frage. 2. Wann greift der Staat ein? Der Staat greift ein, wenn die Auswanderung solche Dimensionen annimmt, dass staatliche Fürsorge geboten erscheint. Bei so geringer Auswanderung wie z. ß. in Frankreich, ist ein Auskunftsamt überflüssig. Treten wir der Frage näher, ob die jüdische Auswanderung im Vergleich mit derjenigen aus den Ländern, die Auskunftsämter haben, stark genug ist, um auch mit Rücksicht hierauf die Notwendigkeit eines jüdischen Auswanderungsamtes darzutun. Darauf geben uns die obigen Zahlen über die Gesamtwanderung der Juden die Antwort. Nehmen wir jene- Zahlen als Grundlage an, so haben wir bei den Juden einen Durchschnitt von jährlich 77700, (bei denDeutschen) 27500 Auswanderern. Rechnen wir 8 000 00O Juden*) insgesamt und 56000000 Deutsche, dann haben wir 1 Auswanderer aut 103 Juden, 1 Auswanderer auf 2040 Deutsche. *) Als die Masse der Juden, die für die Auswanderung in. Betracht kommt.