Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 5 (1905)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli-August 1905)
- Article
- Die jüdische Auswanderung
- Date
- 1905-07-01
- Page
- Seite 477 - 478 (sequence 11)
- Language
- German
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477 Dr. jur. Bernhard Kahn: Die jüdische Auswanderung. JH. Der Durchzug durch Deutschland. 478 karte einen ordnungsmässigen Pass, das ganze nötige Reisegeld. und ausserdem, soweit sie erwachsen sind, 400 M., soweit sie das 10. Jahr nicht überschritten haben, 100M. besitzen. Bei Auswanderern, die nicht aus Russland, sondern aus anderen Ländern (Oesterreich, Rumänien) kommen, gelten im wesentlichen die gleichen Bestimmungen. Für sie existieren in Myslowitz und Ratibor, ferner in Leipzig und in Bingerbrück sogenannte Registrierstationen, in denen nur das Baden und die Desinfektion des Gepäckes unterbleibt. Wollen sie die Stationen vermeiden, dann müssen auch sie deutsche Schiffskarten und dieselben Geldmittel haben, wie ihre Leidensbrüder aus Russland: ein Pass dagegen wird von ihnen nicht verlangt. Wird so der Staat durch die Garantien seitens der Schiffahrtsgesellschaften vor Schaden bewahrt, so gewährt er für diesen Nutzen, den er hat, den deutschen Linien auch erhebliche Vorteile. Er räumt ihnen ein, dass Auswanderer mitScbiffskarten anderer Gesellschalten mit ganz geringen Ausnahmen in deutschen Häfen nicht aufgenommen werden. Für die grosse Menge der unwissenden Emigranten ist dies eine sehr zweischneidige Bestimmung. Es gibt ungefähr 28 grosse Schifffahrtsgesellschaften, die die Personenbeförderung über den Ozean betreiben. Für den Auswanderer ist eine Schiffskarte eine Schiffskarte. Er sieht sie nicht darauf an, von welcher Linie Speisung jüdischer Auswanderer in einem Auswandererquartier in Bremen. sie herstammt und glaubt, mit solchen Karten ungehindert fahren zu können. Zu seinem Nachteil muss er in Deutschland erfahren, wie sehr er sich geirrt hat. Trotz Schiffskarte wird ihm der Durchzug durch Deutschland nicht gestattet, er muss an die Grenze zurück. Per Schub wie ein Polizeigefangener wird er zurückgebracht. Der jüdische Auswanderer steht all diesen Vorschriften gegenüber nicht ganz schutzlos da. Nachdem mancherlei Missstände in den Stationen und Härten bei der Beförderung oder Zurückweisung vorgekommen, und die deutschen Schifffahrtsgesellschaften darauf aufmerksam gemacht worden waren, haben sie in dankenswerter Weise eine Abstellung der Missstände vorgenommen. Sie haben den vom „Zentralbureau für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten" in Berlin an allen Grenzstationen aufgestellten Vertrauensleuten den ungehinderten Zutritt zur Kontrollstation ermöglicht. Die massgebenden höheren Behörden haben sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt, so dass jüdische Auswanderer in der Lage sind, vorkommendenfalls Beschwerden anzubringen und um Abhilfe und Auskünfte usw. die Vertrauensleute anzugehen. Diese Einrichtungen haben sich ausserordentlich bewährt. Es sind dem jüdischen Auswanderer dadurch erhebliche Erleichterungen ermöglicht worden, andererseits wird auch den Schiffahrtsgesellschaften infolgedessen die Abwickelung der Geschäfte erleichtert, und sogar die Verwaltungsaufgaben der behördlichen Organe sind durch diese Einrichtung vielfach gefördert worden. Es ist bereits oben bemerkt worden, dass die Auswanderer von der Grenze aus in besonderen Wagen nach den Seehäfen weiterfahren. Auch dort bleiben sie dauernd unter Ueber- Passagiere III Klasse gehen von Bord eines Lloyddampfers. wachung.