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Ost und West · 1905-07-01 · Heft 7-8 (Juli-August 1905) · p. Seite 475 - 476

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Journal
Ost und West
Volume
5 (1905)
Issue
Heft 7-8 (Juli-August 1905)
Article
Die jüdische Auswanderung
Date
1905-07-01
Page
Seite 475 - 476 (sequence 10)
Language
German
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475 Dr. jur. Bernhard Kahn: Die jüdische Auswanderung. III. Der Durchzug durch Deutschlaud. 476 Ii;i^^^yb jji?r m M * ^O^liE^ %F^5 - f4P ^Äfc" f - Das Bremer Komitee für israelitische Auswanderer prüft das Essen. Betracht die Armenpflege derjenigen Länder, in deren Gebiet die hauptsächlichsten Einschiffungshäfen liegen. Daher wurden die Bedingungen, unter denen Auswanderer das fremde Staatsgebiet durchwandern konnten, verschärft, und es wurde besonders darauf Rücksicht genommen, dass die Auswanderer über solche Mittel verfügen, die ihnen gestatten, bei einer möglichenfalls eintretenden Zurückweisung in Amerika die Rückreise nach der Heimat aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Schutz des Landes vor verarmten Personen ist nur die eine Seite der Durchzugs- Bestimmungen; die andere Seite besteht darin, eine Einschleppung von Krankheiten und Epidemien, wie sie leicht bei einer Anhäufung grösserer und aus den ärmsten Schichten sich zusammensetzender Auswanderermassen vorkommen kann, zu verhüten. Soweit jüdische Auswanderer in kommen,sind von besondererWichtigkeit die Bestimmungen, die nach diesen beiden Richtungen hin in Deutschland bestehen. Denn nahezu die Hälfte aller jüdischen Emigranten überhaupt nimmt ihren Weg über Deutschland. Hier ist nun eine scharfe Scheidewand zu ziehen zwischen Auswanderern, die aus Russland kommen, und solchen aus anderen Ländern (Oesterreich, Rumänien). Nur gegen die russischen Auswanderer werden sanitäre Vorsichtsmassregeln ergriffen. Nach dem Cholerajahr 1892 ging Preussen sogar so weit, die Grenze gegen russische Zwischendeckpassagiere vollständig zu sperren. Nur in einem Falle war der Uebertritt gestattet, wenn nämlich eine Gewährleistung des „Deutschen Zentralkomitees für die russischen Juden" (das sich inzwischen aufgelöst hat) dafür vorlag, dass die Auswanderer kostenlrei ohne Aufenthalt in Deutschland nach Amerika und, falls sie dort zurückgewiesen werden sollten, in ihre Heimat zurückgeschafft werden. 1895 wurde die vollständige Grenzsperre zugunsten der deutschen SchifTahrts - Gesellschaften, die dem Staate gegenüber dafür dieselben Garantien übernommen haben, wie ehemals das jüdische „Russenkomitee",für deren Zwischendeck - Passagiere geändert. Sie haben an der Grenze Stationen (Kontrolldie jeder russische Aus- Dort wird festgestellt, Stationen) errichtet Wanderer aufsuchen muss. ob er den Bedingungen, die das Einwanderungsland stellt, entspricht, ferner ob er im Besitze der nötigen Schiffskaite und der Mittel für seine Reise ist, und auch ob er den sanitären Vorschriften genügt. Trifft das alles zu, dann wird er gebadet, sein Gepäck wird desinfiziert und er kann seine Reise fortsetzen — gewöhnlich in einem besonderen Auswandererwagen —, andernfalls wird ihm die Weiterreise nach den Hafenstädten verwehrt. Solche Kontrollstationen an der Grenze sind in Bajohren, Eydtkuhnen, Tilsit, Insterburg, Prostken, lllowo, Ottlotschin, Ostrowo. Für alle die diese Grenzübergänge nicht benutzen, ist in Ruhleben bei Berlin eine Sammelstelle errichtet, wo mit ihnen die gleiche Prozedur vorgenommen wird wie an der Grenze. Nur solche Auswanderer bleiben von alledem verschont, die ausser einer deutschen Schiffs- Passagiere III. Klasse verlassen in Bremerhaven den Extrazug des Norddeutschen Lloyd und begeben sich auf den Dampfer.

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