Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 5 (1905)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli-August 1905)
- Article
- Die jüdische Auswanderung
- Date
- 1905-07-01
- Page
- Seite 467 - 468 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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■467 Dr. jur. Bernhard Kahn: Die jüdische Auswanderung,,, II. DiedSinwandcrungs-Beschräakungen. 468 Ausgabe der Speisen am Schalter der jüdischen Küche in den Auswandererhallen der Hamburg-Amerika-Linie. (Spezialaufnabme für „Ost und Westvon Zander & Labisch, Berlin.) fast 50 % aller Einwanderer überhaupt. Das amerikanische Gesetz stempelt nur diejenigen unterstützten Einwanderer zu unerwünschten, die nicht klar beweisen können, dass sie trotz der Unterstützung nicht zu den verbotenen Klassen gehören; die Unterstützung erwünschter Elemente ist nach amerikanischem Gesetz nicht verboten, sondern nur die Unterstützung unerwünschter Personen. Die Unterstützung ist kein absoluter Grund zur Zurückweisung, sondern sie erschwert nur die Zulassung. Man kann häufig hören, dass die amerikanischen Einwanderungsbeschränkungen eine Spitze gegen die jüdische Einwanderung haben. Das ist nicht richtig. Namentlich geht man fehl, wenn man annimmt, die unterstützte Einwanderung sei eine spezifische Eigenschaft der jüdischen und diese daher in Amerika besonders unwillkommen. Das Gesetz gegen die unterstützte Einwanderung wurde vornehmlich durch die Tatsache hervorgerufen, dass namentlich in England Staat und Gemeinden eine Unterstützung von Armen, die ihnen zur Last fielen, vornahmen, ferner dadurch, dass verschiedene andere Staaten, darunter auch deutsche, ihre Armenlast zu verringern suchten, indem, sie die Ortsarmen nach Amerika abschoben und die einmalige grosse Ausgabe für die Ueberfahrt über den Ozean der dauernden Unterstützung vorzogen. Mit welcher Peinlichkeit die jüdischen Organisationen darauf achten, dass sie die Armenlasten nicht auf die Auswanderungsländer abwälzen, das beweist am anschaulichsten die grosse Zahl der Repatriierungen, die von jüdischen Organisationen alljährlich vorgenommen werden. So wird z. B. vom Jewish Board of Guardians in London fast die Hälfte aller derer, die von ihm Reisemittel erhalten, nach der Heimat zurückgesandt. Die jüdischen Einwanderer besitzen eine Reihe von Vorzügen, die sie über den Durchschnitt der anderen erheben. Daher ist ihnen gegenüber eine schroffe Handhabung der Einw7anderungsgesetze nicht gerechtfertigt. Die Juden gehören nicht zu denjenigen, die in Scharen über See gehen, um in Amerika die besseren Arbeitsgelegenheiten eine Reihe von Jahren auszunutzen, und dann mit dem ersparten Gelde wieder in die alte Heimat zurückkehren, also dem Einwanderungsland keine dauernden Vorteile bieten. Wenn der Jude auswandert, so tut er das mit der festen Absicht, in dem neuen Lande heimisch zu werden und als dauernder, friedlicher und nützlicher Bürger dort zu bleiben. Deshalb bringt er seine Familie mit oder lässt sie sehr bald nachkommen. Die Familien-Ein-