Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 22 (1922)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli-August 1922)
- Article
- Judentum und Künstlerethik
- Date
- 1922-07-01
- Page
- Seite 191 - 192 (sequence 1)
- Language
- German
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191 Judentum und Künstlerethik 192 JUDENTUM UND KUNSTLERETHIK Von Rabbiner Dr. Lewkowitz -Berlin. Die Größe und Eigenart der jüdischen Sittenlehre ruht auf der Einheitlichkeit ihres Systems. Die christliche Ethik ist dualistisch, unterscheidet überweltliche und innerweltliche Forderungen, sucht einen Ausgleich' zwischen der weltüberlegenen Haltung des Evangeliums mit seiner Oeringschätzung der irdischen Weit und den unvermeidlichen Notwendigkeiten des Lebens. Im Judentum aber ist ein solcher innerer Zwiespalt, die Spannung entgegengesetzter Prinzipien nicht vorhanden, weil seine sittlichen Forderungen trotz aller idealistischen Größe und Strenge mit den unveränderlichen Grundformen und Bedingungen des Lebens im Einklang stehen. Trifft diese Behauptung aber auch wirklich für das Leben der Gegenwart zu? Der moderne Kapitalismus hat nicht nur bestimmte Methoden wirtschaftlicher Arbeit, sondern auch eine besondere Denkweise, eine wertende Stellungnahme den Menschen und Dingen gegenüber geschaffen. Die Grundsätze kapitalistischen Denkens aber decken sich nicht mit den humanitären Normen der jüdischen Ethik. Rentabilität eines Unternehmens und soziales Empfinden sind nicht leicht zu verbinden. Da die sozialistische Wirtschaftsform für absehbare Zeit noch nicht als die allgemein gültige angesehen werden kann, bleibt für die Gegenwart das schwere Problem bestehen, wie sich jüdische Ethik und kapitalistisches Denken versöhnen lassen. Die jüdische Sittenlehre gerät aber nicht nur mit den kapitalistischen Grundsätzen, sondern auch mit dem künstlerischen Denken in Kampf. Hier liegt ein Problem vor, das in der jüdischen Wissenschaft noch nicht die ihm gebührende Beachtung gefunden hat. Man hat zwar zur Welt des Schönen/ zum Kunstwerk vom Standpunkt des Judentums aus Stellung genommen, aber die Frage, wie sich denn der Künstler seiner ganzen Natur und seiner Aufgabe nach zu den sittlichen Normen des Judentums stellen muß, wurde überhaupt nicht gestellt. Man hielt es für selbstverständlich, daß dieselben; sittlichen Gesetze, die für alle anderen Menschen' gelten, auch dem Künstler gegenüber ihre Autorität und Geltung behalten. So weit er in der bürgerlichen Weit lebt, muß er sich ihren bürgerlichen;- Gesetzen auch beugen, wenn er den Adel des Menschentums sich bewahren will, muß er auch die Normen reiner Menschlichkeit anerkennen, doch damit ist noch nicht bewiesen, daß seine künstleirische Natur und die Anschauungen, die sich aus seinem Künstlertum notwendig ergeben, sich mit den sittlichen Lehren des Judentums decken. Hier scheint vielmehr ein tragischer Konflikt zu bestehen. Daß Künstler sich bewußt außerhalb der bürgerlichen Ordnung stellen und ihre eigene Welt bilden,!darf nicht als Laune oder als Mangel an sittlichem Empfinden beurteilt werden. Bürger und Künstler sind vielmehr ihrem Wesen und ihren Aufgaben nach Gegensätze. Was den Künstler zum Schaffen befähigt, seiner Phantasie Gestaltungskraft gibt, ist nicht fnur seine größere Sensibilität und Reizbarkeit, die ihm Eindrücke vermittelt, die anderen Menschen verborgen bleiben, Künstlertum hat auch eine stärkere Vitalität, eine größere Kraft des Triebhaften, einen rascheren und beschwingten Rhythmus des Bluts zur Voraussetzung. Die sittliche Aufgabe, die der Künstler zu lösen hat, wenn er sein Triebleben disziplinieren, unter die Norm des, bürgerlichen Empfindens zwingen will, ist demnach größer, als die sittliche Leistung, die der Bürger vollbringt. Das hat man wohl auch in bürgerlichen, Kreisen empfunden und dem Künstler in schonender Rücksicht bis zu bestimmter Grenze Freiheit eingeräumt. Eine solche Lösung aber, die praktisch von Menschen vollzogen wird, kann nicht auch vom Standpunkt der jüdischen Ethik gebilligt werden. Das Gebot „Heilig (sollt Ihr mir sein'* duldet keinerlei Einschränkung. Hier (enthüllt sich also ein Gegensatz zwischen der herben Strenge der jüdischen Sittlichkeit und der lebensvollen und genußfrohen Künstlernatur.; ( Bürger und Künstler unterscheiden sich außerdem in ihrer Stellung zum Leben und zu den Menschen. Der Bürger fügt sich als dienendes Glied der Gesamtheit ein und fühlt sich mit ihr seelisch verbunden. Er weiß sich mit ihr eins in dem Streben nach nützlicher Arbeit und in der Achtung vor den Gesetzen der menschlichen Gesellschaft. Der Künstler aber ist asozial, je größer seine schöpferische Fähigkeit, je stärker seine künstlerische Persönlichkeit ist, desto entschiedener stellt er sich als der schauende und gestaltende Betrachter den Menschen gegenüber. Sie geben ihm nur den Stoff für sein Werk, und seine Arbeit will nicht Nützliches, sondern vom Nutzen und den Notwendigkeiten des Lebens Gelöstes schaffen. Er steht nicht im Dienste der Menschen, sondern im Bann seiner Kunst, seiner schöpferischen Natur. Ob man deshalb berechtigt ist, von Künstleregoismus zu sprechen, erscheint uns fraglich. Auch der Künstler hat seinen Idealismus und seine Selbstlosigkeit, aber die Normen seines Verhältens werden nicht von den. Interessen der Menschen, sondern von seiner künstlerischen Aufgabe, seinem Werk diktiert. Bürgerliche Arbeit hat Ruhe und Ordnung, Sicherheit und gleichmäßige Pflichterfüllung zur Voraussetzung. Künstlerisches Schaffen aber ist ja nicht von der Bereitwilligkeit und GewissenhaftigJ-