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Ost und West · 1904-07-01 · Heft 7 (Juli 1904) · p. Seite 443 - 444

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Journal
Ost und West
Volume
4 (1904)
Issue
Heft 7 (Juli 1904)
Article
Die mosaische Gesetzgebung im Lichte des Codex Hammurabi
Date
1904-07-01
Page
Seite 443 - 444 (sequence 2)
Language
German
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443 Dr. M. Schorr: Die mosaische Gesetzgebung im Lichte des Codex Hammurabi. 444 dem feierlichen Pro- und Epilog im Gesetzbuch Hammurabis auf, und es ist von nicht geringem Interesse, zwischen beiden eine Parallele zu ziehen. Auch hier begegnen wir dem machtvollen Ausdruck des Selbstgefühls ob der tiefen, in diesem Gesetzbuch niedergelegten Weisheit. Doch auch der Untei schied springt gleich in die Augen. Zunächst der starke persönliche Akzent bei Harnmurabi. Der ganze Prolog ist ein in überschwänglicher Verherrlichung gehaltener Lobeshymnus auf seine eigene Person. Nachdem die grossen Kriegs- und Friedenstaten, die der König vollbracht hat, aufgezählt werden, da heisst es (Col. V, 1): „Ewiger Spross des Königtums, der mächtige König, die Sonne Balzlons, der Licht aussendet über das Land Sumir und Akkad1), der König, der zum Gehorsam bringt die vier Weltgegenden, der Geliebte der Ninni bin ich." „Der König, der unter den Stadtkönigen hervorragt, bin ich. Meine Worte sind wertvoll, meine Macht hat nicht ihresgleichen." (Epil. Col. XXV. 79 ff.) Mit starker Emphase wird auch das leitende Motiv und der Zweck des Gesetzes betont: „Zu vernichten den Bösen und Schlechten, dass der Starke den Schwachen nicht unterdrücke." (Col. I, 35 ff.) „Ein Unterdrückter, der eine Rechtssache hat, soll vor mein Bild, den König der Gerechtigkeit treten, meine dort eingezeichnete Inschrift sich vorlesen lassen, meine kostbaren Worte hören, meine Inschrift soll ihm seine Rechtssache aufklären, sein Recht soll er sehen, sein Herz sich freuen (und sprechen): Hammurabi ist ein Herr, welcher wie ein leiblicher Vater den Menschen ist." (Epil. Col. XXV, 2 ff.) So schön sich diese Worte anhören, so grell widersprechen sie dem eigentlichen Inhalt des Gesetzes. Liest man gerade diejenigen Gesetze, welche die Schutzbedürftigen betreffen, die Rechtlosen, die Schwachen, erkennt man die ganze Hohlheit jener hochklingenden Phrasen, welche die Gerechtigkeit der Gesetze anpreisen. Doch kehren wir zu Moses zurück. Jener dem Volke Israel vorausverkündete Ruhm in den Augen der Völker ob der Gerechtigkeit seiner Gesetzgebung blieb lange, lange aus. Zweitausend Jahre hindurch wollte sich die Prophezeiung kaum bewähren. Im Gegenteil. Nicht als ein Gott der Gerechtigkeit erschien später den Völkern der Judengott, nicht als Ausfluss der Gerechtigkeit erschien ihnen auch logischer Folgerung gemäss die Gesetzgebung des ,,Alten Bundes," sondern als ein Gott der Rache, der schrecklich strengen Vergeltung lebte der jüdische Gott im Bewusstsein der Völker, und diese Vorstellung ist eigentlich bis auf den heutigen Tag unter den europäischen Völkern die gangbare geblieben. Die Theologie aller Schattierungen innerhalb des J) Süd- und Nordbabylonien. Christentums hatte im Verlaufe des neunzehnten Jahrhunderts einen nicht geringen Teil ihrer Mühe darauf verwendet, durch vermeintliche wissenschaftliche Argumente jene ursprünglich aus einem sozusagen geschichtlich-dogmatischen Bedürfnis fliessende Anschauung zu erhärten und dem Volksbewusstsein noch tiefer einzuprägen, damit um so heller sich der ,,Gott der Liebe", den das Evangelium gebracht hat, von jenem dunklen Folio abhebe. Allein die Geschichte ist gerechter als die Menschen. In jenem berühmten Codex Hammurabi1), der um ungefähr um ein Jahrtausend älter ist als die mosaische Gesetzgebung, hat sie aus dem Schutt der Jahrtausende ein Denkmal ans Tageslicht gefördert, dessen Inhalt nicht bloss für die Rechtentwicklung im allgemeinen von ungeahnter Tragweite ist, sondern auch für eine gerechte, von jeder dogmatischen oder sonstigen Voraussetzung freie Würdigung des biblischen Gesetzesinhaltes die grösste Bedeutung besitzt. Gerade zu einer Zeit, wo man so sehr geneigt ist, alle Errungenschaften des alten Israel in ihrem Ursprünge auf Babylon zurückzuführen, was ja gar nicht so schlimm wäre, wo man aber ganz unbefugterweise jeder Originalität in der weiteren Entwickelung der überkommenen Kulturgüter dem altisraelitischen Volke abzusprechen sich berechtigt fühlt, kommt jenes grossartige Rechtsbuch mit seinen ungefähr 300 Paragraphen, das im II. vorchristlichen Jahrtausend sicherlich einen wesentlichen Einfluss auf die legislative Entwickelung des ganzen vorderasiatischen Kulturkreises ausgeübt hat, um so erwünschter, weil es unter allen Koinzidenz-Möglichkeiten, die zwischen Babel und Bibel herrschen oder konstruiert werden, sicherlich die konkreteste und zuverlässigste Basis für eine Vergleichung beider Völker besteht. Indem es das soziale Leben selbst in seinen mannigfachen Aeusserungen aufdeckt, gewahrt es uns einen klaren und tiefen Blick in die sozialen Anschauungen jenes als Kulturführer des alten Orients heute geltenden Volkes, und gestattet uns zugleich an der Hand der Bibel die sozial-sittliche Höhe der Babylonier und der Israeliten richtig abzuschätzen. Während bei den kosmogonischen Sagen und überhaupt bei den mythologischen Elementen beider Völker die Unterschiede in der Ausgestaltung des Stoffes so gross sind, dass die gemeinsamen Züge von den Forschern — fast möchten wir sagen — durch eine mühsame, mikroskopische Untersuchung entdeckt werden müssen und auch dann noch oft ziemlich problematisch sind, liegen hier auf beiden Seiten klare, kasuistisch gefasste Rechtssätze vor, die fast nie einen Zweifel in der Deutung zulassen, und wenn richtig in ihrem Zusammenhange erkannt, eine viel solidere Basis für wissenschaftlich berechtigte Schlüsse abgeben — kein Tummelplatz für A) Wir werden uns weiter für „Codex Hammurabi" der Abkürzung C. H. bedienen.

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