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Ost und West · 1907-10-01 · Heft 10 (Oktober 1907) · p. Seite 607 - 608

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Journal
Ost und West
Volume
7 (1907)
Issue
Heft 10 (Oktober 1907)
Article
Jüdische Organisation in der Diaspora
Date
1907-10-01
Page
Seite 607 - 608 (sequence 2)
Language
German
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b07 Dr. Simon Bernfeld: Jüdische Organisation in der Diaspora. 608 Einheit der Gemeinden durch den Einfluss von aussen, durch ein Machtgebot der politischen Gewalt hergestellt worden. Die Regierung, welche die Niederlassung von Juden in ihrem Lande duldete oder gar förderte, wollte dies nur unter gewissen Bedingungen tun. Damit aber die Innehaltung der von den Juden übernommenen Verpflichtungen gesichert erscheine, musste eine politische Organisation vorhanden sein, mit der die Regierung unterhandeln und an die sie sich für alle Fälle halten konnte Das beeinfiusste natürlich die innere Beschaffenheit der Organisationen, die immer eine lokale Färbung annahmen. Aber die politischen Ansprüche an die Organisationen erschöpften sich keineswegs in den Verhandlungen mit der Regierung und in der Regelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Gemeinden. Das ganze innere Leben der Juden, das Kulturleben im weitesten Sinne des Wortes, war davon abhängig. Nicht nur die öffentlichen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden wurden durch diese Organisationen bestimmt und geregelt, sondern auch das private Leben. Denn die Befugnisse der Gemeinden war mannigfaltig und weitgehend; sie griffen tief in das Leben, in die intimste Häuslichkeit jedes einzelnen Juden. Der ambulante jüdische Staat, dessen Grundlage so unbestimmt und unsicher war, besass mehr Machtvollkommenheit als irgend ein anderer Staat. Er beherrschte alles uud bestimmte alles; seine Verordnungen und Befehle erstreckten sich bis über die kleinsten und einfachsten Einrichtungen des Lebens. Er sorgte nicht nur für die gemeinsamen Institutionen der Gemeinde, für die öffentliche "Wohltätigkeit, für die Schule, für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse; er gab auch eine Kleiderordnung, bestimmte, wie sich jeder Jude und jede Jüdin zu kleiden hatte, welchen Aufwand eine jüdische Familie nach ihren materiellen Verhältnissen machen durfte, wie viele Gäste zu einer Hochzeit oder zu einem sonstigen Familienfest in der Höchstzahl geladen werden sollten, welche Kosten die Bewirtung der Gäste zu verursachen hätte. Einem modernen Menschen würde diese Bestimmung seines privaten Lebens, seiner intimsten Häuslichkeit, als eine unerträgliche Tyrannei erscheinen; er würde sich ihr garnicht fügen können. In den früheren Jahrhunderten besass aber jede Judenschaft derartige Verordnuegen und verfügte über weitgehende Disziplinmittel, um ihnen Respekt zu verschaffen. Dem Machtbereich der Gemeinde und der politischen Organisation konnte sich der Jude nur durch den Uebertritt zu einem anderen Glauben entziehen. Diese stramme Organisation war nötig, weil ohne sie die Erhaltung des jüdischen Volkes unter so ungünstigen Bedingungen undenkbar schien; sie war aber auch nützlich, weil sie dem Einzelnen nicht nur Pflichten auferlegte, sondern zugleich weitgehenden Schutz gewährte. Die ökonomische Lage der Juden war oft noch ungünstiger als die politische. Sie wurde nur durch die Gemeindeorganisationen etwas erträglicher. So war es beispielsweise eine sehr wichtige Einrichtung, dass ein Jude dem andern gegenüber manches ersessene, ererbte oder erworbene, aber seiner Natur nach doch nur ideale Recht hatte, in dessen Besitz er nicht gestört werden durfte. Man kennt dieses Recht unter der Bezeichnung „chasaka", das im Privatleben der Juden eine so bedeutende Rolle spielte. In manchen Städten hatten die Juden kein Recht, Häuser zu kaufen; sie waren darauf angewiesen, bei christlichen Hausbesitzern zur Miete zu wohnen oder Geschäftsläden zu mieten. Die Gefahr lag nahe, dass sich die Juden gegenseitig in dem zu gewährenden Mietspreis überboten und ruinierten. Das Recht der „chasaka" regelte einerseits diese Verhältnisse gegen den Wettbewerb der Gemeindemitglieder untereinander und andererseits gegen den der fremden Juden, die sich in der betreffenden Stadt dauernd niederlassen wollten. Es sollte niemand \ron der Stelle verdrängt werden, wo er die Möglichkeit des ehrlichen Erwerbes fand; aber auch das Interesse des Gemeinwesens, der Gesamtheit, wurde dabei gewahrt; wo das öffentliche Interesse es heischte, musste das Privatrecht eine Einschränkung erfahren. Es durfte sich kein Ring bilden, um den privaten Eigennutz zu fördern; es sollte nichts monopolisiert werden. Der Wettbewerb sollte nicht beseitigt, sondern bloss in genau bestimmter Grenze zwischen dem privaten und dem öffentlichen Interesse geregelt werden. Im Mittelalter entsprachen die jüdischen Organisationen den politischen und kulturellen Zuständen eines jeden Landes. Die spanische Judenheit besass Jahrhunderte hindurch eine politische Organisation, in der in erster Reihe die staatliche Gewalt, die obrigkeitliche Disziplin zum Ausdruck kam. Man kann sagen, sagen, dass sie die Organisation als Selbstzweck betrachtete. Jeder einzelne sollte sich gewöhnen, den erlassenen Verordnungen unbedingt Folge zu leisten. Jeder Widerspruch, jede Auflehnung gegen die politische Behörde wurde mit der grössten Strenge oft äusserst grausam zurückgewiesen. Es sind uns zahlreiche Fälle von angewandter Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit bekannt, die uns geradezu erschreckend erseheinen. Das Ungeheuerliche dabei ist aber, dass oft unwichtige Vorgänge zu solchen grausamen Massregeln Anlass gaben. Den Männern, die an der Spitze der Organisation standen, kam es garnicht auf den zur Verhandlung stehenden Gegenstand an; ihnen galt nur das Prinzip der strengsten Unterordnung und der Disziplin, das sie bei jeder Gelegenheit zur Geltung bringen wollten. Um einer geringfügigen Angelegenheit willen konnte jemand wirtschaftlich vernichtet werden. Merkwürdig aber war dabei, dass gerade bei dieser Strenge die Unbotmässigkeit der spanischen Judenheit sehr gross war. In allen Gemeinden herrschte Hader und Streit, und selbst als die schreckliche Katastrophe vom Jahre 1492 allen, die nur sehen wollten, unvermeidlich erschien, hörten diese erbitterten Kämpfe in den Gemeinden nicht auf. Die spanischen Juden setzten sogar die Gemeindestreitigkeiten auch später fort. Ihre neuen Ansiedlungen zeichneten sich Jahrhunderte lang dadurch aus, dass einerseits die Gemeinde vor stände ein strammes Regiment zu behaupten suchten, andererseits aber viele Gemeindemitglieder sich gegen diese Autokratie auflehnten. An diesen Missständen kranken die meisten sefardischen Gemeinden bis auf den heutigen Tag. Auch in der deutschen Judenheit hat es zu verschiedenen Zeiten nicht an Versuchen gefehlt, eine Gemeindeorganisation zu schaffen. Sie hatte andere Ziele und andere Voraussetzungen. Es handelte sich niemals darum, eine Art staatlicher Autokratie ins Leben zu rufen, sondern die politischen, religiösen und sozialen Verhältnisse gemeinsam zu regeln. Nicht eine Gemeindebehörde mit starken Machtmitteln sollte geschaffen werden, sondern gemeinnützige Einrichtungen. Die politische Zerrissenheit Deutschlands hatte wohl die meiste Schuld daran, dass in der deutschen Judenheit keine dauernde jüdische Organisation ins Leben gerufen werden konnte. Aber zum grossen Teil lag dies wohl auch im Wesen der deutschen Juden selbst, die, wie man heutzutage sagen würde, keine Politiker waren und keinen Sinn für politische Leitung hatten. Es lag ihnen stets nur daran, gute Einrichtungen zu

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