Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1907)
- Article
- Aus vergilbten Papieren
- Date
- 1907-07-01
- Page
- Seite 429 - 430 (sequence 2)
- Language
- German
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429 Prof. A. Berliner:. Aus vergilbten Papieren. 430 So z. B. wird, im Gedächtnisse fast aller Römer die falsche Tradition aufbewahrt, dass die judische Gemeinde in Rom alle acht Rennpfähle, innerhalb deren die Pferde heim Karneval auf dem Korso zu laufen hatten, liefern musste und zwar als eine Ablösung dafür, dass die Juden nicht mehr zur Belustigung der Römer und zum Gespötte derselben bei diesem Rennen aufzumarschieren hatten. Aber es ist bei Belli: J sonetti romaneschi ed. Morandi (Teil I, S. 339 ff.) festgestellt, dass die Juden diese Rennpfähle niemals zu liefern hatten. Hierbei wird näher ausgeführt, dass die jüdische Gemeinde bis zum Jahre 1847 an das Capitol an Tribut zu zahlen hatte: 531 Scudi (Fünffrankstücke) und 57 Bajocchi, welche Summe bereits in einem Diplom des Königs Robert vom 11. März 1334 erwähnt wird, als Preis für die Aufhehung einer alten Sklaverei, die darin bestand, dass die Juden bei den Volksspielen auf der Piazza Navona zur Belustigung des Pöbels als Esel ausstaffiert aufzutreten hatten, ebenso auch bei den pomphaften Spielen des Militärs am Monte Testaccio. Ferner mussten sie 200 Scudi als Loskauf von einer Verpflichtung zahlen, welche bis zum Jahre 1668 bestand, nämlich darin, dass sie bei dem Spazierritte der Magistratspersonen der Hauptstrasse entlang voran marschieren mussten. Bei dieser Gelegenheit waren sie allen möglichen Chikanen und Belästigungen preisgegeben. Endlich mussten die Juden 20 Scudi entrichten, durch welchen Geldbetrag sie sich seit 1828 von der bis dahin alljährlich wiederkehrenden Pflicht befreiten, die Tribüne für die Conservatoren der Stadt und die Richter auf dem Volksplatze herzustellen. Dies ist der wahre Tatbestand; daher die Behauptung so vieler Schriftsteller, dass auch die Rennpfähle von den Juden geliefert werden mussten, durchaus unbegründet ist. Auch das Chirograph des Papstes Clemens IX, vom 28. Januar 1668, welches von den Abgaben und Lasten der Juden Roms handelt, erwähnt hiervon nichts. Dieser Irrtum scheint in folgender Weise sich herausgebildet zu haben: Das Statut der Stadt Rom v. J. 1580 verordnet bereits, dass von den 1130 Fiorinen, welche dem Werte von 531,57 Scudi gleich sind, von vorne weg 30 Fiorinen für das Lesen einer Messe genommen werden sollten, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese 30 Goldgulden an die gleiche Summe des Juda Ischariot erinnern sollten. Das übrige Geld dagegen sollte für die Karneval-Spiele verwendet werden, und zwar für die Schabracken, die Sättel und andere Verzierungen, womit das Pferd des Senators versehen wurde. Auch wurden hiervon die Kosten bestritten für die seidenen Gewänder der Gerichtsschreiber, ferner bezahlt die Spielleute, die Ausrufer, die Trompeter, die Glöckner, der Stallknecht, der Barbier, der Hüter der Schweine, die von dem Testaccio-Berg hinuntergeworfen wurden. Als diese Spiele später durch das Wettrennen der Berberhengste verdrängt wurden, mussten die Juden die früher gezahlten Gelder für die neuen Spiele hergeben. Noch die Bilanzen des Capitols bis zum Jahre 1848 weisen alljährlich 500 Scudi für den Karneval und für andere kleine Ausgaben nach. Morandi in seinen Noten zu den bereits oben erwähnten Sonetten Belli's kann bei der Anführung des betreffenden geschichtlichen Materials (IS. 340) nicht unterlassen, den Ausspruch zu tun: „Somit ist es klar, dass die christliche Kanaille auf Kosten der armen Juden sich amüsierte und noch einen Ueberschuss einheimste." Und um zum Spass noch den Hohn hinzuzufügen, Hessen die Conservatoren des Kapitols, so lange diese Tribute geleistet wurden, ihre Gläubigen in Prozession mit den acht Rennpfählen unter Begleitung der städtischen Musikbande aufziehen, bis unter die Fenster der Vertreter der jüdischen Gemeinde. In solcher Weise konnte allgemein die Meinung aufkommen und sich immer mehr befestigen, dass die Rennpfähle direkt von der jüdischen Gemeinde geliefert wurden. Wie oft auch die Juden Roms die päpstliche Gewalt anflehten, alle die Akte dieser Grausamkeit abzuschaffen*), so konnten sie weiter nichts erreichen, als einen Auftrag des Papstes Gregor XVI. zur näheren Prüfung des vom Advokaten Durant im Namen der Gemeinde eingereichten Memorials, welche aber weiter kein Resultat hatte, als die Weigerung des Papstes, hierin etwas zu ändern, mit dem Motiv, welches er in der Audienz . am 6. November 1836 den mit Zittern und Beben erfüllten Vertretern der Gemeinde gegenüber aussprach: „dass er keine Neuordnungen liebe". Erst dem Papst Pius IX. sollte das Verdienst bleiben, mit dem Edict vom 1. Oktober 1847 hierin Wandel zu schaffen. Aus alter Zeit ist noch ein spezieller Fall anzuführen, der von einer Ausnahme, welche in der Leistung des Tributs einmal gemacht wurde, be* richtet. Am vorletzten Tage des Aprilmonat im Jahre 1376 befreite der römische Senat die beiden *) Näher dargestellt in meiner „Geschichte der Juden in Rom" II S. 50 n. 140.