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Ost und West · 1907-04-01 · Heft 4 (April 1907) · p. Seite 261 - 262

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Journal
Ost und West
Volume
7 (1907)
Issue
Heft 4 (April 1907)
Article
Aus den alten Gemeinden
Date
1907-04-01
Page
Seite 261 - 262 (sequence 2)
Language
German
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261 Leon Scheinhaus-Memel: Aus den alten Gemeinden. 262 vor allen Dingen die Staatssteuern gedeckt werden, u. a. die sogenannte „Giberna" d. h. die Abgabe zur Erhaltung des Militärs, die Kopfsteuer ohne Ausnahme für die Armen u. s. w. Aus diesen Mitteln wurde auch das Gehalt für die unmittelbare Behörde, die die jüdischen Angelegenheiten führt, aufgebracht. In Wiina erhielt dieser Beamte 780 Gulden und NatUrallieferungen für seinen Gebrauch als Fleisch, Fische, Gewürze und dergleichen. Die Versorgung der Truppen des Grossfürstentums Litauen, während ihrer Bewegung innerhalb des Gebietes der jüdischen Gemeinden, mit verschiedenen unentbehrlichen Gegenständen, wie Lichte, Papier, Siegellack, Butter, Fleisch, Fische, geschah gleichfalls auf Kosten des jüdischen Gemeinwesens. Aus denselben Gemeindeeinkünften wurden selbstverständlich dem Rabbiner, den Dajonim und den anderen besoldeten Mitgliedern der Gera ein de-Verwaltung die Gehälter gezahlt. Ebenso wurden aus der gleichen Quelle sämtliche unvorhergesehene Ausgaben bestritten. Kommt der päpstliche Nuntius in die Stadt, so überreicht ihm die Gemeinde „einen Zuckerhut'4; die nämlichen Kosten macht sich die Gemeinde bei Begrüssung anderer Gäste, je nach deren Rang und Würde Ziehen die allierten Truppen (die russischen) in die Stadt ein, so hat die jüdische Gemeinde auch für diese Ausgaben zu machen; Holz, Licht, Kohlen, Fleisch, Fische und Vorkost aller Art zu leisten, die Ofenheizer in den Quartieren der Befehlshaber zu stellen, das Geld zu wechseln und dabei den Schaden an Kursdifferenzen tragen, Geld zur Rekognoszierung der flüchtig gewordenen Soldaten zu geben u. s. w. Im Jahre 1767 hat die Wilnaer jüdische Gemeinde während der Anwesenheit der russischen Truppen im Laufe von 19 Wochen 2959 poln. Gulden für die Truppen verausgabt, im Jahre darauf 9786 p. G. Sendet der Magistrat Gesandte zum Landtag mit schlimmen Projekten, zur Einschränkung der Rechte der Juden, so ziemt es sich für die jüdische Gemeinde, gleichfalls Deputierte zu entsenden, um dem Gang der Sache zu folgen und entsprechende Massregeln zu unternehmen. Im Jahre 1667 hat die Wilnaer Gemeinde hierauf 1056, im Jahre 1768 2059 poln. Gld. ausgegeben. Zuweilen musste der Rabbiner zum obersten Beamten für die jüdischen Angelegenheiten reisen, und solche Reisen wraren allerdings kostspielig; im Jahre 1788, ist die Reise des Rabbiners Abel nach Neswisch zu Fürsten Radzivil, Woyewoden von Wilna, auf 690 Gulden gekommen- Zuweilen musste das gesamte Gemeindekollegium „in corpore'' Reisen in Gemeindeangelegenheiten unternehmen, nicht nur nach dem nahegelegenen Sitz der vorgesetzten Behörde sondern auch nach der Residenz. So z. B. musste im Jahre 1767 der gesamte Wilnaer Gemeindevorstand nach Warschau reisen, um über die unerträglichen Lasten und Ungerechtigkeiten Klage zu führen; diese Reise hat 1800 Gld. gekostet. Es gab auch Ausgaben aus anderen Gründen: In die Stadt werden Juden zugestellt, die irgend welcher Vergehen angeklagt sind; — ihr vollständiger Unterhalt im Gefängnis und alles andere geschieht auf Rechnung der jüdischen Gemeinde. Das Gericht erkennt die Unschuld der Angeklagten und spricht sie frei, die Gerichtskosten aber legt es der jüdischen Gemeinde zur Last. — Nahe bei der Stadt werden drei ermordete Juden gefunden. Auf der Suche nach den Mördern lassen die Juden irrtümlich zwei Edelleute und einen Soldaten verhaften. Gleich darauf werden die wirklichen Mörder entdeckt. Da fangen die irrtümlich Verhafteten einen Gerichtshandel wegen dieses Irrtums an. Das litauische Tribunal ordnet dafür die Einsperrung des gesamten Gemeindekollegiums wie des Rabbiners und seiner Gehilfen an. Sie müssen nun „die guten Dienste" verschiedener Personen suchen, um einen gütlichen Vergleich zu bewirken. Mit grosser Mühe gelingt es, eine Aussöhnung zu stiften. Den unschuldig Angeklagten werden in bar und in Waren 4000 Gulden gezahlt, ihren Freunden, d. Ii. den Edelleuten und Offizieren noch 1300 Gulden vergütet, insgesamt also 5300 Gulden. Damit war es aber nicht abgetan: Die ergriffenen wirklichen Mörder sitzen 14 Monate in Untersuchungshaft, und ihre Verpflegung geschieht auf Kosten der judischen Gemeinde. Schliesslich entscheidet das Gericht den Prozess und verurteilt die Mörder, — wiederum Unkosten — und zuletzt noch das Begräbnis der Mörder — insgesamt etwa 900 Gulden zu Lasten der jüdischen Gemeinde, so dass dieser Prozess allein die Gemeinde mehr als 6000 Gulden gekostet hat. Die Taten der Barmherzigkeit sind selbstverständlich von der Gemeindekasse geübt worden: Bald kauft die Gemeinde einen Schuldner vom Gefängnis los, bald sonst jemand, der aus irgend einem Grunde festgenommen worden ist. Die grössten Beträge verwendete die Gemeinde zum Loskauf Minderjähriger, kleiner Kinder aus dem Gefängnis, die durch Schulden ihrer Väter in nichtjüdische Hände geraten sind. Milde Gaben werden von der Gemeinde armen Juden, einheimischen und durchreisenden, zu allen Zeiten verabreicht. Derartige, sehr bedeutende Ausgaben forderten einerseits, dass in den Händen der Gemeindeverwaltung stets bare Summen in Bereitschaft waren, andererseits erlaubte der hohe Betrag dieser Ausgaben nur in seltenen Fällen die Ansammlung von Mitteln. Unter solchen Umständen wäre es keinem Finanzmann der Welt möglich gewesen, einen einigermassen befriedigenden Etats Voranschlag aufzustellen. Daher wachsen die Schulden der jüdischen Gemeinden rapid, mit diesem Wachstum nehmen die vielfältigen Ausgaben zu; das System der speziell jüdischen Gemeindeabgaben wird überdies mehr und mehr zum Nachteil geändert; eine Steuer nach der anderen wird verpachtet, indirekte Abgaben erhalten eine übermässige Entwicklung,

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