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Ost und West · 1903-03-01 · Heft 3 (März 1903) · p. Seite 215 - 216

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Journal
Ost und West
Volume
3 (1903)
Issue
Heft 3 (März 1903)
Article
Revue der Presse
Date
1903-03-01
Page
Seite 215 - 216 (sequence 2)
Language
German
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215 Revue der Presse. 216 König Carol über die rumänischen Juden. Die neueste Nummer des „Roumanian Bulletin" veröffentlicht einen Brief des Königs (damals noch Prinzen) Carol, den dieser am 18./30. August 1867 an Sir Moses Montefiore geschrieben hat. Dieser Brief lautet in der Uebersetzung folgendermassen: Herr Baron! Ich empfange Ihren Brief vom 27. August, von dem ich mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen habe. Wie ich Ihnen bereits persönlich mitteilen konnte, sind die Wünsche, welche Sie inbetreff Ihrer Glaubensgenossen hegen, schon erfüllt. Die Israeliten sind Gegenstand all meiner Sorge und derjenigen meiner Regierung und ich freue mich, dass Sie nach Rumänien gekommen sind, um sich davon zu uberzeugen, dass die religiöse Verfolgung, von der Bosheit so viel Lärm gemacht hat, nicht existiert. Wenn Juden belästigt worden sind, waren das nur vereinzelte Zwischenfälle, für die meine Regierung nicht die Verantwortung übernehmen kann. Es wird mir stets ein Ehrenpunkt sein, Achtung vor der religiösen Freiheit zu sichern, und ich werde unermüdlich über die Ausführung der Gesetze wachen, welche die Israeliten beschützen zusammen mit allen anderen Rumänen, mit Bezug auf ihre Person und ihr Eigentum. Empfangen Sie, Herr Baron, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Charles. Zu diesem Briefe bemerkt das „Roumanian Bulletin" mit Recht, dass er ein angenehmes Licht wirft auf die „Hilflosigkeit eines konstitutionellen Herrschers in den Händen gewissenloser Minister, denn die Schilderung der damaligen Verhältnisse in Rumänien war ebenso unbegründet, wie die Versprechungen illusorisch waren — Das „Bulletin" teilt auch nachstehende Geschichte über die Behandlung jüdischer Hausierer durch den Präfekten von Bukarest mit: Der Polizeipräfekt von Bukarest verbot den Strassenverkauf von illustrierten Postkarten. Dieser Handel lag fast ausschliesslich in den Händen jüdischer Hausierer Am 16. Januar suchte eine Deputation der Postkartenhändler den Präfekten auf, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass dieses Verbot ungesetzlich sei, weil der § 20 des Gesetzes über das Hausiergewerbe ausdrücklich vorschreibt, dass Zeitungen und alle Drucksachen, einschliesslich Bilder und Photographien, auf der Strasse verkauft werden dürfen. Kaum hatte die Deputation bekanntgegeben, was sie wollte, als der Präfekt, Herr San Maria, ausrief: „Ihr verlangt Unmögliches. Geht!" Der Führer der Deputation wendete ein: „Aber das Gesetz giebt uns Recht!" „Das Gesetz giebt Euch keinerlei Recht4', lautete die ärgerliche Entgegnung. „Was sollen wir denn machen? Wir werden verhungern!" „Was Ihr thun sollt?" erwiderte der Präfekt achselzuckend, „schiesst Euch tot, wenn Ihr wollt, oder, wenn Euch das nicht passt, so geht nach Palästina." Für ein solches Vorgehen ist jedenfalls die Regierung verantwortlich. * * * Die „New-York Times" weist in einem Leitartikel darauf hin, dass der Protest des Staatssekretärs Hay gegen die Verfolgung der rumänischen Juden in vollem Einklänge mit der traditionellen Politik der Vereinigten Staaten steht. So hat im Jahre 1872 der damalige Staatssekretär Fish an den amerikanischen Gesandten in Petersburg geschrieben, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass eine Unterstützung Russlands als einer Schutzmacht, an welche Klagen über die Verfolgung der Juden in der Moldau und Walachei gelangt waren, sehr angebracht wäre, und im Jahre 1879 bemerkte der Staatssekretär Evarts in einer Note an den amerikanischen Gesandten in Wien, dass der rumänischen Regierung Vorstellungen wegen der Verfolgung der Juden gemacht werden sollten, ehe die Vereinigten Staaten offizielle Beziehungen zu Rumänien herstellen. Der Staatssekretär Frelinghuysen beauftragte im Jahre I882 den amerikanischen Gesandten in Petersburg, bei passender Gelegenheit der russischen Regierung Vorstellungen wegen der Verfolgung der Juden in Russland zu machen, und einen ähnlichen Schritt unternahm 1891 der Staatssekretär ßlaine. Hierauf wies auch Präsident Harrison im Dezember des genannten Jahres in seiner Botschaft hin, indem er besonders betonte, dass durch die Verfolgungen in Russland so viele mittellose Juden nach Amerika getrieben werden, dass es schwerfallen dürfte, für sie Beschäftigung zu finden. Herr Hay kann also auch in dieser Beziehung — die wirtschaftlichen Folgen — auf einen Präcedenzfall hinweisen, und sein Protest gegen die Verfolgung der rumänischen Juden erscheint umsomehr gerechtfertigt, als der Berliner Vertrag den Signatarmächten die Pflicht auferlegt, für die Durchführung des Artikels 44 des Vertrages zu sorgen. Abonnements preis für das Halbjahr in Deutschland und Oesterreich Mark 3*50, für das Ausland Mark 4,— für Russland ganzjährig 4 Rubel, halbjährlich 2 Rubel. Einzelhefte ä 35 Kop. .____.____ Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes, durch alle Postämter des Deutschen___- - ----*-----"* Reiches unter No. 5785 a der Postzeitungsliste und durch die Expedition dieser Zeitschrift. ------- Anzeigen 50 Pfennig die vier gespaltene Petitzeile, grössere Anzeigen nach Tarif, bei Wiederholungen Rabatt. Stellen-Gesuche und -Angebote zum halben Preise* Adresse für die gesamte Korrespondenz: S. CALVABY & Co. (Inn. HUGO BLOCH & Dr. F. GOTTHELF), Verlagsbuchhandlung und Antiquariat, Berlin NW., Neue Wilhelmstrasse 1. Verantwortlicher Redakteur: Leo Winz, Berlin, Altonaerstr. 36. — Verlag von S. Calvary & Co., Berlin NW. 7. Druck von J. S. Preuss> Berlin SW. 19.

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