Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 3 (1903)
- Issue
- Heft 3 (März 1903)
- Article
- Revue der Presse
- Date
- 1903-03-01
- Page
- Seite 213 - 214 (sequence 1)
- Language
- German
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213 REVUE DER PRESSE. 214 ÜSl H8a*BE hmä Äftäg Wie Professor Delitzsch Geschichte schreibt. Herr Dr. Bernfeld schreibt im „Generalanzeiger für die gesamten Interessen des Judentums" in der „Babel-Bibel"- Angelegenheit: Im zweiten Vortrag über „Babel und Bibel", der nunmehr gedruckt vorliegt, ist auf S. 26 wörtlich folgendes zu lesen: „Nicht anders verhält es sich mit der Gesetzgebung von Sinai, der sogenannten Bundesschliessung Jahves mit Israel. Ist doch der rein menschliche Ursprung und Charakter der israelitischen Gesetze noch leicht genug durchschaubar! Oder sollte jemand wagen, zu behaupten, dass der dreimal heilige Gott, der mit seinen eigenen Fingern „lo tiqtol" („du sollst nicht töten") in die Steintafel geschrieben, im selben Atemzug die Blutrache sanktioniert habe, die bis heute wie ein Fluch auf den Völkern des Ostens lastet?" So viele Worte, so viele Irrtümer! In der ganzen Bibel kommt der Imperativ: „Lo tiqtol" (Du sollst nicht töten!) garnicht vor, im Pentateuch ist überhaupt das Verbum „katal" nicht vorhanden. Herr Professor Delitzsch meint jedoch das sechste Gebot in den Zehn-Geboten (2. Buch M. 20,13 und 5- Buch M. 5,17), das aber lautet: Lo tirzach! (Du sollst nicht morden!) Man könnte vielleicht einwenden, Herr Delitzsch habe nach dem Gedächtnis zitiert, und es sei ein Flüchtigkeitsfehler.. Darauf habe ich zu erwidern: 1. Wenn man solche Dinge, von denen man wissen muss, dass sie grosses Aufsehen erregen, in die Oeffentlichkeit schickt, zitiert man nicht nach dem Gedächtnis, sondern man sieht sich zuvor den Text genau an. Die Zehngebote befinden sich nicht etwa auf einem Tonziegel im britischen Museum, sondern im Pentateuch, der selbst in Berlin in tausenden von Exemplaren in der Ursprache zu finden ist. 2. Es handelt sich hier keineswegs um einen Flüchtigkeitsfehler, der die Sache nicht ändert, sondern um einen babylonischen Turmbau, der, wenn man ihm diese Grundlage entzieht, wie ein Kartenhaus zusammenbrechen muss. Weiss denn Herr Delitzsch nicht, dass es eine alte Kontroverse zwischen Judentum und Christentum ist, ob das Verbrechen gesühnt werden müsse oder nicht? Das alte Testament steht auf dem Standpunkt, dass jedes Verbrechen gesühnt werden muss, und zwar handelt es sich beim Verbrechen nicht um die Verletzung einer Person, sondern um die Störung der sittlichen Weltordnung. Das Gebot lautet: „Du sollst nicht morden!" Auf vorsätzlichen Mord stand die Todesstrafe. „Wer das Blut eines Menschen vergiesst, dessen Blut soll durch Menschen (durch die Obrigkeit) vergossen werden" (r. B. M. 9, 6). „Dem Land wird keine Sühne wegen (unschuldig) vergossenen Blutes, wenn nicht durch das Blut dessen, der es vergossen hat" (4. B. M. 35, 33). Auf fahrlässigen Mord (Fahrlässigkeit wurde stets angenommen, wo nicht genügend Vorsicht geübt worden ist) stand Verbannung nach einer Asylstätte für eine gewisse Zeit. Blutrache, ,,die bis heute wie ein Fluch auf den Völkern des Ostens lastet", kennt das Judentum nicht. Herr Delitzsch zeige uns auch nur eine Stelle in der Bibel, die so gedeutet werden könnte. Meint Herr Delitzsch die Todesstrafe, die auf verschiedene Verbrechen und auch auf den Mord mit Absicht und Vorsatz gesetzt war — nun, diese „Blutrache" lastet nicht nur auf den „Völkern des Ostens" wie „ein Fluch", sondern auch auf den meisten Kulturvölkern. In Deutschland z. B. wird nicht nur vorsätzlicher Mord, sondern auch Hochverrat unter Umständen mit dem Tode bestraft. Ohne mich weiter in eine Erörterung dieser Fragen einzulassen, konstatiere ich vor aller Welt, dass Professor Delitzsch einen hebräischen, allen geläufigen Text falsch und sinnentstellend gelesen hat, um daraufhin zu beweisen, dass es unmöglich sei, Gott hätte „mit seinen eigenen Fingern" die Worte „lo tiqtol" („Du sollst nicht töten") geschrieben und „im selben Atemzug" die Blutrache „sanktioniert". Wenn dies im Text der Zehn geböte geschah, welches Vertrauen können wir nun in die Erklärung der Keilinschrift durch Herrn Professor Delitzsch setzen? Dies muss jedermann die Augen öffnen. * * * Das vorletzte „Rumanian Bulletin" veröffentlicht eine Liste der Juden, die seit dem Berliner Traktat (1883) bis zur gegenwärtigen Stunde zur Naturalisation zugelassen wurden. Es waren 883 jüdische Soldaten, die in dem Freiheitskriege mitkämpften, von denen aber 600 im Kampfe fielen, die übrigen 200 aber nur pro forma naturalisiert wurden und in ihren Rechten geschmälert blieben. Sonst aber genossen diese seltene Gnade 92 Personen, von denen nur 60 die Autorisation erlebten. Also führte das Blut, das die Juden für Rumänien im Kampfe für die Unabhängigkeit vergossen haben, und die Künste der Diplomatie im Jahre 1883 am Berliner Kongress bloss zu der lächerlichen Folge, dass 62 Juden von den 250000, die in Rumänien wohnen, naturalisiert wurden!