Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 2 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Die Bodenreform in Israel
- Date
- 1902-08-01
- Page
- Seite 535 - 536 (sequence 1)
- Language
- German
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535 536 DIE BODENREFORM IN ISRAEL Von Adolf Damaschke.*) Die Bodenreform in Israel ist eins der bekanntesten Kapitel in der Geschichte dieser Bewegung. Wir können deshalb kurz sein. Ums Jahr 1300 vor unserer Zeitrechnung, also etwa 700 Jahre früher als Solon in Athen, mehr als 900 Jahre früher als Licinius in Rom bodenreformerische Grundsätze zum Siege führten, finden wir hier jene gewaltige, durch alle Zeiten ragende Gestalt, die am Anfange des jüdischen Volkslebens steht, auf die alle wichtigen Einrichtungen und Gesetze zurückgeführt werden. "Wer will in wenigen Worten die Persönlichkeit des Mannes schildern, der am prunkvollen Königshofe als ein Sohn -der Tochter Pharaos in aller kriegerischen Tugend ritterlicher Prinzen und in aller Weisheit der Priesterschulen erzogen wurde und der doch alle Macht der Mächtigen und alle Weisheit der Weisen und alles, was sonst Menschenherzen begehrenswert erscheinen kann, verliess, um der niedrigsten und verachtetsten Klasse im Volke zu helfen. Der Versuch, Moses' Anschauung als einfach naturgemässe Anschauung zu bezeichnen, kann leicht widerlegt werden. Seine Gesetze sind nicht die eines Hirtenstammes, dessen Dasein sich in den einfachsten Formen vollzieht. Man übersieht zu häufig, dass die ägyptische Kultur zur Zeit des Moses schon so alt war, wie heute etwa die Kultur des deutschen Volkes ist. Die Pyramiden, auf denen die Augen Moses' ruhten, waren schon in jenen Tagen mehr als 1000 Jahre alt, und die Staatsweisheit und die Volkswirtschaft, die in den Priesterschulen von Theben gelehrt wurde, konnte sich auf Blüte und Verfall und Wiedergeburt des eigenen Volkes stützen. Doch eine erschöpfende Schilderung dieses Mannes ist nicht möglich in wenigen Worten, und sie ist in unseren Kreisen ja wohl auch nicht nötig. Henry George selbst hat mit der ganzen Glut seiner Sprache ein würdiges Charakterbild jenes Mannes entworfen, das Ihnen allen ja bekannt sein dürfte.**) Welche Bedeutung hat dieser gewaltigste Gesetzgeber aller Zeiten der Bodenfrage beigemessen? Er hat einmal das Ziel seiner Gesetzgebung so formuliert, sie solle helfen, „dass das Volk im Lande sicher wohne". Der Geist der Verfassung war rein theokratisch. Gott selbst sollte als König allein herrschen. Von ihm allein musste daher auch der wertvollste Besitz seines Volkes, das Vaterland, ausgehen. Nur wer zum Volke Israel gehörte, durfte im gelobten Lande Grundbesitz haben, und auch nur Besitz, nicht Eigentum. Das Eigentumsrecht am Boden behielt sich Gott ") Aus dem Buche: „Die Bodenreform* von Adolf Damaschke (Bd. II des Sammelwerkes: Kulturprobleme der Gegenwait). Verlag von Johannes Rade, Berlin 1902. ") Henry George's Vortrag „Moses". Unseren Lesern aus Heft 3 des ersten Jahrgangs bekannt. Die Red. selbst vor. Durch alle Verheissungen und Mahnungen geht der Gedanke, dass das Land das gemeinsame Erbe darstellt, das Jehovah seinem Volke nur zur Nutzniessung überlasse, und klar und bestimmt ist das Gebot formuliert: „Mein ist die Erde, und ihr seid nur Gäste und Lehnsträger vor mir, darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich." (Leviticus 25, 23.) Diese Lehnspflicht des Voikes dem einzigen Bodenherrn, Gott, gegenüber sollte sich in mannigfachen Formen bethätigen. Durch die Opfer von den Früchten des Feldes, die Erstlinge und den Zehnten wurde sie fortdauernd anerkannt. Indem der Altar und seine Diener diese Gaben im Namen Gottes erhielten, nahmen sie damit zugleich das fortdauernde Bekenntnis des Volkes entgegen: „wir sind in unserem Lande Lehnsträger Jehovahs". Dieser GesamtaufTassung entspricht es auch durchaus, wenn die Abgrenzung der einzelnen Felder durch Grenzsteine als ein Gebot Gottes hingestellt wird. Die Vorschriften über die Reinhaltung der Samenkörner, die Bestimmungen, nur mit einer Fruchtart den Boden zu bestellen, enthalten denselben Gedanken. Bei solcher Grundanschauung konnte dem einzelnen natürlich ein schrankenloses Eigentumsrecht über den Boden nicht eingeräumt werden. Jeder der 12 Stämme hatte einen bestimmten Anteil des gemeinsamen Landes erhalten. Keine menschliche Willkür sollte daran etwas ändern. Im letzten Kapitel des 4. Buches Moses1 wird eine kurze Liebestragödie erzählt, vielleicht die erste Bodenreform-Novelle in der Weltlitteratur. Vor Moses und den Fürsten des Volkes erscheinen die Aeltesten des Stammes Manasse. Sie fragten: „Dürfen Jungfrauen, die Anteil haben am Landbesitz, dieses ihr Erbe Söhnen anderer Stämme bei ihrer Heirat mitbringen, oder sollen sie es dem Stamme zurückgeben?"4 Die Fürsten des Volkes hielten die Bodengesetze für wichtiger als Frauenliebe. Sie entschieden: „Heiraten die Mädchen Männer aus einem anderen Stamme, so verlieren sie ihr Erbteil am Boden. Nur eine Heirat mit Männern desselben Stammes kann ihnen das Recht anihrem Erbe erhalten.u In bestimmter und ergreifender Weise kam der Grundgedanke der mosaischen Gesetzgebung auch im Sabbatjahr zum Ausdruck: Dem höchsten Herrn des Bodens zu Ehren, im Gehorsam zu ihm, sollte In jedem 7. Jahre auf Arbeit und Ernte im Acker, Wein- berg und Oelgarten verzichtet werden, und die Früchte, die doch, und zwar bei morgenländischen Verhältnissen reichlich wuchsen, sollten allen, den formellen Besitzern und den Armen, gleichmässig zu gute kommen. Noch bestimmter lauten die entsprechenden Vorschriften für das 50. Jahr, für das Hall- und Jubeljahr,