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Ost und West · 1902-07-01 · Heft 7 (Juli 1902) · p. Seite 439 - 440

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Journal
Ost und West
Volume
2 (1902)
Issue
Heft 7 (Juli 1902)
Article
Die Anfänge des jüdischen Kapitalismus
Date
1902-07-01
Page
Seite 439 - 440 (sequence 4)
Language
German
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439 Dr. Franz Oppenheimer: Die Anfänge des jüdischen Kapitalismus. 440 prinzips, eines vorausgesetzten angeborenen Handelsgeistes, warum wir die Juden nach dem Verebben der Völkerwanderung überall als Träger des Welthandels vorfinden. Ihre Sprache und Schrift war naturgemäss Welthandels-Sprache und -Schrift geworden; sie allein spannten das Netz ihrer Beziehungen von Ost nach West und von Nord nach Süd. Weil sie sich in aller Welt verstanden wussten, deshalb konnten sie über alle Welt ihre Fäden spinnen. Wer da weiss, welchen ungeheuren Vorsprung heute die englische Sprache dem Kaufmann verleiht, die heute die Welthandelssprache in allen Erdteilen ist, der kann sich eine schwache Vorstellung davon machen, was in jenen rohen Zeiten ohne Buchdruck und Grammatiken die hebräische Weltsprache ihren Besitzern leistete. Denn das Englische ist heute, als ihrer Muttersprache gleichgebaut, für die Deutschen, Skandinavier und Franzosen leicht erlernbar, während das Hebräische mit seinem gänzlich abweichenden Bau für den Fremden kaum je zu bewältigen war, wenn er nicht Gelehrter, also kein Kaufmann war. Diese bevorzugte Stellung hat die jüdischen Kaufleute in der Diaspora reich gemacht; als fleissige Bienen trugen sie in ihren Stöcken den Honig zusammen, den dann die Gewalthaber der Gastvölker entweder als plumpe Bären ausraubten oder als lachende Imker immer wieder ausnahmen, dem Volke nur so viel lassend, dass es bis zur nächsten Ernte zur Not bestehen konnte. Aber es war nicht allein der Warenhandel, sondern auch der Geldhandel, den die Juden dank ihrer internationalen Stellung vor allem betrieben, der sie bereicherte. Ein ausgebreiteter Kreditverkehr verband ihre Sitze. Schon zur Ptolemäerzeit konnte der alexandrinische Alabarch dem Könige Agrippa eine Anweisung auf eine bedeutende Summe mitgeben, lautend auf einen Geschäftsfreund in der süditalienischen Stadt Dicaearchia, die ohne Anstand honoriert wurde; und ähnlichen Kreditverkehr finden wir auch im Mittelalter. Die Juden haben zuerst die arabischen Ziffern mit ihrer ungleich bequemeren Rechenmethode in Europa eingebürgert; sie waren neben den Kirchenfürsten und weltlichen Machthabern die grossen Kreditgeber und Geldvermittler, die Wechsler und Arbitrageure der Welt. Nur so ist es zu erklären, dass eine so grosse Finanzverwaltung, wie die des Erzbistums Trier, jahrzehntelang von jüdischen Bankiers, wir würden heute sagen Finanzministern, geleitet wurde, ein frühes Vorbild zu „Jud Süss" am württembergischen Hofe und ein spätes Nachbild zu jenem Alabarchen Alexander, der der Geschäftsführer der Mutter des Königs Claudius, oder zu jenem Juden, der der Schatzmeister der äthiopischen Königin Kandake war. Um die Stellung der Juden als Geldhändler zu befestigen, trat ein eigentümliches Gesetz hinzu, das man als ein Privilegium odiosum, als ein Verachtungs-Monopol bezeichnen könnte. Ich meine das Leihemonopol der Judenschaft. Das Christentum, gestützt auf alttestamentarische Gesetze, die das Fordern des Zinses gegenüber dem Glaubensgenossen verboten, hat seinen Gläubigen den Zins als „Wucher" bis tief in die Neuzeit untersagt; so blieben nur die Juden als offiziell Leihberechtigte übrig, denn natürlich ging die christliche Nächstenliebe nur äusserst selten so weit, um die Arier zu einem Darlehn ohne Zinsen zu bewegen. Sie wussten ja das strenge Verbot auf die mannigfachste Weise zu umgehen, und namentlich die geistlichen Magnaten verstanden das sehr gut; sie haben die Formen der Hypothekenverpfändung, der sogenannten „Satzung", auf das feinste auszubilden gewusst. Dennoch blieben die Juden als Pfandleih er und Darleiher im Vorteil, da für sie das Zinsverbot nicht galt. Man wirft den Juden häufig bitter vor, dass sie unsinnig hohe Wucherzinsen forderten. Dass das häufig vorkam, soll und kann auch gar nicht geleugnet werden; wir sind hier nicht zum Schönfärben, und wer die Lage der fast Rechtlosen, fortwährend an Leib und Gut Bedrohten kennt, wer ausserdem die erbarmungslose Psychologie jener Zeit, namentlich dem Schuldner gegenüber kennt, auch wo das Geschäft nur zwischen Christen abgeschlossen war, der wird an sich nicht allzu hart darüber urteilen wollen. Vor allem aber darf man eins nicht übersehen: es handelte sich in jener Zeit fast nie um Produktivkredit, das heisst um ein Darlehn zu Kapitalszwecken, das den Vermögensstand des Schuldners zu verbessern bestimmt war, sondern um Konsumtivkredite, die zur unproduktiven Vergeudung bestimmt waren. Bei solchen Darlehnsgeschäften musste die Verlustprämie an sich ungeheuerlich hoch sein, und so wurde es noch mehr bei der fast vollkommenen Rechtlosigkeit der Darleiher. Zu einer Zeit, wo selbst der sicherste Bodenkredit regelmässig mindestens 10 °/0 trug, musste der freihändig gewährte Mobiliarkredit ungeheure Zinsen tragen. Die Juden behielten denn auch

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