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Ost und West · 1902-06-01 · Heft 6 (Juni 1902) · p. Seite 429 - 430

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Journal
Ost und West
Volume
2 (1902)
Issue
Heft 6 (Juni 1902)
Article
Zwei Judenprozesse [Kommentar]
Date
1902-06-01
Page
Seite 429 - 430 (sequence 2)
Language
German
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429 Revue der Presse. 430 allen Völkern und Religionen vorkommende Thatsache. Dass die Juden allein eine Ausnahme bilden sollen oder wollen, ist eine Thorheit von ihnen, denn die hartnäckige Ableugnung zieht ihnen nur vermehrte Beschuldigungen und vergrösserten Hass zu. * * -X- Nach den Aeusserungen der Führer ist der in Mannheim am 19. und 20. Mai abgehaltene De 1 egiertentag der deutschen Zionisten überaus erfolgreich verlaufen. Dieselben sind mit den Resultaten ihrer Besprechung, besonders mit dem neuen Organisationsstatut und den Resolutionen, die in der Frage nach der Opportunität von Fraktionshildungen gefasst worden sind, sowie dem freundlichen Empfang der massgebenden jüdischen Kreise in Mannheim ausserordentlich zufrieden Tags darauf wurden Dr. Bodenheimer-Köln a. Rh. und noch fünf Herren als Abordnung des Delegiertentages von Sr. Kgl Hoheit, dem Grossherzog von Baden, empfangen. Auf die Ansprache des Präsidenten der zionistischen Vereinigung für Deutschland, Herrn Dr. Bodenheimer, welcher dem Grossherzog den Dank der Zionisten für sein der Bewegung und ihren Führern bewiesenes Wohlwollen aussprach, erwiderte der Grossherzog in überaus gnädiger Weise, dass er sich freue, zu bemerker, wie die frühei vorhandenen Missverständnisse zu schwinden begännen. »Er halte es für seine werte Pflicht, die Bewegung zu unterstützen. Hiernach unterhielt sich der Grossherzog eingehend mit den eingeladenen Her» en der Deputation über den Stand und Fortschritt der Bewegung in Deutschland. * «" * Dr. Bloch's Wochenschrift (16. Mai) berichtet aus Bukarest: Agenten der rumänischen Regierung bemühen sich, die rumänischen Juden zur Unterzeichnung einer Kundgebung zu veranlassen, in der sie die Behauptung von Schädigungen durch das neue Handwerkergesetz und vc n ihren Auswanderungsabsichten widerrufen. Die rumänischen Juden weigern sich, ihre Unterschrift unter das lügnerische Manifest zu setzen, dessen Absicht zu Tage liegt. Das „Echo de Roumanie" vom 24. April stellt fest, dass trotz der Ableugnung der Regieruugsorgane eine grosse Anzahl von jüdischen Handwerkern, und zwar besonders Maurer und Zimmerer auswandern, ebenso wie landwirtschaftliche Arbeiter, besonders aus der Moldau. Das Organ des Herin Carp weist darauf hin, dass in vielen Städten der Moldau keine Korporationen von Handwerkern gebildet werden können, weil es dort nur jüdische Handwerker giebt und nicht einmal so viel rumänische, dass die Vorstände solcher Korporationen aus Rumänen zusammengesetzt werden können. Die landwirtschaftlichen Arbeiter wiederum müssen auswandern, weil sie nach rumänischen Gesetzen als Juden Grund und Boden weder erwerben noch pachten können, ausserdem jeden Augenblick von der ländlichen Polizei aus den Dörfern vertrieben werden können. * *■ # Im „Vorwärts" (30. April 1902) linden wir einen Artikel von Eduard Bernstein: „Die Ausrottungspolitik wider die Juden in Rumänien", aus welchem wir, seiner Bedeutung entsprechend, einen längeren Auszug folgen lassen. Der in der modernen Kultur vorgeschrittenste Balkanstaat, wie die Rumänen ihr Land gern nennen, macht wieder einmal von sich reden. Das überverschuldete Staatswesen braucht Geld, um seinem Finanzwesen auf einige Zeit aufzuhelfen, die Börsenwelt soll mit einer neuen zweihundert Millionen-Anleihe beglückt werden. Den jüdischen Finanzleuten, die diesem Staat Kredit gewähren, wird die rumänische Regierung gern, fette Provisionen zu teil werden lassen. Zur selben Zeit haben aber rumänische Gesetzgeber ein Gewerbegesetz geschaffen, das die jüdischen Arbeiter und Handwerker Rumäniens in helle Verzweiflung versetzt hat, das, von seinen spezifisch ziinftleri sehen Schönheiten abgesehen, ein weiterer Schritt ist auf der seit Jahren von den Geschäftspolitikern Rumäniens befolgten Politik des zu Tode Drangsalierens der dortigen Juden. Es ist dies eine Sache, um die sich zu kümmern das nicht-rumänische Europa das Recht und sogar die Pflicht hat. Das jetzige Königreich Rumänien hat seine nationale Unabhängigkeit durch den Berliner Vertrag von 1878 zugesprochen erhalten. Da aber die Rumänen schon damals sich als Bedrücker der jüdischen Bevölkerung ihres Landes berüchtigt gemacht hatten, setzten auf Veranlassung der liberalen Mächte die Vertragsstaaten als eine Bedingung für die Unabhängigkeit in den Artikel 4+ des Vertrags die Bestimmung hinein, dass in Rumänien den Angehörigen aller Konfessionen volle bürgerliche und politische Rechtsgleichheit gewährt werde. Die Vertreter Rumäniens ihrerseits Hessen es an den feierlichsten Versicherungen, dass ihr Land dieser Bestimmung „voll und ganz", nachkommen werde, in keiner Weise fehlen, und auf diese Erklärungen hin ward das Königreich Rumänien von einer Grossmacht nach der anderen anerkannt. Dies feierliche Versprechen nun ist von den biederen Rumänen in einer Weise beobachtet worden, für welche die Bezeichnung Wortbruch noch tausendmal zu schmeichelhaft wäre. Weit entfernt, dass die Lage der rumänischen Juden sich seit jener Zeit irgendwie verbessert hätte, hat sie sich im Gegenteil in jeder Hinsicht und bis zur Unerträg-ichkeit verschlimmert. Nicht nur, dass man den Juden keine Spur mehr Recht gewährt hat, als sie vordem besassen, hat man sie vielmehr in ihren Rechten, in ihrer Bewegungsfreiheit immer mehr eingeengt. Weit entfernt, sie endlich zu gleichberechtigten Staatsbürgern zu erklären, hat man sie — eine winzige Minderheit ausgenommen — im Gegenteil zu rechtlosen Individuen gestempelt, sie in jeder Hinsicht als vogelfrei der ärgsten Willkür und Erpressung ausgeliefert. Gegen 270 000 Menschen, deren Voreltern schon in Rumänien ansässig gewesen sind, ein grosser Teil von ihnen Abkömmlinge von Leuten, die seiner Zeit von den Bojaren selbst in das verarmte und entvölkerte Land gerufen worden waren, sind heute in Rumänien völlig rechtlos In ihrer übergrossen Masse Kleingewerbetreibende, Handwerker und Lohnarbeiter — in vielen Städten Rumäniens bilden die Juden die Mehrzahl des gewerblichen Proletariats —, sind sie der ärgsten Willkür und Chikane von brutalen Ortsma^naten und deren Polizeikreaturen ausgeliefert, und alle Mittel, die niedrige Advokatenkunst ersinnen kann, werden angewandt, sie auf das denkbar tiefste Kulturniveau herabzudrücken, ihre Erwerbsmöglichkeiten zu verringern, ihre geistige und materielle Hebung auf jede Weise zu verhindern. Liest man die Verfassung und die Gesetze Rumäniens durch, so wird man freilich von alledem nichts finden. Sie triefen förmlich von Liberalismus. Die Kunst, den Leuten Sand in die Augen zu streuen, haben die rumänischen Gesetzmacher als echte Halbasiaten von Grund aus gelernt

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