Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 2 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Revue der Presse.
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 359 - 360 (sequence 2)
- Language
- German
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359 Revue der Presse. M60 Herr Missir hat immer, wie wir auch damals mitgeteilt haben, sich geweigert, die Frage zu beantworten, und den Vorschlag hat er abgelehnt." Also der Minister hat nicht nur nicht das Gesetz in einer Weise interpretiert, wie es der Darstellung des rumänischen Generalkonsulates in Berlin entsprechen würde, sondern er hat sich nicht einmal herbeigelassen, auch nur eine klare Antwort zu geben, und er hat sich ausdrücklich geweigert, in das Gesetz selbst eine Bestimmung aufzunehmen, die ihm die Hände gebunden hätte. Das freilich war eine deutliche Antwort. Die parlamentarische Behandlung des Gesetzes durch die Volksvertreter und durch die Minister beweist also ganz unzweideutig, dass das Gegenteil von dem, was das rumänische Generalkonsulat in Berlin behauptet, den Thatsachen entspricht. Freilich, nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes, nachdem also eine bindende Interpretation überhaupt nicht mehr möglich war, erfolgte der Umschlag. Die Juden begannen bereits zu emigrieren, das Ausland wurde aufmerksam, und diese Aufmerksamkeit wurde Rumänien sehr unangenehm, denn wie die Londoner „Stock Exchange Gazette" (5. April) zutreffend mitteilt, beabsichtigt das überschuldete Rumänien, eine neue Anleihe von 10 000 000 Lstr. aufzunehmen. Als die Schwierigkeiten wuchsen, einen neuen Pump zur Ausführung zu bringen, da bequemte sich das Ministerium dazu, die Auswanderungsbewegung mit allen Mitteln zum Stillstand zu bringen, und nunmehr ei klärte der Minister Missir in einei Versammlung der Delegierten der Handelskammer das Folgende; wir citieren nach dem „Bukarester Tagblatt": „Herr Missir, welcher als erster das Wort ergriff, gab zunächst einige Erklärungen über den Geist des Gewerbegesetzes und drückte den Wunsch aus, dass die rumänischen Handwerker friedlich, ruhig und duldsam seien, damit das Ausland sich nicht einen falschen Begriff betreffs des vom Gesetze angestrebten Zweckes mache. Nach langer Diskussion, an welcher zahlreiche Redner teilnahmen, wurde hierauf beschlossen, dass bis zum 5./18. September, wo das neue Gesetz in Kraft tritt, den Fremden bezüglich der Ausübung ihrer Gewerbe keinerlei Schwierigkeit gemacht, und dass z. B. bis zu diesem Termine von keinem Fremden die Nachweisung der Reziprozität verlangt werde. Was die im Lande geborenen Juden betrifft, welche einem fremden Staatsverbande nicht angehören, so wird von denselben auch in Hinkunft der Nachweis der Reziprozität nicht verlangt werden. Man hofft, inzwischen das nötige Geld im Auslande aufzubringen, und was dann? Das ist klar. Der „Adeverul" ist wiederum so ehrlich, die Interpretation zu liefern. Was bedeutet denn eine solche nicht einmal im Parlament abgegebene Erklärung — gar nichts, und Minister kommen und gehen in Rumänien, und ein kommender Minister hat sich ganz gewiss nur an das Gesetz, das ihm die Hände ganz frei lässt und nicht an eine ausserparlamentarische Aeusserung des Herrn Missir zu halten, der im Parlament jede bindende B Stimmung ausdrücklich bekämpft hat. Mithin nur der Druck der Verhältnisse veranlasst Herrn Missir, zurückzuweichen, aber es besteht nicht die geringste, aber auch gar keine Garantie, dass nicht das Gesetz zu gelegener Zeit mit aller Rücksichtslosigkeit gegen fiemde Staatsangehörige und einheimische rumänische Juden zur Anwendung gelangt Mit Recht erklärt die „Vossische Zeitung": „Es thut not, die Aufmerksamkeit der Völker auf diese halbasiatische Miss Wirtschaft zu lenken. Inwieweit Graf Bülow, der heutige Reichskanzler, augenblicklich über diese Dinge eine ebenso offene Sprache führen wird, wie es sein Vater gethan, steht dahin; dass er sie ebenso beurteilt, kann keinem Zweifel unterliegen. Und vielleicht ist der Tag nicht mehr fern, wo die Grossmächte ernstlich in Bukarest die Durchführung des Berliner Vertrages verlangen werden, wo es keine Bank, selbst wenn sie es wollte, mehr wagen darf, dem überschuldeten Rumänien Geld vorzustrecken, ehe es seine Gesetzgebung den Geboten des Völkerrechts und der Menschlichkeit angepasst hat." Der „Adeverul** vom 4./17. April teilt aus sicherster Quelle mit, dass die Regierung, der die Kritik seitens der ausländischen Presse ausserordentlich unbequem ist, einen Betrag von einer Viertelmillion Francs dazu bestimmt hat, diese ausländischen Zeitungen zu bestechen. Andere Zeiturgen bestätigen diese Nachricht des „Adeverul", und die Zeitung „Evenimentul" in Jassy kündigt sogar an, dass sie in nächster Zeit die Namen aller derjenigen Personen nennen würde, welche von der Regierung mit dem heiklen Geschäfte beauftragt worden sind, die ausländische Presse zu bestechen. Es hat hier sehr grossen Eindruck gemacht, dass dem Vorgehen des „Berliner Tageblatt" und der „Frankfurter Zeitung" gegen das Handwerkergesetz jetzt auch die grossen englischen Zeitungen, wie „Times", „Economist" etc. und die grossen französischen wie „Temps", „Journal de Debats", „Siecle" etc. gefolgt sind. m&ß^^+v^0 Abonnementsprels für das Halbjahr in Deutschland und Oesterreich Mark 3,50, für das Ausland Mark 4,— für Russland ganzjährig 4 Rubel, halbjährlich 2 Rubel. Einzelhefte ä 35 Kop. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes, durch alle Postämter des Deutschen Reiches unter No. 5785 a der Postzeitungsliste und durch die Expedition dieser Zeitschrift. 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