Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 2 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Revue der Presse.
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 357 - 358 (sequence 1)
- Language
- German
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357 REVUE DER PRESSE. 358 •*: '*r:^> m 7 r^VT^J yj>; V ~ m [mtm,^t,m,^- 'läSsÖnir». . " M »lü T^CEpteoclBli Die rumänische Judenfrage in der Presse. Dr. Bloch's Wochenschrift wird aus Rumänien gemeldet: Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde von Bukarest, Herr Dr. Beck, hat dem König Carol in einer Audienz die verzweifelte Lage geschildert, in der sich Tausende jüdischei Handwerker infolge des neuesten, himmelschreienden Hand- ' werkergesetzes befinden. Wie es heisst, hat sich der König „persönlich entgegenkommend" geäussert, aber hinzugefügt, er sei zur Zeit nicht in der Lage, irgend eine positive Aenderung in Aussicht zu stellen. — Etwas anderes war nicht zu erwarten. Dagegen arbeitet das Pressdepartement der rumänischen Regierung unablässig, das öffentliche Urteil zu verwirren. Man kann sich denken, dass die energische' Stellungnahme der Presse in Deutschland und England gegenüber dem Gewerbegesetz und die Nachrichten über die Auswanderungsbewegung in Bukarest sehr empfindlich berührt haben. Die Wirkung war, dass die Polizeiorgane angewiesen wurden, alle Versammlungen von Juden zwecks Organisierung der Auswanderung rücksichtslos zu verhindern. Dabei kamen Missgriffe vor, und es wurden zugleich Zusammenkünfte zu religiösen Zwecken verboten. Die Absicht der Regierung ist doch, im Augenblicke unter allen Umständen eine Auswanderung, die die Aufmerksamkeit Westeuropas erregen würde, zu verhindern, bis neue finanzielle Transaktionen zum Abschluss gelangten. Gleichzeitig würde eine Auswanderung jetzt den Häuserkrach und die bedrohte Lage der Pfandbriefinstitute verschlimmern. Die diplomatischen Vertreter Rumäniens im Auslande erhielten den Auftrag, die öffentliche Meinung des Auslandes zu beruhigen. Denn Rumänien braucht wiederum einmal Geld und steht vor der Notwendigkeit, um ein neues Anlehen zu betteln. Zu diesem Zwecke werden diplomatische Kniffe und Kunstgriffe angewendet, um über die Tragweite der neuen rumänischen Gesetze die Oeffentlichkeit zu täuschen. Das rumänische Generalkonsulat in Berlin verlautbart in der Berliner „Nation" ein Communique, in welchem es betreifend den Artikel IV des Gewerbegesetzes heisst: „Aus dem Wortlaut dieses Gesetzesartikels und den ausdrücklichen Erklärungen des rumänischen Handelsministers hierüber ergiebt sich klar, dass derselbe keine Anwendung findet auf die in Rumänien ansässigen jüdischen Handwerker, welche keiner fremden Staatsangehörigkeit unterstehen, denn es wird ausdrücklich auf die Reziprozität hingewiesen, die in deren Heimatsstaate bestehen muss, eine Bedingung, die auf jene genannten jüdischen Handwerker keine Anwendung finden kann." Darauf antwortet in derselben Zeitschrift ein Sachkundiger : „Die erste Frage ist, welche rechtliche Stellung nehmen jene Juden in Rumänien ein, die seit vielen Generationen im Lande wohnen, die keinem fremden Schutz unterstehen und die selbst als Soldaten dem rumänischen Staat gedient haben? Sie werden als Fremde behandelt, und sie werden naturalisiert nur auf Grund eines besonderen Gesetzes, also nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Parlaments, das heisst, in neuerer Zeit niemals. Sie sind Fremde, die dem Schutze einer fremden Macht nicht unterstehen, da sie und ihre Vorfahren in den Grenzen des heutigen Rumänien gelebt haben, und sie können daher auch nicht nachweisen, dass irgend ein Vaterland ausserhalb Rumäniens — das sie nicht besitzen — gegen Rumänien Reziprozität übt. Indem Artikel 4 des Handwerkergesetzes von Fremden — als solche werden die Juden in Rumänien behandelt — diesen Nachweis verlangt, so sind die Juden in Rumänien nach dem Wortlaut des Gesetzes von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen. Diese Interpretation ist logisch, und diese Interpretation kann nach dem Wortlaut des Gesetzes in jedem Augenblick zur Anwendung gelangen. Hat nun etwa der Gesetzentwurf bei den Verhandlungen in den parlamentarischen Körperschaften eine Interpretation erfahren, die die Absicht einer entgegengesetzten Auslegung darthat? Ganz und gar nicht. In einem Artikel des rumänischen „Adeverul" werden die parlamentarischen Vorgänge rekapituliert, und dieser Artikel ist darum von besonderem Wert, weil der Direktor des Blattes, Const. Mille, unmittelbar in die Debatten des Parlaments als Deputierter eingegriffen hat. In jenem zusammenfassenden Artikel heisst es: „Bei der Debatte des Gesetzes haben in der Kammer Herr Mille und der General Lahovary im Senat von Herrn Missir (dem Minister für Landwirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe und Domänen, der das Gesetz eingebracht und vertreten hat) verlangt, er solle eine Erklärung abgeben über die Artikel 4 und 92, in denen man von der Reziprozität spricht, welche die Fremden nachweisen müssen, wenn sie ein Handwerk in Rumänien treiben wollen. Herr Mille hat sogar zweimal die Frage gestellt, einmal bei der Generaldiskussion und das zweitemal bei der Debatte über die einzelnen Artikel, und er hat seine Frage dahin präzisiert, ob die Juden auch den Nachweis der Reziprozität werden erbringen sollen, und er hat sogar einen Vorschlag gemacht, dass man ausdrücklich den Vermerk aufnehme: nur die Fremden, welche einem anderen Staate angehören. Aber