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Ost und West · 1902-04-01 · Heft 4 (April 1902) · p. Seite 281 - 282

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Journal
Ost und West
Volume
2 (1902)
Issue
Heft 4 (April 1902)
Article
Die Lage der Juden in Rumänien [Kommentar]
Date
1902-04-01
Page
Seite 281 - 282 (sequence 2)
Language
German
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281 Revue der Presse. 282 erst die Kammer passiert und muss. noch durch den Senat wandern, ehe es die königliche Sanktion erhält. Wer aber vom Senat hoffen wollte, dass er dieses Gesetz verwerfen oder wenigstens seiner Ungerechtigkeiten und Gewalttätigkeiten entkleiden werde, den müssen wir für einen ebenso landesunkundigen wie gefährlichen Optimisten halten. Der rumänische Senat ist nicht ein römischer Senat, vor dem einst die Konsuln zitterten, sondern er gleicht jenem römischen Senat der Verfallzeit, der eines Kaisers Lieblingspferd zum Konsul machte. Er hat weder Knochen noch Mark, und wagt es nicht, dem Minister, dessen Kreatur er ist, dem Abgeordnetenhaus, als dessen Anhängsel er erscheint, Opposition zu machen. Trotzdem er „gewählt" ist, wurzelt er nicht im Volke, hat keinen Einflufs auf das Volk, ist bloss eine Abstimmungsmaschine, die Ordre parieren muss. Und sobald das Gesetz die zweite Kammer passiert haben wird, erhält es die königliche Sanktion. Vielleicht wird dem Fürstensohn aus deutschem Stamme, dem Sprossen des edel denkenden, menschlich fühlenden, von hohem Gerechtigkeitssinn erfüllten Anton von Hohenzollem die Hand zittern, wenn er den Namen unter das Dokument schreibt, — aber er wird unterschreiben, denn Staatsraison und Dynastieraison sind mächtigere Faktoren als Menschenliebe und Gerechtigkeit. Von den wenigen Juden abgesehen, die sich mit schweren Opfern das rumänische Staatsbürgerrecht erkauft haben — es dürften ihrer kaum 400 sein — sind alle anderen eingeborenen Juden heimatlos. Es giebt in der ganzen Welt keinen Staat, der so wie Rumänien gegen alles Menschenrecht und gegen alles Vertragsrecht handeln würde, es giebt nirgends sonst einen Volksstamm, der nicht dort, wo er seit Jahrhunderten wohnt, auch als heimatsberechtigt anerkannt wäre, selbst wenn fremde Eroberer das Land unterjochten. . . . Und nun werden diese „Heimatlosen" auch noch erwerbslos gemacht. Rumänien überliefert sie dem Hungertode und anderen Staaten gegenüber sind sie „fremde Arme", — denen man die Aufnahme versagt, weil sie kein Geld haben, oder weil man befürchtet, diese Armen, die arbeiten können und wollen, würden den Arbeitspreis drücken, weil sie ja, nur um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, sich mit jedem Arbeitspreis zufrieden geben müssten. So hängen denn diese dreimalhunderttausend Menschen in der Luft? Fast ist es so — wenn sich nicht ihre Glaubensgenossen ihrer annehmen. Von anderer Seite ist keine Hilfe zu erwarten. Es bleibt nichts übrig, als an die Glaubensgenossen zu appellieren, dass sie sich ihrer Brüder annehmen und sie aus dieser unsäglichen Not erretten. Keine Schilderung wäre im stände, das Elend auszumalen, das über tausende von Familien ohne ihr Verschulden, nur durch die Bosheit ihrer „Mitmenschen" gekommen ist. Wer nur einigermassen menschliches Empfinden hat, wird durch die Thatsache allein, dass 300 000 Menschen gewaltsam erwerbslos gemacht — nicht bloss zu Bettlern niedergedrückt, sondern zugleich von der Scholle, auf der sie gelebt, vertrieben werden, erschüttert werden, und das menschliche Mitgefühl wird alle seine Kräfte aufbieten müssen, um nicht bloss momentane Hilfe zu bringen, sondern die Lage dieser 300 000 Menschen dauernd sicherzustellen. Angesichts des riesenhaften Umfanges dieses Elends müssen alle Parteiunterschiede hintangesetzt werden, es müssen die Juden der ganzen Welt zusammenwirken, denn nur durch Aufbietung der gewaltigsten Mittel wird es möglich sein, Hilfe zu bringen. Oder will man dreimalhunderttausend Menschen vor Hunger sterben lassen? Dem „Jüdischen Volksblatt" (Wien) berichtet ein Bukarester Korrespondent über die Lage in Rumänien wie folgt : Die Regierung ist nicht gegen die organisierte Auswanderungsbewegung, da ihr geheimes Ziel ist, die Juden des Landes allmählich hinauszudrängen; die Vertrauensmänner der Alliance sind daher bei ihr accreditiert. Sie füchtet indessen die planlose Massenemigration, und zwar, wie sie sagt, deshalb, weil dann die voraussichtlichen Rückwanderer von keinem Lande aufgenommen würden und Rumänien zur Last fielen; dies ist aber nicht der wahre Grund. Denn menschliche Gefühle sind der regierenden Clique gegenüber Juden unbekannt. Sie fürchtet nur folgendes: Die systematische von der Alliance geleitete Emigration geht langsam, klang- und lautlos von statten. Europa merkt fast nicht, dass keine Woche vergeht, ohne dass solche Trupps unglücklicher Juden von Rumänien nach Wien und von Wien nach Rotterdam oder Hamburg gehen. Die Massenemigration würde aber die Augen Europas auf sich ziehen. Die Oeffentlichkeit würde Zeuge sein, dass eine allerchristlichste Regierung täglich und stündlich die unerhörtesten Gewaltthaten und Schandthaten verübt; Rumänien fürchtet das Gewissen Europas, wie der Dieb den Richter. Die Regierung hat daher strenge Ordre ergehen lassen, dass nur kleine, streng organisierte Gruppen von der Alliance befördert werden: Massenemigrationen sollen nicht geduldet werden. Aber vielleicht täuscht sich diese barmherzige Regierung; sie hat es mit Leuten zu thun, die nichts mehr zu verlieren haben und die sich von dieser Räuberbande nicht noch die Form ihrer Entrüstung vorschreiben lassen werden. Dasselbe Blatt berichtet, dass Auswanderer vom Eintritt in das preussische Staatsgebiet unbedingt ausgeschlossen werden sollen, wenn sie nicht im Besitze a) eines ordnungsmässigen Passes, b) einer Kajütenfahrkarte nach Amerika und c) von Barmitteln sind, die bei gesunden und nicht gebrechlichen Personen im Alter von mehr als zehn Jahren mindestens 400 M., bei jüngeren Personen mindestens 100 M. betragen müssen. Von dem Nachweise des Besitzes ausreichender Barmittel sind nur diejenigen russischen Auswanderer befreit, welche die Kajütenfahrkarte einer deutschen Rheederei zur Ueberfahrt nach Amerika und direkte Eisenbahnfahrkarten nach dem Einschiffungshafen vorweisen können. Der Besitz der Kajütenfahrkarte einer ausländis chen Rheederei genügt nicht zum Ersätze des Vermögensnachweises. 2. Aus oder durch Oesterreich-Ungarn kommende Auswanderer sollen von der Zulassung nach Preussen ausgeschlossen sein, wenn sie nicht besitzen a) die bei 1. näher bezeichneten Barmittelsummen oder b) Schiffahrtskarten einer deutschen Rhederei zur Ueberfahrt nach Amerika und Eisenbahnfahrkarten nach dem Einschiffungshafen oder c) Eisenbahnfahrkarten nach dem Einschiffungshafen und eine Legitimationskarte des Norddeutschen Llo)^d oder der Hamburg- Amerikanischen Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft über ihre erfolgte Registrierung in einem der für die beiden Gesellschaften in Mvslowitz und Ratibor geführten Beförderungs- Register." Es verdient bemerkt zu werden, dass die Auswanderung seit kurzem einen ungemeinen Aufschwung genommen hat. Alle verfügbaren Schiffsräume sind besetzt und der Norddeutsche Lloyd in Bremen hat sogar noch fremde Schifte chartern müssen, um dem Bedarf zu genügen.

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