Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1902-02-01 · Heft 2 (Februar 1902) · p. Seite 139 - 140

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
2 (1902)
Issue
Heft 2 (Februar 1902)
Article
Revue der Presse.
Date
1902-02-01
Page
Seite 139 - 140 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
table
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2583875-2583890-2583893--01408-2585188
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

139 140 REVUE DER PRESSE. J':^Sfßj^& &cwr ><S ¥rt . ^trpHRi "1 '*^3$ HAZEFKUH BÖCXOflTi f^m^^SS>^ mm^^L^i^mim -^$JmMm Vor wenigen Tagen wurde im Warschauer Kreisgericht (Okruschnoj Sud) in Gegenwart der Richter und Exekutoren das Testament des steinreichen Warschauer Juden Johann Stern eröffnet, der am 25. Dezember v. J. verschieden ist. Der Inhalt dieses Dokumentes, welches gänzlich im „Kurjer Warszawski" vom 13. Januar a. c. abgedruckt ist, kann als Charakteristik der Toleranz gewisser jüdischer Millionäre dienen. Dieses Vermächtnis charakterisiert zugleich auch unsere Warschauer Assimilatoren, die sogenannten „Polen mosaischer Konfession". Der Verschiedene hinterliess für Wohlthätigkeitszwecke 250 000 Rubel von denen nur 20 000 Rubel für das jüdische Krankenhaus bestimmt sind, sowie unter anderem 10 000 Rubel zur Unterstützung polnischer, auf dem Gebiete der Wissenschaft thätiger Schriftsteller. Das Uebrige vermachte der Testator gänzlich der Warschauer Wohlthätigkeits-Gesellschaft mit der Bestimmung, dass verschiedene Asyle „für Katholiken und Juden" errichtet werden. Betreffs der zu gründenden Asyle äussert der Verblichene den Wunsch: 1. dass die Zahl der katholischen Kinder zweimal grösser sein solle als die der jüdischen; 2. dass zu Weihnachten und Ostern den Kindern Leckerbissen und Kleidungsstücke als Geschenke verteilt werden. (Die jüdischen Kinder scheint der Verstorbene ganz vergessen zu haben: vielleicht wollte er ihnen aber ihr kummervolles Dasein nur an den katholischen Feiertagen versüssen.) An einer anderen Stelle dieses merkwürdigen Testamentes verordnet Herr Stern, dass, falls eines von seinen Lotterielosen die Summe von 75 000 Rubel gewinnt, die Zinsen hiervon zur Gründung eines Asyls „für arme Katholiken und Juden" verwendet werden, wenn die letzteren darauf eingehen würden, von der gemeinsamen christlichen Küche Nahrung zu empfangan. Auf dem Grabdenkmal wünscht Herr Stein seinen Namen nur in polnischer Sprache ausgehauen zu haben. Einen noch weitergehenden Fall berichtet „Die Neuzeit", Wien; (No. 2) aus Budapest: „Der vor 14 Tagen verstorbene Baron Heinrich Levay soll fast sein ganzes, auf mehrere Millionen belaufendes Vermögen zu katholischen kirchlichen Zwecken hinterlassen und für allgemeine wohlthätige Zwecke nichts bestimmt haben. Diese Nachricht, welche wir auf ihre Genauigkeit zu prüfen nicht im stände sind, dürfte jedenfalls ziemliches Aufsehen erregen. Baron Levay, der Sohn eines armen Schächters in einer kleinen Judengemeinde, hat es noch als Jude zum Magnatenhausmitglied, Baron und mehrfachen Millionär gebracht und seine jüdische Abkunft nie verleugnet. Erst im Greisenalter, als er das siebzigste Lebensjahr überschritten hatte, schritt er zur Taufe." Ueber die Erhebung von Sjaiagogenbeiträgen hat das Oberverwaltungsgericht eine grundsätzlich wichtige Entscheidung getroffen. Die „Kölnische Zeitung*1 berichtet darüber: Der Vorstand der Sjuagogengemeindc zu Ruhrort hatte den Prokuristen Ludolf Adler mit 176 M. für die Jahre 1898/99 und 1899/1900 nach der Hälfte seines Einkommens zu den Synagogenbeiträgen herangezogen. Adler selbst ist Dissident, seine Ehefrau gehört' der jüdischen Religion an, während seine Kinder in der christlichen Religion erzogen werden. Nach fruchtlosem Einspruch erhob Adler Klage und behauptete, der Vorstand der Synagogengemeinde habe kein Recht, ihn zu den Synagogenbeiträgen zu veranlagen, da er der jüdischen Religion nicht angehöre, seine Ehefrau und Kinder benutzten ebenfalls die Einrichtungen der Synagogengemeinde nicht. Der Synagogenvorstand erklärte, es habe sich eine Observanz gebildet, wonach die nicht jüdischen Ehemänner von Jüdinnen mit dem halben Einkommen zu den Synagogenbeiträgen herangezogen würden; in Köln, Krefeld, Düsseldorf it. s. w. würde ebenso verfahren. Der Bezirksausschuss entschied jedoch auf Freistellung, da die behauptete Observanz sich nicht gebildet habe. Das Oberverwaltungsgericht entschied ebenfalls zu Gunsten von Adler und bestätigte die Vorentscheidung. Die „Statistische Korrespondenz", das amtliche Organ des preussischen statistischen Bureaus, erklärt in einer ihrer letzten Nummern bei Besprechung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1(>00 die geringe Zunahme der preussischen Juden folgendermaasen: „Der auf die Juden entfallende Anteil hat sich im Verhältnisse zur Gesamtbevölkerung erheblich vermindert. Er betrug 1880 13,33 v. T.,.1885 12,94, 1890 11,42, 1895 11,92 und 1900 nur 11,4 v. T. Die auffallend geringe Zunahme der Juden beruht zunächst auf Auswanderung, an welcher die preussischen Juden von jeher stärker als Personen der christlichen Bekenntnisse beteiligt gewesen sind, sodann auf den zahlreichen Uebertritten aus dein Judentume zu anderen Bekenntnissen. " Hierzu bringt die „Jüdische Presse" (No. 5) eine Berichtigung, aus welcher wir hervorheben:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.