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Ost und West · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. Seite 871 - 872

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Journal
Ost und West
Volume
1 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
Revue der Presse.
Date
1901-11-01
Page
Seite 871 - 872 (sequence 2)
Language
German
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871 Revue der Presse. m ZEITSCHRIFT FÜR DIE CULTURELLE UND WIRT¬ SCHAFTLICHE ERSCHLIESSUNG DES LANDES E. M. Lilien. Verkleinerte Titelzeichnung der neuen Zeitschrift „Palästina". Eine eigentümliche „Berichtigung" des Herrn Houston Stewart Chamberlain lesen wir in der „Münchener Allgemeinen Zeitung", von der wir folgendes bringen: „Auf S. 373 meiner „Grundlagen des 19. Jahrhunderts" hat die Anmerkung folgenden Wortlaut: R. Smith, a. a. O., S. 103; Auch Montefiore bezeugt: „Sünde ist bei den Hebräern jede Handlung, durch welche man im Unrechten sich befindet jemandem gegenüber, der die Macht besitzt, das Vergehen zu bestrafen** (a. a. O., S. 246). Herr Chamberlain führt des weiteren aus, dass diese Worte nicht von Montefiore herrühren, sondern vielmehr eine buchstäbliche genaue Anführung sind aus W. Robertson Smith's „The Prophets of Israel and their place in History". Es handelt sich um etwas so Geringfügiges, dass ich die Spalten der Beilage der „Allgemeinen Zeitung" zu dieser Berichtigung nicht hätte missbrauchen wollen, hätte ich nicht erfahren, dass einige hochachtbare jüdische Gelehrte über diesen unbedeutenden Lapsus (wie er wohl in jedem Buche, das Hunderte von Anmerkungen hat, vorkommen muss) in einen Zustand von fassungsloser Wut geraten sind und mich des „falschen Zeugnisses4* beschuldigen. Diesen zur Beruhigung möchte ich schon heute den Irrtum öffentlich berichtigen. Zugleich aber erhebe ich dagegen Einspruch, dass man einen Gelehrten von dem Werte eines Robertson Smith, bloss weil er kein Jude war, in eine zweite Kategorie herabsetzt; es ist dies eine Impertinenz, die nicht scharf genug zurückgewiesen werden kann. Robertson Smith ist und bleibt die erste Autorität der Gegenwart über semitische Religion. Montefiore selbst citiert ihu häufig und verweist ausdrücklich auf Smith für jedes nähere Verständnis der israelitischen Vorstellungen von Heiligkeit uod Reinheit (siehe z. B. S. 325 und 328 der Ausgabe von 1893). Ich selbst habe nie danach gefragt, ob ein Gelehrter ein Jude sei oder nicht, sondern nur danach, ob er redlich und fähig sei, d. h. moralisch zuverlässig und wissenschaftlich gewappnet; wir lernen aber bei jeder Kleinigkeit immer deutlicher einsehen, wo der Herd der unauslöschlichen Intoleranz in Wirklichkeit seine festgemauerte Ur- und Heimstätte besitzt." Die „Impertinenz, Robertson Smith, bloss weil er kein Jude war, in eine zweite Kategorie herabzusetzen" — das ist köstlich. Der gefeierte Autor übersieht, dass, was bei Smith eine Behauptung, eine Anklage ist, bei Montefiore ein Geständnis wäre. Das Geständnis des un-r gebildetsten Verbrechers führt aber zu seiner Verurteilung, welche der hochstehendste Ankläger mit seiner Anklage nicht herbeiführen kann. Immerhin hat die in dieser Berichtigung sich äussernde Tintenfischpolitik den Wert, deutlich gezeigt zu haben, welches die wa1 ren Ueberzeugungen Chamberlain's sind. Ein Telegramm des „Tag" meldet: Jerusalem, 5. November. In der Kirche vom Heiligen Grabe kam es zwischen Römisch-Katholischen und Griechisch-Orthodoxen zu einer grossen Schlägerei, welche auf beiden Seiten Verwundungen zur Folge hatte. Fünf Franziskaner wurden lebensgefährlich verwundet. Der Streit ist dadurch entstanden, dass die Römisch-Katholischen wiederholt einen Teil des die Kirche umgebenden Hofes ausfegen wollten, während die Griechisch- Orthodoxen den Anspruch erhoben, dass dies ausschliesslich zu ihren Obliegenheiten gehöre. Schon seit mehreren Tagen waren Truppen an dieser Stelle aufgestellt worden, um einen Zuzammenstoss zu verhindern; aber plötzlich hatte die Zahl der Streitenden so zugenommen, dass die Truppen ihnen nicht mehr gewachsen waren. Die „Südafrikanische Wochenschrift44 klagt über die Einwanderung russischer Juden, deren Thätigkeit in Johannisburg in nichts weniger als seligem Andenken steht, und die bestimmt nur in der Absicht nach dem Rand zurückkehren, um dort wieder auf krummen oder geraden Wegen — wahrscheinlich aber auf ersteren — ihr altes Geschäft des Schleichhandels mit Schnaps wieder aufzunehmen und so ernstliche Störungen in der Arbeit auf den Gruben hervorzurufen. Die Regierung in London ist nun angegangen worden, die Einschiffung dieser Zuwanderer zu verhindern ..... ^hV~i>/%i ^nWbi * if% ^i<V &0*^^&u*ß&ß^i^fi^Aß&ß^ß4^^)ß^m^mi^^4f^n Abonnementspreis für das Halbjahr in Deutschland und Oesterreich Mark 3,50, für das Ausland Mark 4,— für Russland ganzjährig 4 Rubel, halbjährlich 2 Rubel. Einzelhefte ä 35 Kop. ---Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes, durch alle Postämter des Deutschen ~ ---■-Reiches unter No. 5785 a der Postzeitungsliste und durch die Expedition dieser Zeitschrift. Anaeigen 50 Pfg. die viergespaltene Nonpareilleaeile, grössere Anzeigen nach Tarif, bei Wiederholungen Rabatt. Stelen-Gesuche und -Angebote sunt halben Preise. Adresse für die gesamte Korrespondenz: S. CALVARY & Co. (Inn. HUGO BLOCH) Verlagsbuchhandlung und Antiquariat, Berlin HW.t Heue Wilhelmstrasae 1. \j * f~\i Vii * \f*t *>i * k * Vx * Fi V fr * f*t ^^^n^-Au^nrlrrY^jTli^ Verantwortlicher Redakteur: Leo Winz, Berlin W., Wilmersdorferstr. 117. — Verlag von S, Calvary & Co., Berlin NW. 7. Für deu Anzeigenteil verantwortlich: Hugo Bloch, Berlin. — Druck von Pass & Garleb, Berlin W 35.

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