Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 1 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- Revue der Presse
- Date
- 1901-10-01
- Page
- Seite 787 - 788 (sequence 1)
- Language
- German
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787 7S8 REVUE DER PRESSE. „Die Post": Eine Universität für die Wissenschaft des Judentums soll nach Ankündigung von kompetenter Seite in New York errichtet werden, die nicht etwa eine Rabbinerschule darstellen soll, sondern thatsächlich eine Universität ganz nach europäischem Muster. Nur die Wissenschaft des Judentums soll in ihr gepflegt, nicht der judische Theologe für seinen Beruf ausgebildet werden. Drei Fakultäten wird diese eigenartige Hochschule aufweisen, eine für jüdische Theologie, eine für jüdische Geschichte und die dritte für jüdische Litteratur. Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der an ihr studierenden Nationalitäten sollen die Dozenten — es sind hauptsächlich deutsche Gelehrte in Aussicht genommen — in englischer, deutscher, russischer und hebräischer Sprache ihre Vorlesungen halten. Alles soll in grossartigem Massstabe beschafft werden, sowohl die räumliche wie die wissenschaftliche Ausstattung. Die Mittel zur Gründung dieser Universität, die eiozig iii ihrer Art dastehen würde, haben eioige reiche Juden Amerikas hergegeben, und schon Ende 1902 dürfte die neue Hochschule, lalls sich nicht der Beschaffung geeigneter Lehrkräfte grössere Schwierigkeiten entgegenstellen sollten, eröffnet werden. „Vossisch Zeitung" (29. September 1901): London. Die jüdische Kolonialbank der Zionisten, 1898 auf Grund einer Volkssubskription mit rund 300 000 Aktionären gegründet, wird, nachdem 6 Millionen Mark Kapital bar eingezahlt sind, in einer demnächst stattfindenden Auf Sichtsratssitzung Statuten gemäss für aktionsfähig erklärt werden und ihre Thätigkeit eröffnen. Unter der Rubrik „Rechtspflege44 — das Wort mutet hier sehr doppeldeutig an — berichtet die Berliner „Volks* Zeitung" (29. September 1901): Am jüdischen Versöhnungstage war ein jüdischer Kaufmann vor die Handelskammer des Landgerichts I als Zeuge geladen, aber ausgeblieben. Der Vorsitzende machte die Mitteilung, dass der Zeuge bereits vor dem Termin seine Entbindung vom Erscheinen in der Verhandlung des hohen Feiertages wegen nachgesucht hatte, aber abschlägig beschieden worden war. Darauf habe der Zeuge ein nochmaliges Gesuch mit demselben negativen Erfolge eingereicht. Der Gerichtshof erblickte mit Rücksicht auf die vorgetragenen Thatsachen in dem Nichterscheinen des Zeugen eine „schwerwiegende Renitenz" imd verurteilte ihn deshalb zu der besonders hohen Strafe von 30 M. und zu den Kosten des Termins. Der Betroffene will Beschwerde gegen seine Bestrafung einlegen. „Frankfurter Zeitung": Ein antisemitisches Blatt macht sich seit einigen Wochen das Vergnügen, Urteile von Personen, die in den weitesten Kreisen unbekannt sind, über Jüdischen Ritualmord" und die Miltel zu seiner Bekämpfung und dergl. zu veröffentlichen. Heute liess sich der antisemitische Reichstagsabgeordnete Kunstmaler Bindewald vernehmen. Die groteske Leistung dieses Volksvertreters verdient niedriger gehängt zu werden. Der Herr schreibt nämlich: „Um eine Ansicht kann es sich bei dieser Sache nur insofern handeln, als die Frage in Betracht kommt, wozu verwenden die Juden das abgezapfte Menschenblut? Diese Frage ist offen, wenigstens nicht so geklärt, dass eine vollkommen ausreichende Antwort gegeben werden kann. Was den Blutmord (Ritualmord) anlangt, so ist derselbe in ca. 200 Fällen geschichtlich nachgewiesen und in der jüngsten Zeit erst wieder neu beglaubigt 1. durch Geständnisse schuldiger Juden; 2. durch unanfechtbare Zeugenaussagen und sonstige Beweise; 3. durch gerichtliche Erkenntnisse. Die erwiesenen Thatsachen berechtigen vollkommen, die Blutbeschuldigung gegen die Juden zu erheben. Unsere Kinder müssen vor diesen Mördern geschützt werden. Es geht nicht an, dass Juden Mordfreiheit geniessen. Mörder müssen unschädlich gemacht werden. Da das geeignetste Radikalmittel bei unserer heutigen Verziehung zur Menschlichkeit nicht gutgeheissen würde, so ist auf Grund der erwiesenen Verbrechen von Juden und ihrer überall bethätigten Solidarität nach dem Sprichwort „Mitgegangen.mitgehangen" die Landesverweisung aller Juden auf ewige Zeiten zu erstreben, damit wir wenigstens in unserem Deutschland vor dieser Mörderbande sicher sind. Bis aber das richtige Verständnis für die unbedingte Notwendigkeit mindestens dieser Massregel der Landesverweisung alle Schichten der. Bevölkerung erfasst hat, muss erstrebt bezw. durchgeführt werden: 1. Polizeiaufsicht in der allerschärfsten Form für die unter uns lebenden Juden; 2. Duldung derselben nur in ganz kleiner kontrollierbarer Anzahl (kein Anhäufen der Juden in den Grossstädten); 3. Schächt- und Schlachtverbot für Juden überhaupt; 4. Isolierung in Schule und Gesellschaft, Entfernung aus Staatsämtern; 5. bei Vorkommen eines Mordes, wo, wie in Könitz und Xanten, alle Spuren auf Juden weisen, wird die Hälfte des Vermögens aller Juden Staatseigentum, entsprechend der Verbrechersolidarität der Juden; 6. hohe Kopfsteuer." Hamburgischer Korrespondent" {15. August 1901): Aus Altona. Der Friedhof der portugiesischlüdischen Gemeinde an der Königstrasse, von dem, wie mitgeteilt, ein erhebliches Stück zur Verbreiterung der Strasse abgetreten werden muss, ist der älteste Friedhof in Altonar