Freie zionistische Blätter
- Journal
- Freie zionistische Blätter
- Volume
- 1 (1921)
- Issue
- 3 (7.1921)
- Date
- 1921-07-01
- Page
- Seite 33 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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,R ealpolitik fliiiuiiiiiiiiiiuiiiiiisniiiiiiiiiiniiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiinniiiiiii Mordes und Raubes beladen und dadurch den klaren Beweis geliefert haben, daß sie zur selbständigen Führung der Angelegenheiten ihres Landes, das auch unser Land ist, nicht die nötige Reife besitzen." Der erste Teil ist richtig, was meint aber der zweite? Diejenigen von der „selbständigen Führung der Angelegenheiten" auszuschliessen, die gemordet und geraubt haben? Auch dies wäre noch richtig, denn schwere Kriminalverbrecher sind im allgemeinen zu politischen Handlungen nicht zuzulassen. Aber der Satz klingt so, als wolle er die Reife des arabischen Volkes in Palästina zur Selbstverwaltung in Abrede stellen. Das ist zu viel. Pogrome sind in Rußland und Polen vorgekommen, sind deswegen diese Völker nicht reif zur Selbstverwaltung? Englische Truppen morden und vernichten fremdes Eigentum in Irland, ist deshalb das englische Volk unreif? Mord und Raub, verdammenswert überall, sind von den zivilisiertesten Völkern in ungeheurem Umfange (nicht nur während des Krieges) begangen worden. Wozu diese unnötige Verschärfung, die ja doch nur eine papierne ist? Und was heißt das: „Wir erklären im voraus, daß kein Jude sich bereit finden wird, jemals in eine Truppe einzutreten, die auch Elemente umfaßt, wie diejenigen, die an den verabscheuenswerten Exzessen teilgenommen haben?" Heißt das, daß Juden und Araber niemals in einer gemeinsamen Armee dienen werden? Eine feierliche Perpetuierung des Hasses für immer?*) *) Ich weiß, daß der Ursprung dieser Revolution nicht in der Stadt ist, von der ich spreche, sondern in einer zionistischen Zentrale . . . Aber warum hat man die leichtfertig-gehässige Fassung nicht überall in eine solche würdige, klare und richtige abgeändert wie in Wien: „Wir stellen an die englische Verwaltung in Palä- Freie Zionistische Blätter III, 3 33