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Freie zionistische Blätter · 1921-04-01 · 2 (4.1921) · p. Seite 61

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Journal
Freie zionistische Blätter
Volume
1 (1921)
Issue
2 (4.1921)
Date
1921-04-01
Page
Seite 61 (sequence 63)
Language
German
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Interterritoriale Regelu n g Miiiiiitiiiiitiifiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiimiiiiiiiimiiiuiifiimm Die Souveränität der organisierten jüdischen Nation erstreckt sich mithin über das gesamte Gebiet der Erde. Die Staaten sind autonome Verwaltungskreise der jüdischen Nation. 4. Die Zelle der nationalen Organisation ist die NA¬ TIONALGEMEINDE. Die Nationalgemeinde umfaßt ein Gebiet, auf dem mindestens fünftausend Angehörige der Nation wohnen. Orte, in denen weniger als fünftausend Angehörige der Nation wohnen, sind mit den verkehrspolitisch nächsten Orten zu einer Nationalgemeinde zusammenzuziehen. Die Bildung von Nationalgemeinden ist Gesetzgebungssache des Landtages. Die Organe der Nationalgemeinde sind: a) der GEMEINDERAT und b) das GEMEINDEKOLLEGIUM. Der Gemeinderat ist die Legislative der Nationalgemeinde, die auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen und proportionellen Wahlrechtes für beide Geschlechter für die Dauer von drei Jahren von der jüdischen Nationalbürgerschaft im Gebiete der Nationalgemeinde gewählt wird. Der Gemeinderat darf keine Beschlüsse fassen, die ,zu der Gesetzgebung des Landtages oder der des Rates der Nation oder zu den Bestimmungen der nationalen Verfassung im Widerspruche stehen. Das Gemeindekollegium verrichtet folgende Funktionen : a) Es ist das Ausführungsorgan für die Beschlüsse des Gemeinderates; 61

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