Freie zionistische Blätter
- Journal
- Freie zionistische Blätter
- Volume
- 1 (1921)
- Issue
- 2 (4.1921)
- Date
- 1921-04-01
- Page
- Seite 48 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2583479-2583480-2583482--152-2583646- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
S a d i n s k y ■iiiiiiiitiiiiiiiiiitiaiiiittiitiiiiaiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiitiiiititiiiiiiiiiiiaiiiiiitiiif iiiiiiiiiititiiiiiiitiitiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiititiiiiit ritorial-staatliche Souveränität über alle Bewohner dieses Gebietes ausüben dürfen. Der Konzentrationspunkt, der Sitz der territorialstaatlichen Souveränität der Nation, von dem auch ihre interterritoriale Souveränität über alle ihre Nationsgenossen außerhalb dieses Sitzes ausgeht, kann und soll nur der Ort sein, auf dem sich ihr Werden als Nation vollzogen hat. Jeder Nation also ihre historische Heimat als Sitz ihrer territorial-staatlichen und interterritorial-nationalen Souveränität! Es wäre ein idealer Zustand, wenn ausnahmslos jede Nation nicht nur territorial-staatliche Souveränität auf ihrem historischen Boden ausüben dürfte, sondern wenn dieser historische Boden auch politisch von jeder übergeordneten Staatssouveränität vollkommen unabhängig wäre, d. h. wenn jede Nation auf ihrem historischen Boden einen unabhängigen Staat bilden würde. Leider aber ist der überlieferte Begriff vom Staat im Bewußtsein des Menschen noch so tief verankert, daß die Durchsetzung der Forderung nach unabhängiger Staatlichkeit für jede Nation neue große Kriege hervorrufen würde. Die Befestigung und Entwicklung der zwischenstaatlichen nationalen Union wird aber ganz von selbst zur Umbildung der gegenwärtigen Sozietätsform, die auf dem Staat allein basiert, in eine neue Sozietätsform, die auf der Souveränität der Nation beruht, führen, und dann wird die staatliche Unabhängigkeit auch für jene Nationen kommen, die sie bis jetzt nicht erlangen konnten. Bis zu jenem Zeitpunkte, der vielleicht nicht mehr fernliegt, wird man sich mit einem Ersatz für staatliche Unabhängigkeit behelfen: m i t staatlicher Autonomie. Den Nationen, die keine staatliche Unabhängigkeit besitzen, sollen auf ihrem 48