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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1929-01-01 · 1929 · page 41

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580854--2743-2583187
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— 30 — 5. Zulassung zur Diplomprüfung für den mittleren Bihliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und für den Dienst an Volksbibliotheken. 6. Aufnahme in die höheren Textilfachschulen und höheren Handelsschulen. II. Auf Grund des Schlusszeugnisses eines Lyzeums: 1. Aufnahme in eine Lehrerinnenbiidüngsanstalt zur Ausbildung von Lehrerinnen . der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde. 2. Zulassung zu einem Hauswirtschaftslehrerinnenseminar, falls in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen praktischen Fertigkeiten nachgewiesen werden. 3. Zulassung zu einem Handarbeitslehrerinnenseminar, falls in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen praktischen Fertigkeiten nachgewiesen werden. 4: Zulassung zu einem Turnlehrerinnenseminar. Zur Ablegung der Prüfungen an den drei unter Nr. 2—4 genannten Seminaren werden Bewerberinnen, die mehrere technische Prüfungen hintereinander ablegen wollen, frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres zugelassen. (Zentraibiatt 1927. Seite 76). 5. Zulassung zur Prüfung als Bibliothekssekretärin, jedoch nur, wenn nachgewiesen wird, daS die Bewerberin noch mindestens ein Jahr sich in den wichtigeren Schulfächern fortgebildet hat, z. B. durch den Besuch eines Oberlyzeums. 6. Zulassung zu einem Gewerbeschullehrerinnenseminar, falls in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen praktischen Fertigkeiten nachgewiesen werden. 7. Zulassung zur Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Berlin-Dahlem. Für die Aufnahme wird außerdem der Nachweis einer vierjährigen gärtnerischen Praxis verlangt. Zulassung zur Abgangsprüfung, mit deren Bestehen die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfter Gartenbautechniker" verbunden ist, und nach weiteren drei Jahren Praxis Zulassung zur Fachprüfung, deren erfolgreiche Ablegung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich diplomierter Gartenbauinspektor" berechtigt. XI. Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30. Bezeichnung der Ferien 1. Ende des Schuljahres 1928/29: 2a. Frühling: 2b. 3. Sommer: 4. Herbst: 5. Winier: Schluss Wiederbeginn des Unterrichts i F Mittwoch, 27. März 1929 Sonntag, 21. April 1929 Freitag, 17. Mai 1929 Samstag, 13. Juli 1929 Mittwoch, 16. Oktb. 1929 Montag, 23. Dez. 1929 Dienstag, 2. April 1929 Freitag, 3. Mai 1929 Dienstag, 2S. Mai 1929 Freitag, 16. August 1929 Dienstag, 29. Okt. 1929 Dienstag, 7. Januar 1930 Dr. Markus Lange, Studienrat.

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