Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
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- 38 — Fach Titel Genehmigt durch Verfüg, des P. S. K. Biologie Schmeil-Franke-Rabes: Naturkunde für höhere Madchenschulen, Lyzeen und Studienanstalten Tierkunde: Heft 1-6. Pflanzenkunde: Heft 1-6 Leipzig, Quelle & Meyer 1922. 23. XII. 11 S. No. 23123 Musik Liederbuch von Kageler I. II. u. III. Stufe. Hannover, Gödel 1922 12. III. 12 S. No. 1099 Andere als die hier angegebenen Lehrbücher sind in der Anstalt nicht in Gebrauch. H. M. HI. Auszug aus der Zusammenstellung der Berechtigungen der preu&ischen höheren Lehranstalten nach dem Stande vom 1. April 1926. Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen. 68. Jahrg. 1926, S. 370 ff.) I. Auf Grund des Zeugnisses der Reife für die Obersekunda einer Vollanstalt: 1. Immatrikulation auf vier Semester an den Universitäten znum Studium in der Philosophischen Fakultät, jedoch nur mit besonderer Erlaubis der Immatrikulationskommission. 2. Immatrikulation bei den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlidien Fakultäten der Frankfurter und Kölner Universität und den Handelshochschulen, wenn drei Jahre kaufmännischer Tätigkeit nachgewiesen werden, worauf aber die zur Erwerbung des Schulzeugnisses einer höheren Handelsschule, einer Haushaltungsschule, Frauenfachschule oder Frauenschule verwendete Zeit angerechnet werden kann. Zulassung zur Prüfung für praktische Kaufleute. Ist diese Prüfung mit „gut" bestanden, oder ist das Schlu&zeugnis einer einjährigen Handelsschule mit „gut'4 oder einer zweijährigen höheren Handelsschule erlangt worden, so kann nach Ablegung einer Ersatzreifeprüfung auch die Zulassung zur kaufmännischen Diplomprüfung erfolgen. Die Zulassung zur Diplomprüfung für das Handelslehramt erfordert ein weiteres Jahr kaufmännischer Tätigkeit. 3. Zulassung als Hörer an den Technischen Hochschulen und Bergakademien. 4. Immatrikulation an den Landwirtschaftlichen Hochschulen in Berlin und Bonn. Zulassung zur Prüfung für praktische Landwirte. Ist diese mit „gut" bestanden, oder sind gewisse anerkannte landwirtschaftliche Fachschulen absolviert worden, so kann nach Ablegung einer Ersatzreifeprüfung auch die Zulassung zur Diplomprüfung erfolgen. Dies gilt auch für die mit landwirtschaftlichen Instituten ausgestatteten Universitäten Königsberg, Breslau, Halle, Kiel und Göttingen.