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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1929-01-01 · 1929 · page 26

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580854--2728-2583172
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— 24 — f.) Befreiung vom technischen Unterricht. Befreit waren von der Teilnahme an: Nadelarbeit Zeichnen - 1 Schuler 4 4 Schülerinnen g.) An wahlfreiem Unterricht nahmen teil : H e b r ä i s ch : sämtliche Schüler der Realschule bis auf einen. Kurzschrift: Realschule Lyzeum U II 30 Schüler 2S Schülerinnen O III 31 „ 34 Schülerinnen h.) Schulgeld. Das Schulgeld ist gegenwärtig nach Gruppen gestaffelt und beträgt a) Für Gemcindemitglieder b) Für Nichtmitglieder 1. Gruppe jährlich Mk. 350.— Mk. 350.— 2. „ „ „ 275.— » 250 — 3. „ „ „ 200, Von diesen Sätzen genießt 25 % Ermäßigung jedes zweite Kind desselben Haushalte« 50% „ „ drille „ Diese Ermäßigungen wurden zuteil: 64 Kindern von Mitgliedern unserer Gemeinde, 49 „ „ Nichtmilgliedern, 15 „ der Israelitischen Waisenanstalt. Außerdem wurde volle Schulgeldfreiheit gewährt: 24 Kindern von Mitgliedern unserer Gemeinde, 3 „ „ Nichlmitgliedern, 1 Kind der Israelitischen Waisenanstalt. i) Urlaubsgesuche für Schüler sind rechtzeitig vorher einzureichen: beim Klassenleiter, wenn es steh um einen einzelnen Tag der Unterrichtszeit handelt, beim Direktor, sofern mehrere Tage in Frage kommen. Bei Gesuchen um Erholungsurlaub muss auch der Schularzt gehört werden. Im Anschluss an den Begjnn oder den Schluß der Ferien kann jedoch nur in den allerdringendsten Fällen (ärztliche Anordnung) Urlaub gewährt werden. Soli ein Schüler die Schu!e vorzeitig verlassen, so muss er durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor schriftlich abgemeldet werden. Ein Abgangszeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt, nachdem alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. k) Schulordnung. Die Überzeugung, dass das Wohl unserer Jugend nur durch verständnisvolles Zusammenarbeiten der beiden Erziehungsmächte, Schule und Elternhaus, gewährleistet wird i Turnen I Stielen in der Realschule 19 7 im Lyzeum I 11 I 15

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