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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1928-01-01 · 1928 · page 30

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1928
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580850--2701-2583144
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— 25 — prüfung erfolgen. Dies gilt auch für die mir landwirtschaftlichen' Instituten ausgestatteten Universitäten Königsberg, Breslau. Halle, Kiel und Güttingen. 5. Zulassung zur Diplomprüfung für den milderen Biblioiheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und für den Dienst an Volksbibliotheken. 6. Aufnahme in die höheren Texiiifachschulen und höheren Handelsschulen. I. Auf Grund des Schiusszeugnisses eines Lyzeums: 1. Aufnahme in eine Lehrerinnenbildungsanstali zur Ausbildung von Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde. 2. Zulassung zu einem Hauswirischaüsiehrerinnenseminar, falls in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen praktischen Fertigkeiten nacai-ewijsen werden. 3. Zulassung zu einem Handarbeiislehrerinnenseminar, fails in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen praktischen Fertigkeiten nachgewiesen werden. 4. Zulassung zu einem Turnlehrerinnenseminar. Zur Ablegung der Prüfungen an den drei unter Nr. 2—4 genannten Seminaren werden Bewerberinnen, die mehrere technische Prüfungen hintereinander ablegen wollen, frühestens nach Vollendung des lö. Lebensjahres zugelassen. (Zeniralblatt 1927. Seite 76). 5. Zulassung zur Prüfung als Biblioihekssekreiarin, jedoch nur, wenn nachgewiesen wird, dab die Bewerberin noch mindestens ein Jahr sich in den wichtigeren Schuifächern fortgebildet hat, z. 3. durch den Besuch eines Oberlyzeums. 6. Zulassung zu einem Gewerbeschullehrerinnenseminar, falls in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen praktischen Fertigkeiten nachgewiesen werden. 7. Zulassung zur Lehr- und Forschungsanstalt für .Gartenbau in Berlin-Dahlem, Für die Aufnahme wird außerdem der Nachweis einer vierjährigen gärtnerischen Praxis verlangt. Zulassung zur Abgangsprüfung, mit deren Besiehen die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich geprüfter Gartenbautechniker" verbunden ist, und nach weiteren drei Jahren Praxis Zulassung zur Fachprüfuhg, deren erfolgreiche Ablegung zur Führung der Bezeichnung „Staatlich diplomierter Gartenbauinspekior" berechtigt. VIII. Ferienordnung für das Schuljahr 1925/29. Bezeichnung der Ferien Schlussdes Unterrichts Wiederbeginn 1. Ende des Schuljahres 1927/28: Freitag, 30. März 1926 Freitag, 26. Mai 1925 Donnerst. 28. Juni 1925 Freitag, 26. Sept. 1926 Freitag, 21, Dez. 1928 Dienstag, 17.Äpril 1925 Dienstag, 5. Juni 1925 Dienstag, 31. Juli. 1925 Mittwoch, 10. Okt. 1926 Dienstag, 6. Jan. 1929 2. Frühling: 3. Sommer: 4. Herbst: 5. Winter:

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