Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
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- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1926
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
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22 Verfügungen der vorgesetzten Schulbehörden: Datum: 1) 14. 4. 25. Zulassung zur Aufnahmeprüfung von Schülern nach nur dreijährigem Besuch der Grundschule ist nur ausnahmsweise gestattet. 2) 25. 4. 25. Die Aenderung der Anstaltslehrpläne gemäss den neuen „Richtlinien für die Lehrpläne der höheren Schulen Preussens" ist in die Wege zu leiten. 3) 4. 5. 25. Versammlungen der Leiter und Leiterinnen der höheren Lehranstalten sollen wieder regelmäßig alle 2 Jahre abgehalten werden. 4) 20. 5. 25. Hinweis auf den Wert des orthopädischen Turnens als Vorbeugungsmittel gegen Rückgratsverkrümmungen, desgleichen auf Schwimmunterricht. 5) 11. 7. 25. Hinweis auf einen in der „Berliner Illustrierten" erschienenen Artikel über Verkehrsgefahren auf den öffentlichen Strassen. 6) 3. 7. 25. Vom zweiten Halbjahre des laufenden Schuljahres dürfen nur noch Lehrgänge in der Einheitskurzschrift begonnen werden. 7) 17. 6. 25. Vorschläge von Thematen zur Behandlung auf der nächsten Direktorenversammlung sollen nach Benehmen mit dem Lehrkörper gemacht werden. 8) 1.11. 25. Warnung vor Ergreifung des Studiums der Medizin wegen Ueberfüllung des Berufes. 9) 3.11. 25. Die Schüler sollen sich von jeder parteipolitischen Betätigung fernhalten und dürfen keinerlei Abzeichen in der Schule tragen. 10) 29.11. 25. Die Schüler sind über die Unterscheidung essbarer^ünd schädlicher Pilze zu belehren. 11) 5. 1. 26. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Genehmigung zur Beteiligung an öffentlichen Straften- oder Haussammlungen zu versagen. 12) 2. 2. 26. Wahlfreier Unterricht ist in die Pflichtstundenzahl der Lehrer aufzunehmen. 13) 30. 1. 26. Ministerialerlaß betr. Zahl* der Wanderrage während des Schuljahres. . 14) 5. 2. 26. Ermahnung der Jugend zur pfleglichen Behandlung der Tier- und Pflanzenwelt bei Ausflügen. Ferienordnung für das Schuljahr 1926/27. Ende des Schuljahres Frühling: Sommer: Herbst: Winter: Dauer 16 Tage 10 „ 31 „ 14 „ 14 „ Tag des Schulschlusses (nach Beendigung der 3. Unterrichtsstunde) Montag, 22. März Freitag, 21. Mai Freitag, 2. Juli Tag des Schulbeginns Donnerstag, 6. April Dienstag, 1. Juni Dienstag, 3. August Sonntag, 19. September Montag, 4. Oktober Donnerstag, 23. Dezember Freitag, 7. Januar 1927