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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 214

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 214)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580832--1614-2582413
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24 Lehre fällt ihm als Lehraufgabe zu. Von einem organisierten Schulwesen, welches dem elterlichen Hause in jenen alten Zeiten diesen Teil des Erziehungswerkes abgenommen hätte, ist in der Bibel, wie wir schon oben bemerkt, nicht die Rede. Jedes Kind muss in dem Gottesworte unterrichtet werden, mit anderen Worten: die allgemeine Lernpflicht wird angeordnet. Um die Bedeutung dieser Verordnung sich klar zu machen, muss man sich gegenwärtig halten, dass erst Jahrtausende später in einzelnen Kulturstaaten die allgemeine Schulpflicht, die etwa jener allgemeinen Lernpflicht entsprechen würde, zum Gesetze erhoben worden ist. Aber die Bibel verlangt mehr, sie fordert die allgemeine Lehrpflicht: jeder israelitische Vater soll der Lehrer seiner Kinder sein, und zwar sowohl in den eigentlichen Vorschriften für das sittliche und rein religiöse Verhalten, als auch in dem biblisch überlieferten geschichtlichen Entwicklungsgange der Menschheit und ganz besonders des Volkes Israel. Ist doch religiöse und geschichtliche Betrachtung, wie bemerkt, in den biblischen Geboten selbst häutig genug innig verbunden. „Und45) wo ist ein grosses Volk, das gerechte Satzungen und Verordnungen hätte, wie diese ganze Lehre, die ich euch heute vorlege? Nur hüte dich und hüte wohl deine Seele, dass du nicht der Begebenheiten vergessest, die deine Augen gesehen, und dass sie nicht weichen aus deinem Herzen alle Tage deines Lebens, und du sollst sie verkünden deinen Kindern und deinen Kindeskindern". Jeder Vater soll sich der geschichtlichen Stellung seines Volkes bewusst werden, jedes Kind in seinem Vater und Grossvater Träger und Dolmetscher der geschichtlichen Überlieferung erblicken. Jeder Mann aus dem Volke soll sich in die Geschichte seines Volkes eifrig vertiefen und dann wie in Gesetz und Sitte, so auch in der Geschichte der Lehrer seiner Kinder sein. Wie sehr das Lehren als eine allgemeine Pflicht eines jeden Juden angesehen wurde, möge eine Stelle aus einem uralten Stücke der Gebete — die jüdischen Gebete zählen fast alle nach Jahrtausenden — erläutern. „Und vergönne unserem Herzen — heisst es an jener Stelle*) — zu erfassen und zu begreifen, zu lernen und zu WPentateuch V., Cap. 4, V. 8-9. 46.) Morgengebete, das mit HD") nsHN beginnende Stück. VI

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