Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
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25 sich und ihre eigene Bestimmung in Mitten der Natur und Geschichte zu verstehen und würdigen erlernen44. Dazu sind natürlich alle die Wissenschaften notwendig, die wir oben als zu dem Lehrplan einer Schule gehörig aufgezählt haben, sie liefern in gleicher Weise ihren Beitrag für das speziell jüdische Bildungselement, wie dieses ihnen zur Hilfe kommt. [Vergl. dazu Ausführliches in den beiden öfter angeführten Programmabhandlungen der Jahre 1866 und 1867: „Einige Andeutungen über den hebräischen Unterricht als allgemeines Bildungselement in unserer Schule" und „Von den Beziehungen der allgemeinen Bildungselemente zu der speziell jüdischen Bildung"]. Sobald das Kind für die Frage nach den Aufgaben reif ist, die sein von Gott gegebener Israelberuf seinen von Gott gegebenen Kräften zur Erfüllung zu stellen hat, muss es in die Lebensweisheit der Thora eingeführt werden, dass es aus der schriftlichen und, soweit es möglich ist, aus den Quellen der mündlichen Lehre, die Kenntnis der Aufgaben schöpfe, denen es zu genügen hat. Nur dadurch, dass das Kind zu den Quellen hingeführt wird, dass es aus der schriftlichen (der Bibel) und der mündlichen Lehre (Talmud) jüdische Lebensanschauung kennen lernt und das Gesetz Gottes in seinem ganzen Umfang und seiner ganzen Tiefe zu verstehen befähigt wird, kann es erreicht werden, dass es einst im Leben als Jude „Jude" und „Mensch" in des Wortes bester Bedeutung wird. Damit ist auch die Aufgabe einer jüdischen Sehlde gekennzeichnet. Nicht als ob es unbedingt notwendig wäre, für die religiöse Erziehung unbedingt notwendig wäre, dass die Schule, der es anvertraut wird, eine jüdische sei, es kann eine jede vom Geiste der Gottesfurcht durchdrungene sein, wenn nur die Eltern ihrerseits die Pflicht nicht vergessen, Sorge zu tragen, dass das Kind auch in jene Wissenschaften eingeführt, mit dem Geiste des Religionsgesetzes und den Weltanschauungen seiner Vorfahren vertraut gemacht wird. Wo aber eine jüdische Schule, als solche, existiert — und es ist wünschenswert, dass sie besteht, um den Eltern leichter Gelegenheit zur allseitigen Durchführung der ihnen obliegenden Bildungsarbeit zu geben — hat sie nur Berechtigung, wenn sie „thauro im derech erez" „jüdisch religiöse und allgemein humane Jugendbildung" auf ihre Fahne schreibt und beiden Teilen dieses Wahlspruchs in gleicher Weise gerecht wird. Die religiöse II 3