Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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2 dem Wechsel der Zeiten, von dem auch sie nicht unberührt bleiben konnte, etwas von dem Prinzip opfern, auf dem sie sich aufgebaut hat, oder hat sie etwas davon geopfert? Jede andere Schule wird sich, an einem markanten Abschnitt ihres Daseins angelangt, diese und ähnliche Fragen vorlegen) aber von der Antwort, die sie sich bei gerechter Prüfung geben muss, ob sie ihr Gründungsprinzip hat aufgeben müssen, hängt nicht die Berechtigung ihrer Existenz ab. Ein humanistisches Gymnasium kann, durch Verhältnisse gezwungen, sich in ein Realgymnasium, ja sogar in eine Realschule umgewandelt haben und umgekehrt, aber dennoch ihre Existenzberechtigung haben. Unsere Schule aber, gäbe sie ihr, von ihrem Gründer, dem seligen Rabbiner Samson Raphael Hirsch, festgelegtes Prinzip auf,*) wissenschaftliche Bildung mit dem Thorastudium zu vereinen, nicht eines neben dem andern zu dulden, sondern beide als gleichberechtigt anzuerkennen, — würde dieses Prinzip aufgegeben werden, so wäre dies die ausgesprochene Anerkennung von der Nicht-Existenzberechtigung unserer Schule. Denn für die Errichtung einer Realschule, die auch den jüdischen Unterricht berücksichtigt, lag kein Bedürfnis vor, und ein solches liegt in allgemeinen nicht vor, um zu einer Neugründung zu schreiten. Eine solche wiederum, die den sogenannten Profanunterricht als ein notwendiges Übel seufzend hinnimmt, wird keine jüdischen Bürger der Gegenwart erziehen kennen. Aber die Frage nach der Existenzberechtigung ist noch von einem andern Gesichtspunkt aus zu stellen und zu beantworten. Es mag ja die Frage, ob das Prinzip gewahrt worden, bejaht werden können, dies muss aber noch nicht für die Existenzberechtigung zeugen. Ist es ja möglich, dass eine Schar Begei- *) „Sie (die Schule) basiert auf dem alten, im Judentum sanktionierten Grundsatze, dass soziales Wissen und Leben und religiöses Wissen und Leben sich nicht nur nicht gegenseitig ausschliesse, sondern sich gegen seitig bedinge, sich gegenseitig ergänze und vollende, und erst in innigster Vereinigung und Durchdringung das Heil erzeuge, das überhaupt auf Erden anzustreben sei". Worte Rabbiner Hirsch's aus den grundlegenden allgemeinen Bestimmungen des Lehrplans für die neu zu gründende Schule. S. Anhang Nr. II. I