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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1899-01-01 · 1899 · page 26

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1899
Date
1899-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580822--1231-2582067
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— 26 — Die vaterländischen Gedenktage wurden in angemessener Weise begangen. Auch einer aus dem Geiste und Leben unserer Gemeinde hervorgegangenen Feier haben wir hier zu gedenken, zu welcher der Lauf des verflossenen Schuljahres uns eine willkommene Veranlassung gab. Der 25. Mai (4. Siwan) des vorigen Jahres brachte den siebzigsien Geburtstag des Freiherrn Wilhelm Carl von Rothschild, des hochherzigen Mannes, dem unsere Schule so viel, dem sio ihr prächtiges Keim zu verdanken hat. Sie empfand es deshalb als eine heilige Ehrenpflicht, diesen Tag nicht vorübergehen zu lassen, ohne dankerfüllt und segnend dessen zu gedenken, was er in tiefblickender und vertrauensvoller Würdigung ihrer Aufgabe in edler Munificenz für sie getban. Der Name Wilhelm Carl von Rothschild leuchtet mit unverlöschlichen Zügen in den Arinalen unserer Schule, und deshalb haben wir geglaubt, auch die Worte, mit denen wir an seinem siebzigsten Geburtstage seine Bedeutung für unsere Schule, die Gesichtspunkte und leitenden Motive seiner ihr zugewandten Fürsorge darzulegen versuchten, zu dauerndem Gedächtnisse der Geschichte der Schule einfügen zu sollen (siehe S. 27). Durch Kabinetsordre vom 25. Oktober 1898 wurde von Sr. Majestät dem Kaiser und König dem Professor Dr. Portmann der Rang der Räte vierter Klasse verlieben. An dieser Stelle sei es uns auch gestattet, des nach langem Leiden erfolgten Heimgangs unseres langjährigen früheren Vorgesetzten, des Herrn Geheimrats Kannegieser, zu gedenken. Die Schule fühlt sich für die Anregung und Förderung, die er ihr stets zu teil werden liess, tief verpflichtet und bewahrt seiner warmen Fürsorge für ihr Gedeihen ein dankbares, ehrendes Gedächtnis. Der Gesundheitsstand unserer Schüler und Schülerinnen war im allgemeinen ein befriedigender, nur in den untersten Klassen war durch Kinderkrankheiten zeitweilig eine grössere Zahl am Schulbesuche verhindert. Doch haben wir leider den Verlust eines lieben, zu den schönsten Hoffnungen berechtigenden Schülers zu beklagen. Am 24. Juli, während der Ferien, erlag der Sekundaner Siegfried Weil einem Herzleiden, der Folge eines Gelenkrheumatismus. Er war ein mit guten Anlagen ausgestatteter, geistig reger Schüler, der durch sein freundliches, zuthunliches Wesen sich die Liebe seiner Lehrer und Mitschüler erworben hatte. Dieselben gabeiuhm, soweit sie davon unterrichtet waren, am 26. Juli das letzte Geleite, und in Vertretung des abwesenden Unterzeichneten gab an seiner Bahre der Ordinarius, Herr Oberlehrer Weyl, der Trauer der Schule Ausdruck. Wenig günstig war der Gesnndheitsstarid im Lehrerkollegium besonders im Wintersemester, während dessen mehrfache Erkrankungen an Influenza der Regelmässigkeit des Schulunterrichts zeitweilig recht erhebliche Schwierigkeiten bereiteten. Bis zur Fertiffstelluwr des Berichtes waren am Unterrichten verhindert: Professor Dr. Sulzbach an 2, Professor Dr. Portmann an l, die Herren Oberlehrer Rönnberg an 1, Weyl an 372, Dr. Fink an 5, Altmann an 3, Dr. Bondi an 24, Löwenthal an 17, Apelt an 2y2, Bendix an 11, Stern an 18, Kaufmann an V2, Rosenthaler an 9l/2, Lewin an 24, Wahl an 19, Schäfer an 2, Widmann an 6, Frau Steinhilper an 5, Frl. Isay an 31, Frl. Prange an 9 Tagen. Beurlaubt waren die]-Herren Oberlehrer Zander wegen Trauerfalls auf 87*2, Dr. Caro auf 2, Dr. Bondi auf D/2, Löwenthal auf 3, Stern auf 3, Kaufmann auf 2, Widmann auf 5, Frl. Lang wegen Trauerfalls auf 2, Frl. Prange auf 4 Tage zur Teilnahme an dem Kursus zur Ausbildung in den Volks- und Jugendspielen. Die schriftliche Reifeprüfung zu Michaelis fand am 31 August, 1., 4. und 5. September die mündliche unter Leitung des Direktors am 16. September statt. Beiden Aspiranten konnte unter Befreiung von der mündlichen Prüfung das Zeugnis der Reife zuerkannt werden. Die schriftliche,

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