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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1882-01-01 · 1882 · page 3

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580792--0476-2581408
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der sozialen Bildung. — Mit einer wahren Begeisterung ergriff der kleine Verein jüdischer Männer diesen Gedanken. Es gelang dem Rabbiner, von Haus zu Haus gehend, die einzelnen Glieder -der Religions-Gesellschaft zu jährlichen Beiträgen, zunächst auf fünf Jahre, zu veranlassen, und er entwarf nunmehr den Lehrplan, aus dessen grundlegenden allgemeinen Bestimmungen wir folgende Sätze herausheben: „Zweck der zu errichtenden Anstalt ist: unsere Jugend beiderlei Geschlechts mit demjenigen Unterricht vollständig zu versorgen, dessen sie für ihren künftigen Beruf, als Menschen, Juden und Bürger bedarf. Sie basiert auf dem alten, im Judentume sanktionierten Grundsatze, daß soziales Wissen und Leben und religiöses Wissen und Leben sich nicht nur nicht gegenseitig ausschließe, sondern sich gegenseitig bedinge, sich gegenseitig ergänze und vollende, und erst in innigster Vereinigung und Durchdringung das Heil erzeuge, das überhaupt auf Erden anzustreben sei. Das soziale Wissen und Leben findet erst im religiösen seinen Boden und seine Weihe, das religiöse erst im sozialen seine Bethätigung und Verwirklichung. Bildung ohne Nihilismus, Religion ohne Fanatismus, das ist ihre Devise; gebildete Juden und Jüdinnen, jüdisch religiöse Bürger und Bürgerinnen dem Staate zu erziehen — ihre Aufgabe; das Gebiet der ächten, wahren humanen Bildung und des ächten, unverkürzten väterlichen Glaubens daher ihr Boden; die Gewinnung endlich des Geistes für die Wahrheit, des Herzens für die Gottesfurcht und zugleich die Entwickelung, Uebung und Ertüchtigung aller Kräfte und Fähigkeiten für die einstige pflichtgetreue Erfüllung des Berufes ihre ernsteste angelegentlichste Sorge. — Die Wahl der Gegenstände des bürgerlichen Berufes bestimmt einerseits das Bedürfnis der allgemeinen menschlichen Bildung überhaupt, andererseits, nach der vorherrschend commerziellen Richtung unserer Stadt, das Bedürfnis des künftigen kaufmännischen Berufes. Für den religiösen Unterricht hat die doppelte Rücksicht die Wahl der Gegenstände zu bestimmen, einmal zunächst der Jugend alle diejenige Kenntnis unseres religiösen Schrifttums und unseres heiligen Religionsgesetzes mitzuteilen, die das Gemeingut aller Juden sein soll, zugleich aber auch auf diesem Wege die Begabteren so auszurüsten, daß sie dadurch befähigt werden, auf dem Felde der jüdischen Wissenschaft bis zu den ernstesten Studien fortzuschreiten. Wir haben nicht alle unsere Kinder zu Theologen zu erziehen. Keines aber darf auf religiösem Gebiete unwissend bleiben, alle sollen diejenige Kenntnis erlangen, die dem wackern jüdischen Manne ziemt und deren möglichste Erlangung unsere erste ReKgionspflicht ist, alle sollen zur Quelle gefuhrt und in den Stand gesetzt werden, ihr lebelang aus dem heiligen Born des Gotteswortes und der religiösen Weisheit zu schöpfen/ Dieser Lehrplan, welcher die staatliche Genehmigung erhielt, umfaßt deshalb alle Gegenstande einer Real- und höheren Töchterschule, sowie einen methodisch gegliederten religiösen Unterricht, der für die Knaben die Einführung in die Quellenkenntnis des jüdisch-religiösen Schrifttums und auch für die Mädchen das Verständnis der Bibel im Urtext erstrebt. Die Religions-Gesellschaft hatte inzwischen ein Grundstück zum Bau einer Synagoge erworben, zu welchem auch das an der Ecke der Schützen- und Rechneigrabenstraße gelegene Haus, Schützenstraße Nr. 14, gehörte. Dieses Haus wurde der Schule gewidmet, nachdem es durch einigen Ausbau für seine neue Bestimmung entsprechend hergerichtet war.

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