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Der Jude · 1772-01-01 · Drey und Zwanzigtes Stück (1772) · p. Seite 365

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Neunter und letzter Band (1772)
Issue
Drey und Zwanzigtes Stück (1772)
Date
1772-01-01
Page
Seite 365 (sequence 13)
Language
German
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SL *X» 4L 365 tie solche Beschaffenheit hat es mit den so genann« ten Fluchgebetern der Juden. — Ehe wir noch zum Beschluß dieses Bandes eilen, so halten wir uns verpflichtet, unfern Freunden noch diese z Fragen von Wichtigkeit zu erörtern. 1) Ob es den Juden erlaubt sey, einen Christen vom Tode, oder aus anderer Lebensgefahr zu retten? r) Ob es wirklich die Rabbinischen Gesetze -erstatten, einen Christen ums Leben zu bringen? z) Ob man sich denen jüdischen Aerzten sicher anvertrauen, und also ihre Arzeneyen, ohne schädliche Folgen zu befürchten, gebrauchen könne? Damit wie uns aber nicht selbst Vorwürfe machen dürfen, als hätten wir die Sache partheyisch behandelt: so wollen wir, nach unsrer Gewohnheit, erstlich alles, was Eisenmenger von dieser Materie, vorgekragen, aufrichtig bekannt machen, und so dann auch unsere Gedanken darüber eröfnen. — Daß es also denen Juden verboten sey, einen Christen vom Tode, oder aus einer andern Gefahr zu erretten, suchet dieser Gelehrte durch folgende jüdische Lehrsätze zu beweisen. Als, in Jore Dea No. 158. stehet: Abgöttische Leuts vom Tode zu erretten, ist verboten. —- Abgöttische Völker, die nicht im Krieg mit uns verwickelt sind, wie auch jüdische Schaf-und Ziegenhirten im gelobten Lande, an solchen Oertern, wo die Juden die meisten Ländereyen besitzen,

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