Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Neunter und letzter Band (1772)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1772)
- Date
- 1772-01-01
- Page
- Seite 243 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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4L E» 4L -4Z det. Ferner soll der Jude mit den Christen nicht in Gesellschaft reisen, keinen Christen rühmen, und loben, keine Almosen von ihm annehmen. Denn so wird ausdrücklich gesagt im Jore Dea S. 2zo. C. r. Es ist den Juden verboten , ein Almosen öffentlich von einem abgöttischen Menschen anzunehmen: wenn er aber von den Almosen «er Juden nicht leben könnte, so ist es erlaubt Almosen von andern Nationen heimlich anzunehmen. Wenn ein heidnischer oder christlicher König, Fürst, oder Herr, einen Juden oder auch einer Mischen Gemeine ein Almosen zuschicken sollte, so muß man es zwar am nehmen, damit nicht der König ungnädig, und also der Friede und öffentliche Ruhe gestöret werden Allein man soll es heimlich, damit es nicht vor den König komme, wieder unter christliche Arme anstheilen. Es ist ihnen zwar überhaupt anbefohlen, chkistlichen Armen Almosen zu geben, Kranke zu besuchen und "Verstorbene zu beerdigen, aber nicht aus dem Grunde, daß sie das Ansehen haben wollen, als wenn sie Mitleiden gegen uns hegten, oder uns ihrer Liebe würdig hielten!, daß wir es werth wären, und daß sie Mitleiden mit Nus haben sollten; sondern alles aus dem Bewegungsgrunde, damit der Friede nicht unterbrochen werde, weil sie einmal unter uns leben müssen. Außerdem ist es ihnen scharf verboten Barmherzigkeit an Mis auszüüben. i— So wird ausdrücklich gemeldet im Jad Gasaka, S, 40. C. r. es ist verboten, ßH O. r . übeik