Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Neunter und letzter Band (1772)
- Issue
- Zwölftes Stück (1772)
- Date
- 1772-01-01
- Page
- Seite 180 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-8° r-r »x* r-U bedeutet das Römische und Consinntinopo« lische Reich, (damals war Constanrinopel noch in der Christen Hände) sie (die Christen - werden aber deswegen Edoniiker gencnner, weil sie das Edomitische Gesetz angenommen haben, dieses aber wird so genennet, weil die Edomiten die ersten waren, welche das Gesetz des bekannten Mannes (Jesus) als göttlich erkannt haben. — Der sonst vernünftige und gesittete Joseph Al, bo, nennet unser Neu Testament, welches er verwirft, in semem Seftr Jckarim S. 92. C. r. Toras ILsthu, das Gesetz Jischu. Siehe, spricht er daselbst, in dem Gesetz Jischu, findet man keine Rechte oder keine richterlichen Gesetze, aus welchen» man streitenden Personen, da einer dem andern um irgendS eines Unrecht anklagt, ihr Urtheil abfassen könnte, sondern alle Nazaräer sind genörhiget, sich in ihren Gerichten nach den Worten ihrer Weisen, welche entweder auf Befehl des Rüisers, oder auch auf Befehl des pabsis verordnet sind, zu richten. — In der Anslegung des Aben Esra, über den Propheten Daniel, und. zwar bey den Worten Cap. r r, 2. „und der König wird thun> was er will," heißet dieses heilige Buch Törns Hanvelim, das Gesetz der Ünbeschnittenen. Die Work? lauten also: Dieser König, ist der große Tonsiantinus, der Babylonien, Persien, Egypten, Africa, Romanien, Roin, und alle Abendländer beherrschte. Dieser ist es, der Lorr-