Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2577043-2577055-9903578--3428-2580308- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Z24 »X» 44 Ein König durfte ferner weder der Völlerey noch irgend einer Art von Wollest ergeben seyn, weil dadurch nicht allein sein Herz nach und nach von Gott abgezogen, sondern er selbst auch zu mancherley Schnndthalen und Grausamkeiten verleitet wurde. — Ein sedrr, der die kör «glichen Gebots muchwillig übertrat, habe das Leben verwürfe Der König befiehlt z> E. Man solle ohne was verbrochen zu haben, an den und den Ort hinziehen, oder in so langer Zeit nicht aus seinem Hau» se herausgehen, so mußte tnaN diesem Befehle sogleich Nachkommen. Wenn dieses nicht geschah, so konnte der König den llebertreter sogleich mit dein Scbwerde hinrichren lasten. So stund auch dem Könige frey, wem« er es für gut befand, verschiedener Schandkhaten wegen, allerhand Leibesstrafen zu Vollstrecker«, und die Gehankten, die sonst noch an eben dem Tage abgeuommen werden mußten, der Warnung und des Schreckens wegen, einige Tage hängen zu lassen, damit gleichsam hierdurch der Arm des Gottlose«» gebrochen würde. - Das vierte Lapite! schärfet nachdrücklich ein, daß man dem Könige den verlangten Tribut richtig, und ohne die geringste Weigerung entrichten müßte: denn ein König habe Recht, denjenigen, welcher ihn um die anbrfohlnen Abgaben betrüge, am Leben, oder auch an« Gelbe strafen zu lassen. Ferner dürfe sich kein llnrerchan weigern, und sich widersetzen, wenn ihn der König zum Soldaten verlangen, oder ihn zu andern Dien-