Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 316 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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3'6 Gx» 2v) Währelider Schlacht sollen die Soldaten nicht furchtsam seyn, verzagen, und sich vor ihren Feinden fürchten, nach s Mos. z, 22. „Ihr sollt euch nicht fürchten: denn der Herr euer Gort streitet für euch." 21) Wenn Jemand im Kriege ein schön Weib gefangen nimmt, so muß er nach der Vorschrift des göttlichen Gesetzes mit ihr umgehn, nach 5 Mos. 21, 11 — 14. 2r) Ein solches Weib darf nicht verkauft werden, nach 5 Mos, 21, 14. „Wenn du sie nicht mehr behalten willst, so sollst du sie frcy wegschicken, und nichr behalten." 2Z) Wenn jemand ein solches Weib gemißbraucht hat, so soll er sich dieselbe nicht zur Sklavin halten, nach; Mos. 21, 14. „Du sollst nicht fälschlich an ihr handeln, nachdem du sie einmal gemiebrauchet hast." Die i2 Kapitel, in welchen uns Maimoni, des diese 2 z Gebote ausführlich erkläret, wollen wir, weil sie ohnedem die letzten von seinem Werke isind, alle, wie sie auf einander folgen, jedoch nur Auszugsweise, durchgehen. Das erste Aapitck handelt von der Wahl imd Einsetzung eines Königes. Da cs in der Schrift ausdrück, lieh befohlen war, daß sie einen König über sich setzen sollten; (Denn es erhellet zur Genüge, -aß sie erst einen König wählen, alsdenn die A, malekiter auScottm, und nachher den Tempel bauen sollten! so schien rS wunderbar zu seyn, daß Gott das Verlangen der Kinder Israel zu Zeiten