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Der Jude · 1771-01-01 · Zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 308

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 308 (sequence 4)
Language
German
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Zo8 seines Ablebens ist, ausdrücklich dazu sagen: Al« so hat mein Herr Vater gesagt: sein Tod sey meine Versöhnung. Ist es aber schon über ein Jahr, daß der Vater gestorben ist, so muß er hinzusetzen: Sein Andenken bleibe in Segen bis zu den ewigen Leben! Doch daß ich eS kurz faste, so erstrecket sich di« Ehre, und Hochachtung der Kinder gegen ihre Eltern so weit, daß, wenn ein Vater seinem Sohne einen Beutel mir Golde aus den Händen drehet und ins Meer würfe, dieser ihn auf keine Weise deswegen beschämen, noch auch den geringsten Unwillen darüber äußern darf. —- Die Größe der Ehrfurcht aber kann man sich aus folgendem Falle begreiflich machen: Wenn ein Sohn, der in einem ansehnlichen Ehrenamte stehet, eben zu der Zeit, da er mit seiner feyerlichen Kleidung im Gerichte sitzet, oder sich sonst in einer ansehnlichen Gesellschaft befindet, von seinem Vater ergriffen, beschimpfet, oder sonst auf andre Art geschändet wird, so darf er sich nicht widersetzcn, sondern er muß schweigen und sich vor dem Könige aller Könige fürchten, der es also geordnet hat. Er müsse es ja auch ertragen, wenn er von einem irrdischen Könige sehr niederträchtig behandelt würde. Wie vielmehr wird er sichs gefallen lassen können, den Verordnungen desjenigen zu gehorchen, der Himmel und Erde geschaffen hat. Ereignet

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