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Der Jude · 1771-01-01 · Zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 305

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 305 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Achter Band, Zwanzigstes Stück. ^s ist Pflicht, daß wir auch die letzten drey Kapitel in unser» Erzählungen noch eini, ger Erläuterung würdigen, um die Größe und Wichtigkeit dererjenigen Sachen, die in die« sen Kapiteln abgehandelt werden, in ein helleres Licht zu setzen. Der Zweck dieser 9 Kapitel selbst aber ist theils die harten Strafen anzuzeigen, welche ungehorsamen Kindern und vornehmlich denen bestimmt sind, die Frechheit besitzen, ihre Eltern zu schlagen und ihnen zu fluchen; theils aber auch die Pflichten einzuschärfen, die Kinder ihren Eltern zu leisten schuldig sind. Ein jedes Kind, das Vater und Mutter fluchet, sie mögen nun noch am Leben, oder bereits gestorben seyn, muß nach der Schrift gcsteiniget werden. Schlagt es aber seine Eltern blutrünstig, so wirds erwürgt: denn wenn Eltern keine Wunden durch diese Schläge zugefüget werden, so wird das Kind nicht am Leben gestraft. —— Trägt sich es zu, daß sich Vater oder Mutter 8. B 20. St. U einen

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