Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 305 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2577043-2577055-9903577--3408-2580289- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Jude. Achter Band, Zwanzigstes Stück. ^s ist Pflicht, daß wir auch die letzten drey Kapitel in unser» Erzählungen noch eini, ger Erläuterung würdigen, um die Größe und Wichtigkeit dererjenigen Sachen, die in die« sen Kapiteln abgehandelt werden, in ein helleres Licht zu setzen. Der Zweck dieser 9 Kapitel selbst aber ist theils die harten Strafen anzuzeigen, welche ungehorsamen Kindern und vornehmlich denen bestimmt sind, die Frechheit besitzen, ihre Eltern zu schlagen und ihnen zu fluchen; theils aber auch die Pflichten einzuschärfen, die Kinder ihren Eltern zu leisten schuldig sind. Ein jedes Kind, das Vater und Mutter fluchet, sie mögen nun noch am Leben, oder bereits gestorben seyn, muß nach der Schrift gcsteiniget werden. Schlagt es aber seine Eltern blutrünstig, so wirds erwürgt: denn wenn Eltern keine Wunden durch diese Schläge zugefüget werden, so wird das Kind nicht am Leben gestraft. —— Trägt sich es zu, daß sich Vater oder Mutter 8. B 20. St. U einen