Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 285 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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28s LS «XG LS Rückficht auf irgend einen Gewinnst, blos die Ehre Gottes, und das Wohl ihrer Nebenmenschen zum Zwecke machten. - Befanden sich ja welche unter ihnen, die nicht im Stande waren, von ihren Gütern zu leben, so erhielten sie aus obrigkeitlicher Kasse ihre Besoldung, welche von confisclrten Sachen unterhalten wurden. —» Derjenige Richter, welcher entweder ein zu großer Gönner und Freund, oder ein Todfeind von einer der streitenden Personen war, durfte wahrender Entscheidung ihrer vorgebrachccn Sache auf der Richtstube nicht zugegen sehn. Ob nun gleich, wie wir schon gesagt haben, die Richter bey Urrhelssprüchen, sonderlich beh solchen, die das 2cbc» betrafen, sehr behutsam verfahre» mußten, so könne» sich doch Falle ereignen, La sie einen oder den andern bestrafen, ohngeachket nickt alle llmstände dabey so beschaffen waren, daß man ihm diese Strafe harte dieriren können. — Es wird z. E. ein gewisses Laster in einem Lande herrschend, so kann die Obrigkeit, um diesem Laster Einhalt zu thun, einen und den andern von ihren llttterthanen, stäupen oder hängen lassen. Dieser Fall äußerte sich unter andern zur Zeit des zweyten Tempels, da Hure» rey und andre Laster überhand nahmen. Man ließ nämlich einen Mann, der sein eignes Eheweib an der sichte» Sonnen unter einem Baume schwächte, sogleich den übrigen zur Warnung tödten. — Ein andrer, der stch an einem Saböath einen Lusttritt gemacht hatte, wurde ge-