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Der Jude · 1771-01-01 · Achtzehntes Stück (1771) · p. Seite 274

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Achtzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 274 (sequence 2)
Language
German
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-274. LS dXO LS alle an einem Tage hingerichtet werden. Hingegen aber durften zwey von einander verschiedene Verbrecher, z. E. ein Mörder und ein Götzendiener nicht an einem Tage den ihnen zuerkannten Tod leiden. —- Als in den letzkern Zeiten des zwcytcn Tempels das Ansehn des Syncdrii gefallen war, so wurde dasselbe von einem Orte zum andern, und endlich gar nach Tiberias verlegt. ——. Vier, zig Jahre noch vor der Zerstörung des Tempels konnten die jüdischen Gerichte gar keine Lebensstrafen mehr Vollstrecker! lassen. Jndess-n wissen wir doch aus den mündlichen Traditionen unserer heiligen Vorfahren, daß künftig, wenn der Meßias kommt, das Synedrium wieder zu TiberLas errichtet, und von da nach Jerustriem wird verleget werden. — Das fünfzehnte, sechzehnte mrd steben- Zehnte Aapite! beschreibt die Art und Weift, wie die Verbrecher gegeißelt, enthauptet, gestei, rüget und verbrannt wurden. Weil wir aber schon ley anderer Gelegenheit hiervon das Nötigste gesagt haben, so wollen wir gegenwärtig nur noch das Merkwürdigste hinzufügen. —Nie, rnand wurde aufgehauget, als mir der Gotteslästercr und Götzendiener. —- Denn es heißt von dem Gehäuften s Mos. rr, rz. "'chn wt'H' LnicZnt Elohinz Terlur, „ein Gchänkter ist ein Fluch Gottes welches aber hier nach der Erklärung der Aabbinen so viel sagen soll: Ob er gleich um der Gotteslästerung willen

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