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Der Jude · 1771-01-01 · Achtzehntes Stück (1771) · p. Seite 273

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Achtzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 273 (sequence 1)
Language
German
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Ter Jude. Achter Band, Achtzehntes Stück. F^?»?ir Fortsetzung unserer Erzählung be- V schreibt die große Sorgfalt und Genauigkcit, welche das Synedrium bey Bestimmung der Todesstrafen beobachten mußte, wenn cs sich nicht dem Verdacht einer Grausamkeit anSsctzen wollte. Ueberhaupt, heißt es, mußte das Synedrium bey Todesurthcilen sehr behutsam und sorgfältig verfahren: denn wenn cs in einer Zeit von 7 Jahren schon mehr als einen Missethäter zum Tode verdammt hatte, so wurde es mir dem Namen Lhabloms belegtd. i. ein grausames Gericht, welches an dem Verderben, und dem Unglücke andrer ein Vergnügen findet. — Demohngeachtek aber durften fie doch keinem Mifs thäter nächsten; fie mußten vielmehr, im Fall daß sich wöchentlich welche fanden, dieselben sogleich hinrjchtcn lasten. Wenn ihrer viele, ja auch eine ganze Stadt sich eines Verbrechens, das einerley Todesstrafe würdig war, theilhaftig gemacht hatten, so mußten sie 8. B 18. Sk. S alle

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